- Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen BEG-Förderkonditionen bei BAFA und KfW – mit gestaffeltem Einkommensbonus und abgesenktem Förderdeckel von 28.000 Euro.
- Das BMWE hat EEG-Novelle und Netzpaket in die Verbändeanhörung geschickt; der Kabinettsbeschluss soll möglichst noch im Juli fallen.
- Die Bundesnetzagentur hat am 21. Juli die ersten Kapazitätsausschreibungen nach dem StromVKG gestartet – Gebotsfrist ist der 8. September 2026.
- Batteriespeicher-Projekte behalten die Netzentgeltbefreiung nur bei Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 und finaler Investitionsentscheidung vor der AgNes-Festlegung.
- Das GModG wartet auf die Verkündung – die neuen Heizungsregeln treten unmittelbar danach in Kraft.
Die Kalenderwoche 30 hat es in sich: Neue Förderkonditionen sind scharf geschaltet, zwei zentrale Gesetzespakete nehmen Fahrt auf und für Speicherprojekte tickt jetzt eine harte Frist. Unser Rückblick fasst die fünf wichtigsten Entwicklungen für Unternehmen, Immobilienwirtschaft und Kommunen zusammen – jeweils mit Einordnung, was daraus folgt.

1. BEG: Die neuen Förderkonditionen sind live
Seit Dienstag, dem 21. Juli, nehmen BAFA und KfW wieder Anträge an – zu den Konditionen der reformierten BEG-Förderung: gestaffelter Einkommensbonus bis 40 Prozent, neuer Kinderzuschlag, dafür ein auf 28.000 Euro abgesenkter Förderdeckel, der halbjährlich weiter sinkt. Wer einen Heizungstausch plant, rechnet ab sofort mit den neuen Sätzen – und profitiert von jedem Halbjahr Vorsprung.
2. EEG-Novelle und Netzpaket gehen in die Anhörung
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die lange erwarteten Entwürfe für die EEG-Novelle und das Netzpaket in die Verbändeanhörung geschickt – der Kabinettsbeschluss soll möglichst noch im Juli fallen. Gegenüber den im Februar bekannt gewordenen Entwürfen gibt es kaum Zugeständnisse: Für kleine Dach-Photovoltaik bleibt es beim geplanten Ende der EEG-Vergütung, verlängert wird lediglich die Übergangsfrist für die Marktwertdurchleitung. Was das für Bestands- und Neuanlagen bedeutet, haben wir in unserer Analyse zur EEG-Novelle 2026 aufbereitet.
3. Startschuss für den Kapazitätsmarkt
Ebenfalls am 21. Juli hat die Bundesnetzagentur die ersten Ausschreibungen für langfristige Kapazitäten nach dem StromVKG gestartet, Gebotsfrist ist der 8. September 2026. Im Rahmen der mit der EU-Kommission abgestimmten Kraftwerksstrategie können 2026 zwölf Gigawatt ausgeschrieben werden, zehn davon für gesichert verfügbare Leistung. Die Kosten des Kapazitätsmarkts werden mittelfristig in den Beschaffungspreisen ankommen – ein Grund mehr, Stromlieferverträge strategisch zu planen.
4. Speicherprojekte: Die Uhr läuft bis zur AgNes-Festlegung
Eine Fachanalyse der ZfK vom 21. Juli macht deutlich, wie eng das Zeitfenster für Batteriespeicher wird: Die 20-jährige Netzentgeltbefreiung bleibt nur für Projekte erhalten, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen und vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung eine finale Investitionsentscheidung vorweisen – inklusive harter Nachweise wie verbindlicher Komponentenbestellungen und Netzanschlusszusage. Für Unternehmen, die über einen Gewerbespeicher nachdenken, heißt das: Wirtschaftlichkeit jetzt rechnen, nicht 2028.
5. Randnotiz: GModG vor der Verkündung
Bereits in der Vorwoche beschlossen, jetzt im Countdown: Das Gebäudemodernisierungsgesetz wartet auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt, die neuen Heizungsregeln treten unmittelbar danach in Kraft. Die reformierte BEG-Förderung aus Punkt 1 ist Teil dieses Gesamtpakets. Alle Details haben wir in unserer Analyse zum verabschiedeten GModG zusammengefasst.
Unsere Einschätzung zur Woche: Förderkulisse, Strommarkt-Design und Gebäuderecht bewegen sich gerade gleichzeitig – wer Investitionen plant, sollte Fristen und Konditionen nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel bewerten. Unsere qualifizierten Energieberater unterstützen bei genau dieser Priorisierung, von der Fördermittelberatung bis zur Investitionsstrategie.
Quellen & weiterführende Informationen
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