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1. Januar 2020/5 Kommentare/von Cornelius Ober

Zahlreiche Änderungen bei den KfW-Förderungen zum energetischen Bauen und Sanieren zum 01.01.2020

KfW-Förderprogramme

Beim KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Kredit 276 – 277 – 278) treten aufgrund der im September 2019 festgelegten Klimaziele zum 01. Januar 2020 einige Produktänderungen in Kraft. Aber auch andere Fördertöpfe und Tilgungszuschüsse der KfW wurden geändert. Wir stellen alle Änderungen bei den KfW-Förderungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude vor und zeigen, was Interessierte ab Januar 2020 wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

  • Wohngebäude
  • Nichtwohngebäude
  • Das fördert die KfW weiterhin
  • Tilgungszuschüsse und maximale KfW-Kreditbeträge
  • Fragen Sie den KfW-Energieberater

Beim KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Kredit 276 – 277 – 278) treten aufgrund der im September 2019 festgelegten Klimaziele zum 01. Januar 2020 einige Produktänderungen in Kraft. Sie beziehen sich sowohl auf den Neubau als auch die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, aber auch auf Einzelmaßnahmen, die mit der Modernisierung oder dem Austausch von Heizungs- und Lüftungssystemen einhergehen. Anträge zur bisherigen Heizungsförderung konnten nur bis einschließlich 31. Dezember 2019 bei der KfW eingereicht werden. Maßgeblich ist dabei das Posteingangsdatum. Des Weiteren werden zum 01. Januar 2020 die Tilgungszuschüsse erhöht.

» Für Fragen rufen Sie uns an ( 03691-889 21 94) oder schreiben uns eine Nachricht.

Wohngebäude

Förderung lesen

Das sind die Änderungen der KfW-Förderungen zum 01.01.2020 (Symbolbild).

Im Wohngebäudesektor betreffen die Änderungen die Programme:

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (152),
  • Energieeffizient Bauen – Kredit (153),
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167) und
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430).

Die Heizungsförderung als Einzelmaßnahme wird fast vollständig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Die KfW hingegen fördert weiterhin die Nutzung von Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung von Heizungsanlagen.

Nicht mehr durch die KfW förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie der Einbau von

  • Öl- und Gas-Brennwert-Heizungen,
  • ergänzender Anlagen zum Einsatz erneuerbarer Energien.

Auch das bisherige Heizungs- und Lüftungspaket ist nicht mehr durch die KfW förderfähig.

Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden auch Wärmeerzeuger, die auf der Basis von Öl arbeiten, nicht mehr gefördert. Dazu gehören unter anderem Öl-Brennwert-Kessel und ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Dafür entstehende Kosten sind nicht mehr förderfähig. Bei der Berechnung zum KfW-Effizienzhaus ist es aber weiterhin möglich, nichtförderfähige Wärmeerzeuger mit zu berücksichtigen.

Wer ein neues Haus errichten möchte und dazu den Einbau einer Ölheizung plant, erhält ab dem 01. Januar 2020 für die Heizungsanlage ebenfalls keine KfW-Förderung mehr. Gleiches gilt für kombinierte Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien und Öl arbeiten.

Nichtwohngebäude

Ist eine Sanierung eines Nichtwohngebäudes oder hier die Durchführung von Einzelmaßnahmen angedacht, ist der Einbau einer Ölheizung ebenfalls nicht mehr förderfähig. Im Detail betreffen die Änderungen die Programme

  • IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218),
  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219) sowie
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277 und 278)

betroffen.

Dabei kann es sich sowohl um Komplettsanierungen als auch um Einzelmaßnahmen handeln, bei denen die Ölheizungsanlage ausgetauscht oder modernisiert werden soll.

Bei Niedertemperatur-Kesseln, die mit Öl oder Gas arbeiten, sowie bei Wärmeerzeugern, die Öl als Energieträger nutzen, ist ab dem 01. Januar 2020 keine Förderung mehr möglich. Für die energetische Berechnung hingegen kann dieser Wärmeerzeuger auch in Zukunft berücksichtigt werden.

Bei neu errichteten Nichtwohngebäuden gelten die Änderungen für die Programme

  • IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217),
  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220) sowie
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276).

Hier ist grundsätzlich kein Wärmeerzeuger mehr förderfähig, der Öl als Energieträger nutzt. Dies gilt auch für Kombisysteme mit anderen Energieträgern, beispielsweise Öl-Brennwert-Kessel, die als Hybridsysteme auch erneuerbare Energien nutzen, oder als Spitzenlastkessel.

Das fördert die KfW weiterhin

In Ergänzung zum BAFA-Zuschuss fördert die KfW auch in Zukunft im Rahmen des Programmes „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)“ den Einbau oder die Optimierung folgende Heizungsarten:

  • Solarthermie-Anlagen,
  • Biomasse-Anlagen (Pellet und Holzvergaser),
  • Wärmepumpen,
  • Gas-Brennwert-Heizungen, sofern es sich um eine Anlage handelt, die zusätzlich mit erneuerbaren Energien arbeitet.

Tilgungszuschüsse und maximale KfW-Kreditbeträge

Für die Tilgungszuschüsse und maximale KfW-Kreditbeträge gelten ab dem 24. Januar 2020 folgende Änderungen.

