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Ab dem 27. August 2024 profitieren mit der KfW 255 Förderung „Zuschuss: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude“ nun auch Immobilienunternehmen von einer Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die bisher nur für Wohngebäude zur Verfügung stand. Diese neue Regelung erlaubt es Unternehmen, Fördermittel für den Austausch von Heizsystemen in Nichtwohngebäuden zu beantragen. Dies stellt einen bedeutenden Schritt zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien in gewerblich genutzten Immobilien dar.
Seit Dienstag, 27. August 2024, erhalten nun auch Immobilienunternehmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Förderungen für einen Heizungsaustausch. Bislang war dies nur für Wohngebäude möglich.
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz.
Die Voraussetzungen:
Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Gebäudes, der für die Berechnung des finanziellen Zuschusses berücksichtigt wird, beträgt:
Förderfähig sind folgende Anlagen zur Heizungstechnik sowie deren Kombinationen, wenn sie den jeweiligen technischen Mindestanforderungen der Richtlinie entsprechen:
Infoblätter und Formulare gibt es auf der Website der Förderbank KfW.
KfW
BMWi
Fördermittelberatung
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