Hinweise zur Bonusförderung für Kälteanlagen im Rahmen der Novellierung der Kälterichtlinie 2017
Neben der Basisförderung, zu der unter anderem Kompressoren, Verflüssiger, Verdampfer sowie Regelungstechnik gehören, werden im Rahmen der Kälterichtlinie 2017 auch Maßnahmen zur Nutzung entstehender Abwärme durch Bonuszahlungen finanziell unterstützt. Die Zuschüsse werden aber nur dann gewährt, wenn neben der Bonusmaßnahme auch noch eine förderfähige Basismaßnahme durchgeführt wird. Zu den förderfähigen Basismaßnahmen gehören die Neuerrichtung, Teilsanierung oder Vollsanierung von Kälte- und Klimaanlagen.
Allgemein wird zwischen den Fördermöglichkeiten Wärmespeicher, Wärmepumpen, Kältespeicher mit Wärmeübertrager und Freikühler mit Rohleitungen, Pumpen, MRS-Technik, Tank und gegebenenfalls einem zusätzlichen Wärmeübertrager unterschieden.
Förderbeispiele und Zuschüsse
Die Bonusfördertatbestände sich auch miteinander kombinierbar. Es ist also möglich, sowohl einen Wärme- als auch einen Kältespeicher fördern zu lassen. Die Höhe der Förderung hängt von der eingesetzten Speicherkapazität ab. Für einen Wärmespeicher mit 17,5 kWh-Speicherkapazität kann der Zuschuss bei etwa 3.800 Euro liegen. Ein Eisspeicher als Kältespeicher könnte beispielsweise eine Gesamtspeicherkapazität von 50 kWh aufweisen und würde dann mit knapp 1.200 Euro bezuschusst.
Die Höhe des Zuschusses für Wärmepumpen hängt von der Kälteleistung ab, die die Pumpe aufnimmt. Liegt diese beispielsweise bei 20 KW, wäre eine Förderung mit 3.400 Euro möglich. Bei einem Einsatz eines Freikühlers würde sich die Basisförderung um 30 Prozent erhöhen, weshalb hier dann keine weitere Bonuszahlung möglich ist.
Wie bereits zu Beginn erwähnt, sind die Fördersummen nur im Zusammenhang mit der Basisförderung abrufbar. Bei einer nächträglichen Nutzung vorhandener Abwärme ist unter Umständen eine Fördermöglichkeit im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Abwärme – Kredit 294“ möglich.
Der Unternehmensbereich Cornelius Ober GmbH der Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie im Rahmen des Programmes „Energieberatung Mittelstand“ der BAFA gern bei der Planung und der Realisierung Ihres Vorhabens sowie bei der Beantragung der entsprechenden Fördermittel (Rufen Sie uns an: 03691/889 21 94 | Kontakt).
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