- BNetzA-Ausschreibung für Dach-PV erneut unterzeichnet: 238 von 296 MW geboten
- 108 Zuschläge über 209 MW, Werte zwischen 8,40 und 10,00 ct/kWh
- Durchschnittswert steigt auf 9,72 Cent – knapp unter dem Höchstwert
- Regulatorische Unsicherheit beim EEG bremst die Investitionsbereitschaft
- Geringer Wettbewerb eröffnet Unternehmen mit großen Dächern ein Zeitfenster
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Juli 2026 die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments – also Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden – zum Gebotstermin 1. Juni 2026 veröffentlicht. Das Ergebnis fällt zwiespältig aus: Die Nachfrage zieht zwar spürbar an, doch das ausgeschriebene Volumen wurde erneut deutlich verfehlt. Für Unternehmen mit großen Dachflächen steckt in genau dieser Lücke eine bemerkenswerte Chance.
Mehr Gebote, höhere Zuschlagswerte – und trotzdem unterzeichnet
Ausgeschrieben waren 296.269 Kilowatt, eingereicht wurden 125 Gebote mit zusammen 238 Megawatt – deutlich mehr als die 177 Megawatt der Februar-Runde, aber zu wenig, um das Volumen auszuschöpfen. Nach Ausschluss von 17 Geboten erhielten 108 Projekte mit rund 209 Megawatt einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 8,40 und 10,00 Cent pro Kilowattstunde und damit direkt am Höchstwert, den die Bundesnetzagentur für alle drei Gebotstermine 2026 festgelegt hat. Der mengengewichtete Durchschnitt kletterte auf 9,72 Cent, nach 9,56 Cent in der Vorrunde. Auch der niedrigste bezuschlagte Wert stieg von 7,88 auf 8,40 Cent. Regional führt Nordrhein-Westfalen mit 21 Zuschlägen und 49 Megawatt vor Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
Die Ursache der Zurückhaltung ist aus unserer Sicht weniger wirtschaftlicher als regulatorischer Natur: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das laufende EEG läuft Ende 2026 aus, die geplante EEG-Novelle samt Netzpaket hat das Kabinett noch nicht passiert. Diese Hängepartie bremst erkennbar die Investitionsbereitschaft der Projektierer. Auch die im Solarpaket I vorgesehene Anhebung des Jahresvolumens von 1.100 auf 2.300 Megawatt wird mangels EU-Genehmigung bislang nicht angewendet.
Unterzeichnung als Zeitfenster: Was Entscheider jetzt prüfen sollten
Unsere Einschätzung: Für Industrie, Mittelstand und Kommunen mit großen Dach- oder Hallenflächen ist die Marktlage attraktiv wie selten. Wo der Wettbewerb schwach ist, sind Zuschläge nahe am Höchstwert realistisch – planbare Erlöse über die EEG-Förderdauer inklusive. Wer ohnehin eine Dachsanierung plant, kann Synergien zwischen Sanierung und PV-Pflicht heben; wer primär eigene Stromkosten senken will, sollte die Ausschreibungsteilnahme gegen ein Eigenversorgungskonzept abwägen. Zu beachten bleibt die Mindestgebotsmenge von 1.001 Kilowatt – die Ausschreibung richtet sich damit klar an größere Dachprojekte.
Der nächste Gebotstermin ist der 1. Oktober 2026. Bis dahin dürfte sich entscheiden, wie der künftige EEG-Rahmen aussieht – und ob das Zeitfenster aus geringem Wettbewerb und hohen Zuschlagswerten offen bleibt. Eine fundierte Energieberatung klärt vorab, ob Statik, Netzanschluss und Lastprofil ein Dachprojekt tragen und welcher Vermarktungsweg wirtschaftlich überlegen ist. Unsere qualifizierten Energieberater begleiten Unternehmen und Kommunen dabei von der Potenzialanalyse über die Fördermittelberatung bis zur Umsetzung.
Quellen & weiterführende Informationen
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