Bis zu 25 Millionen Euro Darlehen erhalten Unternehmen für Investitionen in die Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme. Wir stellen hier das KfW-Energieeffizenz-Programm „Abwärme – Kredit 294“ einmal genauer vor, beantworten die wichtigsten Fragen und bieten die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung von einem KfW-qualifiziertem und erfahrenem Energieberater.
Entdecken Sie die Möglichkeiten Ihres Projektes mit einem kostenfreien Auftaktgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihren individuellen Sanierungsfahrplan entwickeln.
Kurzbeschreibung
Mit dem KfW-Energieeffizienz-Programm Abwärme – Kredit 294 – werden Unternehmen jeder Größe und auch Freiberufler unterstützt, sofern sie Investitionen in die Vermeidung bzw. in die Nutzung von Abwärme tätigen. Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf 25 Millionen Euro. Zugleich wird unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ein attraktiver Tilgungszuschuss gewährt. Das KfW-Programm ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und wird hier im Rahmen der „Offensive Abwärmenutzung“ gefördert.
Was wird gefördert?
Mit Hilfe von Investitionen in die Gewinnung von Energie aus Abwärme, lässt sich die Umwelt schonen und Energiekosten für das Unternehmen einsparen. Dafür biete die KfW-Bank eine zinsgünstige Darlehenssumme von bis zu 25 Millionen Euro.
Mit dem hier vorgestellten KfW-Energieeffizienz-Programm – Abwärme werden in Deutschland zu tätigende Investitionen in den Neubau, die Modernisierung und die Erweiterung von Anlagen, die der Vermeidung oder Nutzung von Abwärme dienen, unterstützt.
Gefördert wird die innerbetriebliche Vermeidung oder Nutzung von Abwärme, beispielsweise im Rahmen einer
Prozessoptimierung,
Umstellung des Produktionsverfahrens auf nunmehr energieeffiziente Technologien, die zur Vermeidung respektive Nutzung von Abwärme beitragen,
Dämmung bzw. Isolierung bestehender Anlagen, Leitungen und Armaturen,
Rückführung entstehender Abwärme in die Produktionsprozesse,
Vorwärmung anderer Medien.
Desgleichen werden auch innerbetriebliche Stromeffizienzmaßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme stehen, gefördert.
Bei einer außerbetrieblichen Nutzung entstehender Abwärme sind sowohl
Die Auskopplung der Abwärme als auch
Die Verbindungsleitungen zur Abwärmeweiterleitung, beispielsweise durch Einspeisung in bereits vorhandene Wärmenetze
förderfähig. Auch die Verstromung von Abwärme, beispielsweise durch Nutzung der Organic Rankine Cycle (ORC)-Technologie, wird unterstützt.
Förderfähig sind des weiteren Aufwendungen für die Erstellung eines Abwärmekonzeptes, die Kosten für die Umsetzungsbegleitung sowie für das Controlling durch einen externen Sachverständigen, beispielsweise einen KfW-Energieberater.
Was wird nicht gefördert?
Die Nutzung von Eigenbausystemen und Prototypen,
Maßnahmen, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ oder nach dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ gefördert werden können,
Die Vermietung oder Verpachtung der Anlagen für eine wohnwirtschaftliche, gemeinnnützige, kommunale oder landwirtschaftliche Nutzung (Letzteres gilt für die Primärproduktion),
Treuhandkonstruktionen und In-Sich-Geschäfte (beispielsweise Erwerb aus Eigentum des Ehepartners).
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind sowohl
Mehrheitlich in Privatbesitz befindliche in- und ausländische Firmen aus der gewerblichen Wirtschaft,
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
Antragsberechtigte Unternehmen, welche im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung tätig sind und Contracting-Dienstleistungen anbieten, sowie
Freiberufler.
Wissenswertes zu den Zinssätzen und Laufzeiten
Der individuelle Zinssatz wird von Ihrer Bank ermittelt. Grundlage dafür sind die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens sowie die Qualität der gebotenen Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit des Kredites beträgt zwei Jahre.
Höhe des Kredites, Rückzahlungsbedingungen und Tilgungszuschuss
Der maximale Kreditbetrag liegt pro Vorhaben bei 25 Millionen Euro. Er kann für bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten in Anspruch genommen werden, zugleich wird auch der Kreditbetrag zu 100 Prozent ausgezahlt.
Während der tilgungsfreien Zeit sind nur die anfallenden Zinsen zu zahlen. Danach werden gleich hohe vierteljährliche Raten fällig, in die auch die Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag eingerechnet sind. Anhand des Tilgungsplanes und auch des Kontostandes können Sie später jederzeit nachvollziehen, wie hoch bei der jeweiligen Rate der Zinsanteil ausfällt. Dieser reduziert sich im Laufe der Zeit, während der Anteil der Tilgung steigt. Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann der Kredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. Die Rückzahlung des Darlehens läuft über Ihre Bank. Die Höhe der Raten und den Tilgungsplan können Sie mit einem Tilgungsrechner berechnen lassen. Aber auch Ihre Bank steht Ihnen hier beratend zur Seite.
Je nach Maßnahme und Größe des Unternehmens variiert die Höhe des Tilgungszuschusses. Dieser liegt zwischen 30 und 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. KMU bekommen zusätzlich einen 10-prozentigen Bonus auf die förderfähigen Investitionskosten respektive Investitionsmehrkosten. Details dazu sind dem Merkblatt zu entnehmen, gern berät Sie aber auch die Cornelius Ober GmbH oder Ihre Hausbank darüber.
