Das sind die Änderungen:
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Das Europäische Parlament hat die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III beschlossen, die höhere Ausbauziele und beschleunigte Genehmigungsverfahren vorsieht. Ziel ist, bis 2030 einen Anteil von 42,5% Erneuerbare Energien zu erreichen. Kritik gibt es bei Regelungen für Biogas-Bestandsanlagen.
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Das Europäische Parlament hat am 12. September 2023 mit großer Mehrheit die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III beschlossen. Die Mitgliedsstaaten haben nun die Pflicht, diese Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Inhalt der RED III sind unter anderem höhere Ausbauziele und Reformen bei der Planung und Genehmigung von Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen.
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen Erneuerbare Energien schneller und umfangreicher ausbauen. Das ist ein Hauptaspekt der überarbeiteten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III. Die Abkürzung RED steht dabei für Renewable Energy Directive. Schon im Juni hatte der Europäische Rat der RED III seine Zustimmung erteilt, nun folgte das Europäische Parlament mit 470 Ja-Stimmen, 120 Gegenstimmen und 40 Enthaltungen.
Sitz des Europäischen Parlaments in Straßburg, wo die ambitionierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III beschlossen wurde. (Symbolbild)
Im Vergleich zu den vorherigen Richtlinien wurden die Ausbauziele für Erneuerbare Energien auf fast das Anderthalbfache erhöht. Alle Mitgliedsländer sollen nun bis 2030 einen Anteil von 42,5 Prozent Erneuerbare Energien verbindlich erbringen. Ein weiteres Ziel ist es, zusätzlich 2,5 Prozent als freiwillige Beiträge einzelner Staaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen zu erreichen.
Das ursprüngliche Ziel für 2030 lag bei lediglich 32 Prozent. Im Jahr 2021 wurde sie mit dem „European Green Deal“ auf 40 Prozent erhöht. Angesichts des Ukraine-Krieges hatte man mit dem RePower-EU-Plan eine Zielmarke von 45 Prozent gesetzt, die nun im Trilog-Verfahren auf 42,5 Prozent festgeschrieben wurde.
Einer Pressemitteilung des klimapolitischen Sprechers der Grünen im EU-Parlament, Michael Bloss, zufolge müssen mit diesem Gesetz „Windräder und große Solaranlagen innerhalb von zwei Jahren genehmigt werden.“ In „go to areas“ gilt eine Frist von einem Jahr. „Ansonsten gelten die Anlagen direkt als genehmigt. Das ist eine Revolution! Damit befreien wir die Erneuerbaren von den Ketten der Bürokratie,“ so Bloss auf seiner Website weiter.
Auch die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), Simone Peter, begrüßt die Ausbauziele sowie die Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Mit der novellierten Richtlinie werden die Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren aus der EU-Notfallverordnung dauerhaft und verlässlich festgeschrieben.“
Die Bundesregierung solle von der kurzfristigen Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Erneuerbare Energien Gebrauch machen. Gleichzeitig solle sie bereits bestehende Gebiete, zu denen unter anderem Windvorranggebiete gehören, als Beschleunigungsgebiete ausweisen, um hier zügig vereinfachte Verfahren voranzubringen. Positiv sei, dass bei der Verschärfung der Nachhaltigkeitsanforderungen die Potenziale der Holzenergie berücksichtigt wurden und sie als nachhaltige Biomasse weiterhin förderfähig ist.
Einen Kritikpunkt sieht Peter bei den Regelungen für Biogas-Bestandsanlagen, die vor 2021 errichtet wurden und seit mindestens 15 Jahren im Einsatz sind. Ab dem Jahr 2026 muss für diese Biogas-Bestandsanlagen eine Treibhausgasminderung von 80 Prozent nachgewiesen werden. „Damit müssten bestehende Biogasanlagen mehr und schneller Treibhausgase einsparen als neue Anlagen“. Diesen Eingriff lehne man ab. Peter schlägt vor, dass die Bundesregierung „von den Möglichkeiten, die die RED III an anderer Stelle eröffnet, Gebrauch machen und die bestehende Förderung auch nach zügigem Inkrafttreten der Richtlinie fortsetzen“ solle.
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