Mitte September beschloss der Deutsche Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), Ende Oktober wird sich der Bundesrat damit befassen, bevor es zeitnah in Kraft tritt. Dieses Gesetz legt klare Energieeffizienzziele fest und beinhaltet des Weiteren konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand und für Unternehmen. Gleichzeitig definiert es erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Die für 2030 anvisierten Ziele entsprechen der für Deutschland gültigen Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, äußerte sich einer Pressemitteilung seines Ministeriums zufolge zum neuen Energieeffizienzgesetz folgendermaßen:
„Wir schaffen mit dem Energieeffizienzgesetz erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz. Der vergangene Winter hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir nicht nur auf die Angebotsseite schauen dürfen, sondern auch die Nachfrageseite im Blick haben müssen. Jede Einheit Energie soll künftig so effizient wie möglich eingesetzt werden. Das macht wirtschaftliche Sinn, stärkt unsere Vorsorge und ist zugleich gut für den Klimaschutz.“
Das EnEfG schaffe zum ersten Mal einen sektorübergreifenden Rahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und setze Anforderungen der aktuellen Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um. Gleichzeitig soll es einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands leisten.
Die wichtigsten EnEfG-Regelungen zusammengefasst
Im EnEfG wurden die Ziele Deutschlands für die Senkung des Primär- sowie des Endenergieverbrauchs für das Jahr 2030 festgeschrieben. Um eine frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit zu erreichen, werden die Energieeinsparziele bis 2045 „vorschattiert“. Beim Endenergieverbrauch möchte man gegenüber dem aktuellen Niveau bis zum Jahr 2030 eine Reduzierung um rund 500 TWh erreichen. Regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode wird die Bundesregierung dem Bundestag über die Wirkung des Gesetzes berichten und eventuell notwendige Nachsteuerungen vornehmen.
Des Weiteren wurden Energieeinsparpflichten des Bundes und der Länder genau beziffert. So sind Bund und Länder dazu verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, welche dann bis 2030 jährliche Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh seitens des Bundes und von 3 TWh seitens der Länder möglich machen.
Bund, Länder und viele Unternehmen sind nun zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen verpflichtet
Da die öffentliche Hand Vorbildfunktion hat, werden zur Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern in Zukunft Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt. Ein weiteres Ziel des EnEfG ist es, jährlich 2 Prozent Gesamtenergieeinsparung zu erreichen. Welche Maßnahmen dafür zu ergreifen sind, entscheiden die öffentlichen Einrichtungen des Bundes und der Länder selbst.
Im EnEfG sind Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) nun dazu verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Gehört Ihr Unternehmen dazu, können Sie sehr gern an unsere Cornelius Ober GmbH wenden, die deutschlandweit tätig ist. Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Das Gleiche gilt natürlich auch für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch ab 2,5 GWh, denn diese sollen nun wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in sogenannten Umsetzungsplänen erfassen und diese veröffentlichen. Auch hierbei unterstützt die Cornelius Ober GmbH Ihr Unternehmen gern.
Über die Realisierung der als geeignet angesehenen Maßnahmen entscheiden die Unternehmen selbst. So liegt es in deren Ermessen, welche Schlussfolgerungen sie ziehen und welche Maßnahmen sie umsetzen.
Für Rechenzentren wurden Energieeffizienzstandards festgeschrieben. Entstehende Abwärme muss hier genutzt werden, da bei dieser besonders hohe Einsparpotenziale schlummern. Des Weiteren sollen die Betreiber großer Rechenzentren dazu angehalten werden, Strom aus Erneuerbaren Energien einzusetzen, Informationen über ihren Energieverbrauch in einem öffentlichen Register einzutragen und auch ihre Kunden über den Energieverbrauch in Kenntnis zu setzen.
Bei Produktionsprozessen soll Abwärme, wenn möglich, vermieden werden. Ist dies nicht möglich, ist die Abwärme einer Nutzung zuzuführen. Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen werden auf einer neu zu schaffenden Plattform gebündelt und sind öffentlich zugänglich. So können auch andere Unternehmen von den Informationen profitieren und zudem Nutzungsmöglichkeiten der Abwärme aufzeigen.
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