Die bisherigen Fördermittel werden neu und breiter verteilt, so dass die einzelnen Fördermöglichkeiten um 5 bis 10 Prozent sinken. Je nachdem, welche Maßnahmen ergriffen werden, kann die Förderhöhe unterschiedlich hoch ausfallen. Wird zum Beispiel eine Wärmepumpe mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus umgesetzt, kann dies bis zu 40 % gefördert werden, vorher lag die Förderung bei rund 50 %.
Sollten Sie bereits die Inanspruchnahme einer bestehenden Förderung geplant haben, gelten die alten Konditionen nur noch bis zum 14.08., danach gelten die neuen Fördersätze. Bei jeglichen Fragen rund um die Themen BEG-Förderung, Antragsstellung, Förderhöhen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns, unser Team unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben und kennt sich mit den Fördersätzen bestens aus.
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