Neuer Förderwettbewerb des BMWi „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ gestartet
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit dem neuen Förderwettbewerb Energieeffizienz ein effektives Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz von Unternehmen sowie Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien gestartet. Der Wettbewerb wirkt als Anreizsystem für Unternehmen, um in hocheffiziente Technologien zu investieren, um ihren Energieverbrauch zu senken und zeitgleich die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Beim Projektträger VDI/VDE-IT können seit 2019 Anträge für Energieeffizienzprojekte gestellt werden, wobei mehrere Wettbewerbsrunden jährlich vorgesehen sind. Nun ist die 11. Wettbewerbsrunde gestartet, die bis zum 15. September dieses Jahres läuft und ein zur Verfügung gestelltes Budget in Höhe von 7 Millionen Euro umfasst. Die Runde wird vorzeitig geschlossen, sollte das vorgesehene Budget frühzeitig ausgeschöpft sein.
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Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland – von großen Industrieunternehmen bis hin zu Familienunternehmen. Dementsprechend können auch eigenständige kommunale Unternehmen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und unter bestimmten Auflagen auch Freiberufler und Contractoren Förderanträge stellen.
Der Förderwettbewerb ist technologie- und sektoroffen und fördert erneuerbare Energien sowie neue hocheffiziente Technologien zur Bereitstellung von Prozesswärme, um neue Einsparpotentiale zu erschließen. Durch welche Maßnahme die Energieeffizienz im eigenen Unternehmen verbessert wird, können die Antragsteller selbst entscheiden. Dabei beraten helfen kann ein auf Energieeffizienz spezialisierter Energieberater, wie die Full-Service-Energieberatung der Cornelius Ober GmbH (Anfrage stellen).
Dabei darf die Amortisationszeit der Energiekosten (ohne Förderung) einen Zeitraum von vier Jahre nicht unterschreiten, wobei die Mindestnutzungsdauer drei Jahre beträgt. Bis zu 50% der Investionsmehrkosten ist die Förderquote individuell festlegbar. Die maximale Förderung pro Vorhaben und Wettbewerbsrunde beträgt bis zu 5 Mio. Euro.
Das Hauptziel besteht darin, CO2– bzw. Energie-Einsparungen zu generieren, während es am Antragsteller selbst liegt, durch welche Maßnahmen die Energieeffizienz verbessert wird oder wie die Einsparpotentiale erschlossen werden.
Antragsverfahren und Förderentscheidung
Das klassische Förderprogramm von BMWi wird in diesem Fall um eine wettbewerbliche Komponente bereichert, wobei die Förderentscheidung sich an der Fördereffizienz orientiert – einem Verhältnis zwischen der Fördersumme und der zu erwarteten CO2-Einsparung im Jahr.
Mit dem Antrag muss auch ein Einsparkonzept eingereicht werden, um eine vereinheitlichte Darstellung zu erzielen. Die Konzeptinhalte umfassen u. a. die Projektbeschreibung, die erwarteten Endenergieeinsparung pro Jahr, geplante Investitionen sowie quantitative, qualitative und fachliche Beschreibung der Ausgangssituation.
Das zentrale Antragsdokument muss durch eine von der BAFA zugelassene Energieberatung erstellt werden. Alternativ können Unternehmen, die nach EMAS-Verordnung oder DIN ISO 50001 zertifiziert sind, das Einsparkonzept vom Managementbeauftragten erstellen lassen.
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