Neue Zinsregeln für Gasnetze – warum das Unternehmen und Kommunen betrifft

Regelventil und Manometer einer Gas-Druckregelstation im Detail
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf zur Kapitalverzinsung der Gasnetzbetreiber veröffentlicht: WACC-Rate 3,76 Prozent ab 2028. Wer heute über Gas heizt oder produziert, sollte die Folgen für die Netzentgelte jetzt in die Wärmeplanung einrechnen.

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  • BNetzA konsultiert WACC-Rate Gas von 3,76 Prozent.
  • Gilt ab fünfter Regulierungsperiode Gas 2028 bis 2032.
  • Unterstellt werden pauschal 40 Prozent Eigen-, 60 Prozent Fremdkapital.
  • Stellungnahmen sind bis 14. September 2026 möglich.
  • Strom-Netzbetreiber folgen in eigenen Verfahren erst 2027.

Die Bundesnetzagentur hat am 14. August 2026 den Festlegungsentwurf zur pauschalierten Kapitalverzinsung im Erdgasbereich veröffentlicht. Dahinter steht eine Stellschraube, die in jeder Gasrechnung steckt: Die sogenannte WACC-Rate bestimmt, wie das betriebsnotwendige Vermögen der Netzbetreiber verzinst wird – und damit einen festen Bestandteil der Netzentgelte. Betroffen sind Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber, nicht aber Wasserstoff- oder Stromnetze.

Was im Entwurf steht

Der Entwurf sieht einen Eigenkapitalzinssatz Gas vor Steuern von 5,76 Prozent und einen Fremdkapitalzinssatz von 2,43 Prozent vor. Daraus ergibt sich eine WACC-Rate Gas von 3,76 Prozent. Unterstellt wird künftig pauschal eine Finanzierung zu 40 Prozent aus Eigen- und zu 60 Prozent aus Fremdkapital. Angewendet werden soll der Ansatz ab der fünften Regulierungsperiode, die für Gas von 2028 bis 2032 läuft.

Ein Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil er leicht falsch gelesen wird: Der neue Eigenkapitalzinssatz von 5,76 Prozent liegt zwar über dem Wert der laufenden Periode von 5,07 Prozent, ist damit aber nur bedingt vergleichbar. Grund ist die beschlossene Absenkung des Körperschaftsteuersatzes, der ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt von 15 auf 10 Prozent sinkt. Ein niedrigerer Steuersatz bedeutet eine geringere Steuerzahlung – und rechnerisch einen entsprechend niedrigeren Vor-Steuer-Zinssatz. Methodisch hat die Behörde zudem den Betrachtungszeitraum für den risikofreien Zins auf fünf Jahre verkürzt und stützt sich bei den volatilen Beta-Werten bewusst auf 3- und 5-Jahresschnitte.

Warum das für Unternehmen und Kommunen zählt

Die Verzinsung ist nur ein Baustein der Netzentgelte – der aus unserer Sicht entscheidende Zusammenhang liegt daneben: Die Netzkosten verteilen sich auf immer weniger Anschlussnutzer, weil Gebäude und Prozesse schrittweise aus dem Gasnetz aussteigen. Wer bis zuletzt am Gasanschluss festhält, trägt einen wachsenden Anteil an Fixkosten mit. Diese Perspektive gehört in jede Wirtschaftlichkeitsrechnung für Heizzentralen und Prozesswärme, die über 2028 hinaus trägt – und sie deckt sich mit dem Bild, das schon die parallele Konsultation zu den Strom-Netzentgelten zeichnet.

Für Kommunen kommt der planerische Aspekt hinzu: Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz und die absehbare Entgeltentwicklung im Gasnetz sollten zusammen gelesen werden, statt in getrennten Verfahren zu laufen. Wo ein Umstieg ansteht, lohnt der frühe Blick auf Alternativen – von der Wärmepumpenplanung bis zur Abwärmenutzung. Unsere qualifizierten Energieberater rechnen dabei beide Pfade gegeneinander, statt nur einen zu bestätigen. Wer ohnehin über eine energetische Sanierung nachdenkt, verschiebt mit jeder Effizienzmaßnahme zusätzlich die Grundlast nach unten.

Ausblick: Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 14. September 2026 möglich, die endgültige Festlegung soll Ende 2026 erlassen werden. Für Übertragungsnetz- und Stromverteilernetzbetreiber wird die Bundesnetzagentur die Kapitalverzinsung in eigenständigen Verfahren im Jahr 2027 festlegen – die Debatte über Netzkosten geht damit im kommenden Jahr in die nächste Runde.

Quellen & weiterführende Informationen

Prüfen Sie jetzt, wie sich die Netzentgelt-Entwicklung auf Ihre Wärmeversorgung ab 2028 auswirkt – bevor die nächste Kesselinvestition ansteht. Unsere qualifizierten Energieberater rechnen Gas- und Alternativpfad für Ihre Liegenschaften gegeneinander. Kostenfreies Auftaktgespräch anfordern.

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