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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht künftig auch einzelnen Wohnungseigentümern die Antragstellung für gemeinschaftlich beschlossene Sanierungsmaßnahmen. Die neue Regelung soll den Zugang zur Förderung vereinfachen und individueller gestalten. Eine offizielle Anpassung der Richtlinien wird folgen.



