Lastspitzen kappen: Wie KMU mit Lastmanagement und Peak Shaving Netzentgelte senken

Qualifizierter Energieberater analysiert mit Betriebsleiter den Lastgang zur Reduzierung von Lastspitzen
Eine einzige Viertelstunde kann die Stromrechnung um Tausende Euro erhöhen. Wie Unternehmen mit Lastmanagement und Peak Shaving Lastspitzen kappen, Netzentgelte senken und sich auf die Netzentgeltreform vorbereiten.

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  • Bei leistungsgemessenen Unternehmen bestimmt die höchste Viertelstunde des Jahres den Leistungspreis – eine einzige Lastspitze verteuert das gesamte Jahr.
  • Die Lastganganalyse zeigt, wann und warum Spitzen entstehen – oft genügen organisatorische Maßnahmen wie das Entzerren von Anlaufzeiten.
  • § 19 Abs. 2 StromNEV ermöglicht individuelle Netzentgelte von bis zu 20 % des regulären Satzes – bei atypischer oder besonders gleichmäßiger Netznutzung.
  • Ein Praxisbeispiel zeigt: Rund 350 kW weniger Spitzenlast im Hochlastzeitfenster sparen etwa 19.000 Euro Netzentgelte pro Jahr.
  • Die Bundesnetzagentur plant mit der AgNes-Reform einen Kapazitätspreis mit Bestellleistung – wer seine Lastgänge kennt, ist für jedes künftige System vorbereitet.

Rund 37 Milliarden Euro jährlich – das ist laut Bundesnetzagentur das Kostenvolumen der Stromnetzentgelte in Deutschland. Für Unternehmen mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gilt dabei eine Besonderheit: Neben dem Arbeitspreis zahlen sie einen Leistungspreis, der sich an der höchsten gemessenen Viertelstunde des Jahres bemisst. Eine einzige Lastspitze – etwa wenn mehrere Maschinen, Kälteanlagen und Ladepunkte gleichzeitig anlaufen – verteuert damit das komplette Abrechnungsjahr.

Warum eine Viertelstunde über die Stromkosten entscheidet

Der Hebel gegen diese Kosten beginnt mit Transparenz: Die viertelstundengenauen Lastgänge zeigen, wann Spitzen entstehen und welche Verbraucher sie verursachen. In der Praxis genügen oft schon organisatorische Maßnahmen – Anlaufzeiten entzerren, Prozesse staffeln, flexible Verbraucher wie Kälte oder Drucklufterzeugung zeitlich verschieben. Wo das nicht reicht, kappen automatische Lastmanagementsysteme oder Batteriespeicher die Spitze technisch; wie stark der Speichermarkt dafür aktuell wächst, haben wir im Beitrag zum Gewerbespeicher-Boom 2026 analysiert. Grundlage jeder Maßnahme ist eine professionelle Lastganganalyse, die Einsparpotenziale belastbar quantifiziert.

§ 19 StromNEV: Individuelle Netzentgelte als zweiter Hebel

Wer seine Last im Griff hat, kann zusätzlich von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV profitieren. Zwei Fallgruppen kommen infrage: die atypische Netznutzung, bei der die Jahreshöchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt – abgerechnet wird dann nur die Spitze innerhalb dieser Fenster –, und die stromintensive Bandlast ab 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 Gigawattstunden pro Abnahmestelle. In beiden Fällen sind Reduzierungen auf bis zu 20 Prozent des regulären Netzentgelts möglich. Wie viel das bringen kann, zeigt ein dokumentiertes Praxisbeispiel: Ein Betrieb senkte seine Spitzenlast im Hochlastzeitfenster um rund 350 Kilowatt und sparte damit bei einem Leistungspreis von 54,60 Euro je Kilowatt etwa 19.000 Euro Netzentgelte pro Jahr.

Wichtig für die Planung: Die Bundesnetzagentur arbeitet mit der AgNes-Reform an einer neuen Netzentgeltsystematik. Für Großverbraucher soll der Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis mit fester Bestellkapazität ersetzt werden; die Bandlast-Regelung wurde für Bestandskunden bis Ende 2031 verlängert, über die künftige Ausgestaltung der Sonderentgelte soll Anfang 2027 entschieden werden. Unsere Einschätzung: Egal wie die Details ausfallen – wer seine Lastgänge kennt und Spitzen aktiv steuert, kann eine künftige Bestellkapazität präzise dimensionieren und profitiert in jedem System. Unsere qualifizierten Energieberater kombinieren dafür Messtechnik, Lastganganalyse und Fördermittelprüfung zu einem belastbaren Maßnahmenplan – ein Ansatz, der sich auch mit gewerblichen Eigenstromkonzepten wirkungsvoll verzahnen lässt.

Der Ausblick: Mit der Rahmenfestlegung zur Netzentgeltreform Ende 2026 und dem Auslaufen der StromNEV-Vorgaben Ende 2028 steigt der Handlungsdruck. Unternehmen, die jetzt Transparenz über ihre Lastgänge schaffen, sichern sich die Einsparungen von heute – und die Planungsgrundlage für morgen.

Quellen & weiterführende Informationen

Wie viel Ihre teuerste Viertelstunde wirklich kostet, zeigt eine professionelle Lastganganalyse oft schon nach wenigen Tagen. Unsere qualifizierten Energieberater identifizieren Ihre Lastspitzen, prüfen individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV und entwickeln daraus einen wirtschaftlich belastbaren Maßnahmenplan. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

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