Gutgeschrieben wird der Tilgungszuschuss, sobald Sie nach der Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Bestätigung eingereicht haben. Wenn wir von der Cornelius Ober GmbH die Durchführung der Maßnahme begleitet haben, stellen wir Ihnen diese Bestätigung aus. Der Tilgungszuschuss reduziert die noch bestehende Kreditschuld und führt zugleich zu einer Verkürzung der Laufzeit des Darlehens.
Welche Sicherheiten Sie für die Inanspruchnahme des Darlehens leisten müssen, regeln Sie gemeinsam mit Ihrer Bank.
Hinweise zu den beihilferechtlichen Regelungen und zur Kombination mit anderen Fördermitteln
Der zinsverbilligte Kredit und der Tilgungszuschuss werden als Subventionen angesehen, sind also im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen anzusehen. Für diese gelten Höchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Unter Beachtung der Beihilfegrenzen ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln zulässig. Allerdings ist eine Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z. B. aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen) für die gleiche Maßnahme nicht zulässig.
So gehen Sie am Besten vor
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass ein Experte für Energieeffizienz hinzugezogen wird, der die Maßnahme gemeinsam mit Ihnen plant. Dieser Experte muss in der von der Deutschen Energieagentur eingerichteten Energieeffizienz Experten Liste verzeichnet sein. Herr Ober von der Cornelius Ober GmbH wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Energieeffizienz Experte zugelassen und darf eine solche Beratung und Planung vornehmen. Entscheiden Sie sich für einen Experten der nicht in die Liste eingetragen wurde, wird das zinsgünstige Darlehen nicht bereitgestellt.
Bevor Sie mit den Investitionsmaßnahmen beginnen können, suchen Sie sich einen Finanzierungspartner aus. Dieser beantragt dann das Darlehen für Sie und legt in Absprache mit Ihnen die Konditionen fest. Sobald der Kreditantrag bei der KfW eingegangen ist, überprüft diese die Unterlagen und trifft eine Entscheidung über die Förderung.
Schließen Sie nun den Kreditvertrag ab und beginnen mit der Maßnahme.
Sobald die Arbeiten durchgeführt wurden, reichen Sie die entsprechende Bestätigung des Energieeffizienz Experten, in unserem Fall der Cornelius Ober GmbH, ein. Sobald diese Bescheinigung der KfW vorliegt, wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Im Rahmen einer Fördermittelberatung ermitteln wir alle Fördermöglichkeiten für Ihr individuelles Vorhaben. Somit profitieren Sie von der maximalen Förderhöhe auch aus unterschiedlichen Fördertöpfen. ➡️ mehr Infos zur Fördermittelberatung
Die KfW erweitert ihren Förderprozess in der Heizungsförderung: Ab sofort können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften Nachweise für klimafreundliche Heizungsmaßnahmen digital einreichen. Der neue Online-Prozess erleichtert die Auszahlung von Fördermitteln und garantiert eine schnelle Abwicklung. Bis Mitte 2025 wird die Digitalisierung auf weitere Kundengruppen ausgeweitet.
https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2021/02/gasheizung-richtig-einstellen.jpg6821024Cornelius Oberhttps://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-cornelius-ober-gmbh_209x120px.pngCornelius Ober2024-11-29 11:06:132024-11-29 11:06:13Digitale Nachweise in der KfW-Heizungsförderung: Neue Möglichkeiten für Eigentümergemeinschaften
Im dritten Quartal 2024 ist das Interesse privater Haushalte an Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien stark gestiegen. Die Förderbank KfW verzeichnete in diesem Segment ein deutliches Wachstum und unterstützte Projekte mit 15,3 Milliarden Euro, was das Vorjahresniveau um drei Milliarden Euro übertraf. Der Fokus lag dabei auf der Förderung von energieeffizienten Maßnahmen und nachhaltigen Heizlösungen, die für private und gewerbliche Antragsteller geöffnet wurden.
Die KfW-Förderkredite bieten attraktive Möglichkeiten für alle, die ein energieeffizientes Eigenheim bauen oder kaufen möchten. Neben dem Wohneigentumsprogramm (124) gibt es klimafreundliche Förderoptionen, die an Energieeffizienzstandards gebunden sind und oft eine Beratung durch einen Energieberater erfordern. Die Cornelius Ober GmbH hilft bundesweit, die richtige Förderung zu finden und alle Anforderungen zu erfüllen.
https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/neubau-solaranlage-scaled.jpg17062560Cornelius Oberhttps://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-cornelius-ober-gmbh_209x120px.pngCornelius Ober2024-11-04 08:13:482024-11-04 08:13:48Klimafreundliches Wohnen: KfW-Fördermöglichkeiten für den Hausbau und -kauf
Die KfW hat ihr Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen und -prozesse erweitert und ermöglicht so einer Vielzahl von Unternehmen Investitionen in klimafreundliche Technologien. Durch die neuen Regelungen sind unter anderem Maßnahmen zur Nutzung von Wasserstoff oder zur CO₂-Abscheidung förderfähig, sofern eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % erzielt wird. Das Programm unterstützt Unternehmen jeder Größe und ist ein weiterer Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/10/prozesstechnik-energieberater-scaled.jpg17092560Cornelius Oberhttps://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-cornelius-ober-gmbh_209x120px.pngCornelius Ober2024-10-25 14:00:072024-10-25 14:00:50KfW erweitert ihr Energieeffizienzprogramm für mehr Unternehmen und Technologien
Ab sofort ist die Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ des BMWSB verfügbar. Diese richtet sich an Bauherren und Käufer von flächeneffizienten Wohngebäuden, die höchste Klimastandards erfüllen. Gefördert werden Projekte, die die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen und eine niedrige CO2-Bilanz aufweisen. Wichtig ist, dass keine fossilen oder biobasierten Brennstoffe genutzt werden.