Energieeffizient Sanieren Kredit (151 152): Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und auch beim Kauf sanierten Wohnraums werden die maximale Darlehenssumme auf 120.000 Euro und der Tilgungszuschuss im Rahmen des Programmes Energieeffizient Sanieren Kredit (151 152) um 12,5 Prozent erhöht. Er liegt nun beim KfW-Effizienzhaus 55 bei 40 Prozent von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bzw. maximal bei 48.000 Euro, bei einem KfW-Effizienzhaus 70 bei 35 Prozent bzw. maximal 42.000 Euro bis hin zum Energieeffizienzhaus 115 bzw. Denkmal bei 25 Prozent respektive 30.000 Euro. Beim Kredit 152, der für Einzelmaßnahmen vergeben wird, ist die Darlehenssumme jedoch auf 50.000 Euro gedeckelt. Hier liegt der maximale Tilgungszuschuss bei 20 Prozent bzw. 10.000 Euro.

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430): Beim Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), mit dem sowohl die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch einzelne energetische Maßnahmen gefördert werden, steigt der Zuschuss nun um 10 Prozent. Gleichzeitig werden die förderfähigen Investitionskosten bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus um 20.000 Euro auf nunmehr 120.000 Euro erhöht. Hier gelten die gleichen prozentualen Regelungen wie beim Programm Energieeffizient Sanieren Kredit (151 152). Bei Einzelmaßnahmen verbleibt es bei einer maximalen Darlehenssumme von 50.000 Euro.

Energieeffizient Bauen – Kredit (153): Wer sich für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses entscheidet und sich dabei für das Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (153) entscheidet, kann nunmehr ebenfalls ein KfW-Darlehen von bis zu 120.000 Euro beantragen. Des Weiteren erhöht sich auch hier der maximale Tilgungszuschuss um 10 Prozent. Wird ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus errichtet oder erworben, kann der Tilgungszuschuss bei bis zu 30.000 Euro, also 25 Prozent des Kreditbetrages, liegen. Bei einem KfW-Effizienzhaus 55 wären es 15 Prozent des Kreditbetrages, also bis zu 18.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssten.

Auch bei Sanierung von Nichtwohngebäuden wird nunmehr ein höherer Tilgungszuschuss gewährt. Dieser wurde bei den Programmen IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (277, 278) zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards um 10 Prozent und bei Einzelmaßnahmen um 15 Prozent erhöht. So beläuft sich nunmehr der Tilgungszuschuss bei einem Effizienzhaus 70 auf 27,5 Prozent bzw. maximal 275 Euro pro Quadratmeter, bei einem Effizienzhaus 100 auf 20,0 Prozent bzw. maximal 200 Euro pro Quadratmeter und bei einem Effizienzhaus Denkmal auf 17,5 Prozent respektive 175 Euro pro Quadratmeter. Bei energetischen Einzelmaßnahmen, mit denen kein KfW-Effizienzhaus-Standard angestrebt wird, liegt der Tilgungszuschuss nun bei 20,0 Prozent bzw. maximal 200 Euro pro Quadratmeter.

Fragen Sie den KfW-Energieberater

Für Fragen zu den KfW-Förderungen fragen Sie bitte unseren KfW-Energieberater. Nutzen Sie dafür unser kostenloses Auftaktgespräch. Schreiben Sie uns zur Terminvereinbarung eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

+49 3691 8892194
kontakt@c-ober.de

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Herr Cornelius Ober ist ein von der KfW-qualifizierter Energieberater.

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Schlagworte: Energetische Sanierung, KfW-Bank
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https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2020/01/foerderung-lesen.jpg 667 1000 Cornelius Ober https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2015/09/logo-esa_energieberatung-320x135px.png Cornelius Ober2020-01-01 13:13:182020-06-15 15:17:25Zahlreiche Änderungen bei den KfW-Förderungen zum energetischen Bauen und Sanieren zum 01.01.2020
5 Kommentare
  1. Gabriele Neumann sagte:
    5. Januar 2020 um 14:14

    Wir möchten in unserem eigenheim unser bad altersgerecht umbauen,also Badewanne raus und ebenerdige Dusche. Können wir dafür eine förderung beantragen,wenn ja,welche und wo.

    Antworten
    • Cornelius Ober GmbH sagte:
      6. Januar 2020 um 21:37

      Hallo Frau Neumann,

      bitte rufen Sie uns einmal an: 03691/8892194.

      Im Rahmen unseres kostenlosen und unverbindlichen Auftaktgesprächs können wir Ihnen schon viele wichtige Informationen liefern, speziell für Ihr Vorhaben.

      Antworten
  2. Florian sagte:
    10. März 2020 um 18:04

    Gut zu wissen, dass der maximale Kredit für eine energieeffiziente Sanierung auf 120.000 € beträgt. Solche Förderprogramme sind definitiv hilfreich. Mein Haus ist ziemlich alt und braucht eine Sanierung. Ich werde mich definitiv weiter darüber informieren. Danke!

    Antworten
  3. Nora sagte:
    12. Juni 2020 um 15:20

    Gut zu wissen, dass man bis zu 120.000 € für eine energieeffiziente Sanierung erhalten kann. Ich möchte mein Haus sanieren lassen und informiere mich zum Thema. Eine solche finanzielle Hilfe wäre ganz hilfreich. Ich werde mich definitiv weiter darüber informieren. Danke für den Beitrag!

    Antworten
  4. Aria Weidmann sagte:
    17. Dezember 2020 um 18:43

    Wir wollen im nächsten Jahr unser Hausbauprojekt angehen und achten dabei sehr auf eine energetische Bauweise. Nun kam uns die Idee, ob wir dafür eventuell Fördermittel beantragen können. Es ist wirklich interessant zu wissen, was gefördert wird, denn wahrscheinlich arbeiten wir mit einer Wärmepumpe und gegebenenfalls auch noch mit einer Solarthermie. Wir werde da mal zu einem Fördermittelberater gehen und genau schauen, was für uns möglich ist.

    Antworten

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