CO₂-Kosten 2027/2028: ETS 2 verschoben, BEHG läuft weiter – so kalkulieren Unternehmen richtig

Strukturierte Vertragsprüfung und technische Auslegung für gewerbliche Contracting-Projekte.
Der Start des ETS 2 ist auf 2028 verschoben, das BEHG gilt 2027 weiter. Wir zeigen, welche CO₂-Kosten Unternehmen jetzt einplanen müssen und wie Sie Heizung, Fuhrpark und Prozesswärme mit Preisszenarien belastbar kalkulieren.

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  • Der ETS 2 für Gebäude und Verkehr startet frühestens 2028 statt 2027 – so die Verständigung der EU-Umweltminister vom November 2025.
  • 2027 bleibt das BEHG vollständig anwendbar; der Koalitionsausschuss will den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ fortführen.
  • Ohne diesen Eingriff wären 2027 nach Einschätzung des GdW bereits 75 bis 85 Euro je Tonne möglich gewesen.
  • Für den ETS 2 reichen die Preisprognosen von moderat bis 100 bis 250 Euro je Tonne bis 2030 – ein einzelner Kalkulationswert genügt nicht mehr.
  • Investitionen in Heizung, Prozesswärme und Fuhrpark sollten jetzt gegen mehrere CO₂-Preisszenarien gerechnet werden.

Wer für 2027 mit einem Sprung bei den CO₂-Kosten geplant hat, kann neu rechnen – entspannen sollte sich aber niemand. Die EU-Umweltminister haben sich im November 2025 darauf verständigt, den Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) von 2027 auf frühestens 2028 zu verschieben. Für Unternehmen in Deutschland bedeutet das ein zusätzliches Jahr im nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG – und die Frage, mit welchen CO₂-Preisen sich Heizung, Fuhrpark und Prozesswärme jetzt belastbar kalkulieren lassen.

Was wann gilt: BEHG bis Ende 2027, ETS 2 ab 2028

Für 2026 gilt der gesetzlich festgelegte Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ nach § 10 Absatz 2 BEHG; die Zertifikate werden seit Jahresbeginn innerhalb dieses Korridors versteigert. Auch 2027 bleibt das BEHG nach der Übergangsvorschrift des § 24 BEHG vollständig anwendbar – einschließlich der Berichtspflichten und der Abgabe nationaler Zertifikate.

Eigentlich sieht das Gesetz für 2027 eine marktorientierte Preisbildung vor. Nach Einschätzung des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW wären dann bereits 75 bis 85 Euro je Tonne möglich gewesen. Der Koalitionsausschuss hat sich deshalb am 12. Mai 2026 darauf verständigt, den Korridor von 55 bis 65 Euro auch 2027 fortzuführen. Ab 2028 übernimmt der ETS 2: Die Preise entstehen dann vollständig über Auktionen, im Startjahr abgefedert durch ein Frontloading von 30 Prozent zusätzlicher Zertifikate; die erste Abgabefrist ist der 31. Mai 2029.

Wie teuer es danach wird, ist offen. Die Beratungsgesellschaft co2online erwartet einen moderaten Anstieg, das ClimateTech-Unternehmen Purpose Green hält bis 2030 Preise zwischen 100 und 250 Euro je Tonne für möglich. Diese Spannbreite ist keine akademische Fußnote, sondern der entscheidende Unsicherheitsfaktor jeder Investitionsrechnung.

Einordnung: Ein Planungsfenster, kein Entlastungsprogramm

Aus unserer Sicht wäre es ein Fehler, die Verschiebung als Entwarnung zu lesen. Die Richtung bleibt unverändert: Fossile Wärme und Kraftstoffe werden strukturell teurer, nur der Zeitpunkt des Preissprungs verschiebt sich. Wer heute in Heizkessel, Prozesswärme oder Fahrzeugflotten mit 15 und mehr Jahren Laufzeit investiert, legt seine CO₂-Kosten faktisch bis weit in die 2040er-Jahre fest – das gilt für KMU und Industrie ebenso wie für Städte und Kommunen mit eigenem Gebäudebestand.

Für Entscheider heißt das: Investitionen nicht mit einem einzigen Preis, sondern in Szenarien rechnen – etwa mit 65, 100 und 250 Euro je Tonne. Häufig kippt schon im mittleren Szenario die Wirtschaftlichkeit zugunsten elektrifizierter Lösungen, wie unsere Analyse zum Kostenvergleich von Wärmepumpe und Gasheizung zeigt. Ein geförderter Transformationsplan übersetzt diese Szenarien in einen konkreten Investitionsfahrplan; unsere qualifizierten Energieberater entwickeln daraus eine belastbare Strategie für die Dekarbonisierung Ihres Unternehmens.

Der Ausblick: Formal muss die Verschiebung noch in die Änderung der Richtlinie (EU) 2023/959 überführt werden; parallel entsteht auf EU-Ebene der Klimasozialfonds mit bis zu 65 Milliarden Euro zur Abfederung sozialer Härten. Unternehmen sollten 2026 und 2027 konsequent als Vorbereitungsfenster nutzen: CO₂-Bilanz erstellen, Preisszenarien in die Investitionsplanung einziehen, Maßnahmen priorisieren. Wer erst 2028 reagiert, zahlt den neuen Preis – ohne Plan.

Quellen & weiterführende Informationen

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