Thüringen:
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In Thüringen wurde am 15. September 2023 eine neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus eingeführt, um KMUs bei der Umstellung auf erneuerbare Energien finanziell zu unterstützen. Die Förderung zielt auf energieeffiziente und nachhaltige Betriebsprozesse ab. Bestimmte Investitionen sind jedoch von der Förderung ausgenommen.
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Zum 15. September 2023 trat in Thüringen die neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus in Kraft. Sie wartet mit geänderten Förderkonditionen auf und hat zum Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Abkehr von fossilen Energieträgern und fossilen Rohstoffen finanziell zu unterstützen. So werden beispielsweise Maßnahmen, welche einen energieeffizienten, klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozess zum Ziel haben, aber auch Dienstleistungen, Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen, die jeweils in Bezug zu den geplanten Vorhaben stehen, gefördert.
In Thüringen wurde am 15. September 2023 eine neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus eingeführt, um KMUs bei der Umstellung auf erneuerbare Energien finanziell zu unterstützen (Symbolbild).
Das Programm richtet sich an KMU der gewerblichen Wirtschaft, so unter anderem des verarbeitenden Gewerbes, unternehmensnahe Dienstleistungen, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels (bei einer Verkaufsfläche von unter 800 m²), des Gastgewerbes, an wirtschaftsnahe Freiberufler (speziell Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe sowie Designer) und an die Veranstaltungswirtschaft, wobei die Freizeitwirtschaft von der Förderung ausgeschlossen ist.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Einbindung erneuerbarer Energien sowie Speichertechnologien in den Fertigungsprozess wie beispielsweise Batteriespeicher, Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie der Co2-Emissionen, beispielsweise durch eine effiziente Kühltechnik, intelligente Maschinen, die Erhöhung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien sowie die Optimierung von Logistikprozessen im Betrieb etc. Nicht in Anspruch genommen werden kann die Förderung unter anderem von Unternehmen in Schwierigkeiten, Nebenerwerbsunternehmen, eingetragenen Vereinen, Bauträgern und aus einigen weiteren Bereichen.
Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Des Weiteren muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Mit dem Antrag muss eine Vorhabensbeschreibung und eine Durchfinanzierungsbestätigung eingereicht werden. Das Vorhaben selbst muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal allerdings 100.000 Euro. Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen werden ebenfalls bis zu 50 Prozent, maximal mit 10.000 Euro gefördert.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die förderfähigen Ausgaben bzw. Investitionen bei mindestens 5.000 Euro liegen und dürfen 200.000 Euro nicht übersteigen.
Nicht gefördert werden unter anderem Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, in Wärmepumpen, elektrische Motoren und Antriebe, elektrische Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, die thermische Isolierung bzw. Dämmung industrieller Anlagen etc. Dafür stehen andere Förderprogramme, beispielsweise der KfW und des BAFA, zur Verfügung.
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