Änderungen des Bafa – Förderungen für Querschnittstechnologien
Mit dem Jahreswechsel ändert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seine Richtlinien, insbesondere die für Förderungen der Querschnittstechnologien.
Ein wichtiger Aspekt stellt dabei die Förderung von Investitionen in Beleuchtungsanlagen dar. Eine auf LED-Technik basierende Beleuchtungsanlage sowie die Förderung der tageslichtabhängigen Steuerung wird hierbei ab einer Investitionssumme von 2.000 € subventioniert.
Dies gilt allerdings nur für das Kalenderjahr 2014. Daher ist es im kommenden Jahr besonders lohnenswert, über eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage nachzudenken. Immerhin kann die Umrüstung der Beleuchtung auf LED Technik eine jährliche Energieeinsparung von bis zu 50 % erreichen.
Auch Wärmerückgewinnungsanlagen oder Anlagen zur Kälteerzeugung werden in die Förderungen der Querschnittstechnologie aufgenommen.
Genauere Informationen zur Erweiterung der Richtlinien des BAFA finden Sie unter folgendem Link. Bei Fragen und für Beratungsdienstleistungen kontaktieren Sie gerne auch das Team der Cornelius Ober GmbH! (Kontakt).
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