- AgNes-Reform: 37 Mrd. € Netzkosten werden neu verteilt – neues System ab 2029
- Ab 100.000 kWh/Jahr: Kapazitätspreis mit Bestellkapazität ersetzt den Leistungspreis
- Bandlast-Regelung (§ 19 StromNEV) für Bestandskunden nur bis Ende 2031 gesichert
- Erzeuger und Speicher zahlen erstmals Netzentgelte (4–7 €/kW/Jahr)
- Konsultation startet im Sommer 2026 – Lastprofile jetzt analysieren
Die Bundesnetzagentur hat die größte Reform der Strom-Netzentgelte seit rund 20 Jahren auf den Weg gebracht. Mit der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) wird die Verteilung von jährlich rund 37 Mrd. € Netzkosten neu geordnet. Der Zeitplan ist ambitioniert: Nach dem im Mai vorgestellten Zwischenstand soll der vollständige Festlegungsentwurf im Sommer 2026 förmlich konsultiert und die Rahmenfestlegung Ende 2026 erlassen werden. Ab dem 1. Januar 2029 gilt das neue System – die bisherige Stromnetzentgeltverordnung tritt infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Kapazitätspreis statt Leistungspreis: Der Systemwechsel für Großverbraucher
Für Unternehmen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch ändert sich die Abrechnungslogik grundlegend. Der heutige Leistungspreis wird durch einen Kapazitätspreis in Euro pro Kilowatt und Jahr ersetzt. Unternehmen bestellen künftig eine feste Netzkapazität – wer sie überschreitet, zahlt einen Preisaufschlag je Kilowattstunde. Die Bundesnetzagentur will damit gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität ermöglichen, etwa um Phasen sehr niedriger Strompreise gezielt zu nutzen.
Für die energieintensive Industrie zentral: Die Bandlast-Regelung nach § 19 Abs. 2 StromNEV wird für Bestandskunden bis zum 31. Dezember 2031 verlängert, die Rabattstruktur der atypischen Netznutzung bleibt übergangsweise erhalten. Über die endgültige Ausgestaltung der Industrie-Sonderentgelte entscheidet die Behörde Anfang 2027 – auf Basis von Pilotprojekten, die bis Ende 2026 laufen. Neu ist zudem, dass Erzeugungsanlagen und Speicher erstmals an der Netzfinanzierung beteiligt werden: Das Einspeiseentgelt soll anfangs voraussichtlich 4 bis 7 €/kW/Jahr betragen. Auch Prosumer mit eigener Erzeugung zahlen künftig einen höheren Grundpreis von voraussichtlich unter 100 € pro Jahr.
Bestellkapazität wird zur strategischen Größe
Aus unserer Sicht verschiebt die Reform die Spielregeln des Energiekostenmanagements: Wer seine Bestellkapazität zu großzügig dimensioniert, bezahlt ungenutzte Netzreserven – wer zu knapp kalkuliert, riskiert Preisaufschläge. Die Basis jeder belastbaren Entscheidung ist eine professionelle Lastganganalyse, die Lastspitzen, Gleichzeitigkeiten und Flexibilitätspotenziale sichtbar macht. Maßnahmen wie Lastspitzenkappung per Peak Shaving gewinnen unter Kapazitätspreisen zusätzlich an Hebelwirkung. Für Industriebetriebe mit Bandlast-Privilegien gilt: Die Verlängerung bis 2031 ist eine Atempause, kein Bestandsschutz – die Zeit sollte für Alternativszenarien genutzt werden. Auch Stadtwerke und Kommunen mit großen Liegenschaften sind von der neuen Kostenverteilung unmittelbar betroffen.
Der Blick nach vorn: Nach der Rahmenfestlegung Ende 2026 folgen konkretisierende Festlegungen im Jahr 2027, dynamische Netzentgelte sind für Speicher frühestens ab 2030 und für Einspeiser frühestens ab 2032 vorgesehen. Unsere Einschätzung: Unternehmen, die jetzt Messdaten aufbauen, ihre Flexibilität bewerten und den Energieeinkauf strategisch neu aufstellen, verhandeln 2029 aus einer Position der Stärke. Eine qualifizierte Energieberatung übersetzt die Regulatorik dabei in konkrete Kostenszenarien für den eigenen Standort. Die laufende Konsultation bietet zudem die seltene Gelegenheit, Praxisanforderungen direkt in das Verfahren einzubringen.
Quellen & weiterführende Informationen
Wie wirkt sich die AgNes-Reform konkret auf Ihre Netzentgelte aus? Unsere qualifizierten Energieberater analysieren Ihr Lastprofil und entwickeln Ihre Strategie für die Zeit nach 2028. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch – bevor die neuen Spielregeln gelten.



