
Abwärme – aus der Vermeidungspflicht wird eine Kosten-Nutzen-Analyse
Die EnEfG-Novelle wandelt die Abwärmepflicht in eine Kosten-Nutzen-Analyse um – mit Schwellen von 8, 7 und 1 MW. Weniger Pflicht, mehr Nachweisbedarf: Wer keine belastbaren Messdaten hat, kann die Analyse nicht führen.


















