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Thüringen:

Dekarbonisierungsbonus mit geänderten Förderkonditionen für KMU in Kraft getreten

Autor:Cornelius Ober|Veröffentlicht am:24. September 2023|In der Kategorie:Förderung News|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Thüringen: Dekarbonisierungsbonus mit geänderten Förderkonditionen für KMU in Kraft getreten

In Thüringen wurde am 15. September 2023 eine neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus eingeführt, um KMUs bei der Umstellung auf erneuerbare Energien finanziell zu unterstützen. Die Förderung zielt auf energieeffiziente und nachhaltige Betriebsprozesse ab. Bestimmte Investitionen sind jedoch von der Förderung ausgenommen.

  1. Neue Richtlinie für Dekarbonisierungsbonus in Thüringen.
  2. Unterstützung für KMUs bei Abkehr von fossilen Energieträgern.
  3. Förderung von energieeffizienten und nachhaltigen Betriebsprozessen.
  4. Bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben werden unterstützt.
  5. Bestimmte Investitionen ausgeschlossen; andere Förderprogramme vorhanden.

Kostenfreies Auftaktgespräch

Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.

Zum 15. September 2023 trat in Thüringen die neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus in Kraft. Sie wartet mit geänderten Förderkonditionen auf und hat zum Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Abkehr von fossilen Energieträgern und fossilen Rohstoffen finanziell zu unterstützen. So werden beispielsweise Maßnahmen, welche einen energieeffizienten, klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozess zum Ziel haben, aber auch Dienstleistungen, Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen, die jeweils in Bezug zu den geplanten Vorhaben stehen, gefördert.

Dekarbonisierungsbonus

In Thüringen wurde am 15. September 2023 eine neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus eingeführt, um KMUs bei der Umstellung auf erneuerbare Energien finanziell zu unterstützen (Symbolbild).

Das Programm richtet sich an KMU der gewerblichen Wirtschaft, so unter anderem des verarbeitenden Gewerbes, unternehmensnahe Dienstleistungen, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels (bei einer Verkaufsfläche von unter 800 m²), des Gastgewerbes, an wirtschaftsnahe Freiberufler (speziell Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe sowie Designer) und an die Veranstaltungswirtschaft, wobei die Freizeitwirtschaft von der Förderung ausgeschlossen ist.

Förderfähige Maßnahmen

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Einbindung erneuerbarer Energien sowie Speichertechnologien in den Fertigungsprozess wie beispielsweise Batteriespeicher, Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie der Co2-Emissionen, beispielsweise durch eine effiziente Kühltechnik, intelligente Maschinen, die Erhöhung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien sowie die Optimierung von Logistikprozessen im Betrieb etc. Nicht in Anspruch genommen werden kann die Förderung unter anderem von Unternehmen in Schwierigkeiten, Nebenerwerbsunternehmen, eingetragenen Vereinen, Bauträgern und aus einigen weiteren Bereichen.

  1. Einbindung erneuerbarer Energien in den Fertigungsprozess.
  2. Integration von Speichertechnologien, z.B. Batteriespeicher.
  3. Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs.
  4. Maßnahmen zur Reduktion der Co2-Emissionen.
  5. Einsatz effizienter Kühltechnik.
  6. Verwendung intelligenter Maschinen.
  7. Erhöhung des Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien.
  8. Optimierung von Logistikprozessen im Betrieb.
  9. Dienstleistungen, Planungs- und Umsetzungsberatungen in Bezug auf die geplanten Vorhaben.
  10. Schulungen in Bezug auf die geplanten Vorhaben.
  11. Kontaktieren Sie hierfür gerne die Cornelius Ober GmbH.

Voraussetzungen und Höhe der Förderung

Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mit den Maßnahmen noch nicht begonnen wurde. Des Weiteren muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Mit dem Antrag muss eine Vorhabensbeschreibung und eine Durchfinanzierungsbestätigung eingereicht werden. Das Vorhaben selbst muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.

Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal allerdings 100.000 Euro. Planungs- und Umsetzungsberatungen sowie Schulungen werden ebenfalls bis zu 50 Prozent, maximal mit 10.000 Euro gefördert.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die förderfähigen Ausgaben bzw. Investitionen bei mindestens 5.000 Euro liegen und dürfen 200.000 Euro nicht übersteigen.

Nicht gefördert werden unter anderem Investitionen in Anlagen zur Energieerzeugung, in Wärmepumpen, elektrische Motoren und Antriebe, elektrische Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, die thermische Isolierung bzw. Dämmung industrieller Anlagen etc. Dafür stehen andere Förderprogramme, beispielsweise der KfW und des BAFA, zur Verfügung.

Sind Sie bereit, die Vorteile des Thüringer Dekarbonisierungsbonus zu nutzen? Bei Cornelius Ober GmbH unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Lösungen und einem kostenlosen Auftaktgespräch, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen. Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung!

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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