Heizungsgesetz abgelöst: GModG bringt Technologiefreiheit – und neue Kostenrisiken ab 2029

Qualifizierter Energieberater bespricht mit Firmeninhaber die Heizungsanlage im Gewerbegebäude nach GModG-Beschluss
Das GModG ist beschlossen: Die 65-%-Regel entfällt, dafür kommen Biotreppe und Grüngasquote. Wir ordnen ein, was die neue Technologiefreiheit für KMU, Kommunen und Eigentümer wirtschaftlich bedeutet.

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  • Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 mit 322 zu 272 Stimmen beschlossen, der Bundesrat hat es passieren lassen.
  • Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizen entfällt – Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig.
  • Ab 2029 wird fossilen Brennstoffen über die Biotreppe ein verbindlicher Bioanteil beigemischt; ab 2045 müssen Heizbrennstoffe komplett klimaneutral sein.
  • Die BEG-Förderung läuft weiter, seit 21. Juli 2026 mit gestaffeltem Einkommensbonus, neuem Kinderzuschlag und sinkendem Förderdeckel von 28.000 Euro.
  • Für KMU und Kommunen bleibt die Wirtschaftlichkeitsrechnung über die gesamte Anlagenlebensdauer entscheidend – Technologiefreiheit bedeutet keine Kostenfreiheit.

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung mit 322 zu 272 Stimmen beschlossen, wenige Tage später hat es auch den Bundesrat passiert. Damit ist die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes – im Volksmund „Heizungsgesetz“ – besiegelt. Die wesentlichen Änderungen treten nach der Verkündung in Kraft. Was monatelang debattiert wurde, ist nun geltende Rechtslage in Wartestellung: Zeit für eine nüchterne Bestandsaufnahme.

Was sich mit dem GModG konkret ändert

Kern der Reform ist der Wegfall der pauschalen Vorgabe, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten. Eigentümer entscheiden künftig selbst, ob sie eine Wärmepumpe, einen Fernwärmeanschluss, eine Hybrid- oder Biomasseheizung – oder weiterhin eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Die Klimaziele verschwinden damit aber nicht: Ab 2029 wird fossilen Brennstoffen über die sogenannte Biotreppe schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt, die Details der Grüngasquote ab 2028 soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz regeln. Ab 2045 müssen Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen geschützt, für Vermieter gibt es eine Härtefallregelung bei der CO₂-Kostenaufteilung.

Parallel wurde die BEG-Förderung zum 21. Juli 2026 neu justiert: Der Einkommensbonus ist nun gestaffelt (40 Prozent bei Haushaltseinkommen unter 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro), ein neuer Kinderzuschlag reduziert das anrechenbare Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Der Förderdeckel sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro förderfähige Kosten – und halbjährlich um weitere 750 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gestreckt und schrittweise abgesenkt.

Einordnung: Technologiefreiheit ist keine Kostenfreiheit

Aus unserer Sicht ist die zentrale Botschaft für Entscheider in Unternehmen und Kommunen: Die neue Wahlfreiheit verlagert das Risiko vom Gesetzgeber auf den Investor. Wer jetzt fossil baut, kauft sich Biotreppe, Grüngasquote und steigende CO₂-Kosten über die gesamte Anlagenlaufzeit ein – ohne dass ein Gesetz ihn davor warnt. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung über 15 bis 20 Jahre Lebensdauer wird damit wichtiger, nicht unwichtiger. Zugleich sinkt der Förderdeckel planmäßig weiter: Wer einen Heizungstausch oder eine Sanierung ohnehin plant, verschenkt mit jedem Halbjahr Zuschussvolumen. Eine qualifizierte Heizungsberatung sollte deshalb vor der Technologieentscheidung stehen, nicht danach.

Für Kommunen bleibt die Lage anspruchsvoll: Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt Druck aus dem Einzelgebäude, die kommunale Wärmeplanung bleibt aber der strategische Rahmen für Netzausbau und Quartierslösungen.

Der Ausblick: Bis Dezember 2026 folgt das Gesetz zur Grüngasquote, 2030 will die Bundesregierung das GModG mit Blick auf die Klimaziele im Gebäudesektor evaluieren, zudem steht die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) an. Unsere qualifizierten Energieberater rechnen für Unternehmen und Kommunen durch, welcher Technologiepfad unter den neuen Regeln wirtschaftlich trägt – bevor die nächste Förderabsenkung greift.

Quellen & weiterführende Informationen

Ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder Bestandsoptimierung: Welcher Weg unter dem neuen GModG wirtschaftlich trägt, zeigt Ihnen eine fundierte Analyse – bevor der Förderdeckel weiter sinkt. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch mit unseren qualifizierten Energieberatern. Wir liefern Ihnen die Entscheidungsgrundlage für Ihre Heizungs- und Sanierungsstrategie.

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