Neues Leasing-Förderangebot „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“ des BMWK und der KfW für nachhaltige Investitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen: Seit dem 01. Juli 2023 unterstützen das BMWK und die KfW klein- und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung nachhaltiger, klimafreundlicher Maßnahmen mit dem Förderangebot „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“. Hierbei werden Investitionen in durch Leasing finanzierte bewegliche Güter unterstützt. Zu diesen Gütern können beispielsweise Anlagen, Maschinen, Nutzfahrzeuge und Dienstfahrzeuge gehören, welche sich an den jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen der EU-Taxonomie oder an den KfW-Energieeffizienz-Standards orientieren. Pro Jahr werden für diese Förderung durch die KfW bis zu 500 Millionen Euro bereitgestellt. Das wird in einer Pressemitteilung berichtet.

(Symbolbild)
Bei der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft spielen KMU eine zentrale Rolle, so der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister. Zu den wichtigsten Instrumenten, mit denen der Mittelstand unterstützt werden soll, gehören die ERP-Programme. Diese umfassten bisher Kredit- und Beteiligungsfinanzierungsprogramme und werden nun um das „Grüne ERP-Globaldarlehen Leasing“ erweitert. „Durch die günstigen Konditionen erleichtern wir Investitionen in klimafreundliche Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge,“ so Minister Habeck weiter.
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Leasing immer stärker genutzt
Nach Angaben der KfW-Vorständin Katharina Herrmann nutzen immer mehr Unternehmen wegen der Vielseitigkeit und Flexibilität Leasing-Angebote. Deshalb hat man sich dazu entschieden, jetzt auch Leasing-Angebote finanziell zu fördern. Durch die Kombination aus KfW-Refinanzierung und Unterstützung durch das ERP-Sondervermögen wird es Unternehmen erleichtert, auch in Zukunft die Anforderungen einer nachhaltigen Transformation zu erfüllen.
Es ist vorgesehen, Leasinggesellschaften und Banken, die eine entsprechende Bonität und Erfahrung besitzen, Globaldarlehen zu vorteilhaften Konditionen bereitzustellen. Diese sollen sie im Rahmen ihrer Verträge an klein- und mittelständische Unternehmen weitergeben. Die Zinssätze basieren auf dem günstigen Refinanzierungsniveau der KfW und beinhalten des Weiteren eine Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen. Durch das „Grüne ERP-Globaldarlehen Leasing“ wird die Finanzierungsform Leasing zum ersten Mal mit Verbilligungsmitteln ausgestattet. Ein weiteres Ziel ist es, für KMU einen weiteren Anreiz zu schaffen, Maßnahmen zur klimafreundlichen und nachhaltigen Transformation zu ergreifen.
Wofür steht das ERP-Sondervermögen?
Bereits seit mehr als 70 Jahren wird mit dem ERP-Sondervermögen die deutsche Wirtschaft, und hier vor allem klein- und mittelständische Unternehmen, die bei Finanzierungen gegenüber Großunternehmen oftmals strukturell benachteiligt sind, gefördert. Ursprünglich stammt es aus Mitteln des Marshallplans, der von 1948 bis 1952 in Kraft war und den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft maßgeblich unterstützte. Daher auch die Bezeichnung „European Recovery Program“ (ERP). Verwaltet wird das ERP-Sondervermögen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es trägt auch zur Sicherung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.
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