- Bundestag (9. Juli) und Bundesrat (10. Juli 2026) haben das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) final beschlossen.
- Bereits am 8. September und 29. Dezember 2026 werden je 4,5 Gigawatt „Langzeitkapazitäten“ zur Absicherung von Dunkelflauten ausgeschrieben.
- Der Höchstwert für Gebote wurde auf 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr angehoben.
- Ab den Runden Dezember 2027 und 2029 können auch Speicher und flexible Nachfrager teilnehmen – eine Chance für Unternehmen mit steuerbaren Lasten.
- Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus; Zuschläge dürfen erst danach erteilt werden.
Nach dreieinhalb Jahren Verhandlungen, wechselnden Entwürfen und wiederholten Verzögerungen ist die Entscheidung gefallen: Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) beschlossen, einen Tag später passierte es den Bundesrat. Damit steht der rechtliche Rahmen für einen deutschen Kapazitätsmarkt – und für die ersten Ausschreibungen neuer steuerbarer Kraftwerksleistung noch in diesem Jahr. Für Unternehmen und Kommunen ist das mehr als ein energiepolitisches Randthema: Es geht um die Frage, ob die Stromversorgung in den 2030er Jahren auch dann verlässlich bleibt, wenn Sonne und Wind ausfallen – und was diese Absicherung kostet.
Was das StromVKG konkret regelt
Kern des Gesetzes ist ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031, der über stufenweise Ausschreibungen umgesetzt wird. Den Auftakt machen zwei Runden über jeweils 4,5 Gigawatt sogenannter Langzeitkapazitäten mit Gebotsterminen am 8. September und 29. Dezember 2026. Bezuschlagt werden Anlagen, die mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom mit 80 Prozent ihrer installierten Leistung liefern können – gedacht zur Absicherung von Dunkelflauten. Im Mai 2027 folgen weitere 2 Gigawatt ohne Langzeitkriterium. In den Runden ab Dezember 2027 und 2029 können dann auch Speicher, flexible Nachfrager und Bestandsanlagen teilnehmen; die Mengen berechnet die Bundesnetzagentur auf Basis des Versorgungssicherheitsmonitorings.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Höchstwert für Gebote auf 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr angehoben. Eine regionale Steuerung soll den Zubau dorthin lenken, wo er für einen stabilen Netzbetrieb gebraucht wird – ergänzt um die Vorgabe, dass ein Drittel der Kapazitäten im netztechnischen Norden entsteht. Wichtig: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus. Die Ausschreibungen dürfen zwar starten, Zuschläge aber erst nach der Genehmigung erteilt werden.
Einordnung: Was Entscheider jetzt ableiten sollten
Aus unserer Sicht ist das StromVKG ein überfälliges Signal für Planungs- und Investitionssicherheit. Zugleich gilt: Kapazitätsmechanismen sind nicht umsonst. Es ist absehbar, dass sich die Finanzierung mittelfristig in den Strompreisbestandteilen wiederfindet – umso wichtiger wird eine strategische Energiebeschaffung, die Preisvolatilität aktiv managt statt sie zu erleiden. Der Rekordanteil von 58 Prozent Erneuerbaren im ersten Halbjahr 2026 zeigt, wie schnell sich das Marktumfeld verändert, das der Kapazitätsmarkt künftig absichern soll.
Interessant wird es für Unternehmen mit steuerbaren Verbräuchen: Ab den Ausschreibungsrunden 2027 und 2029 werden auch flexible Lasten einbezogen. Wer sein Lastprofil kennt und flexibilisieren kann, verschafft sich damit perspektivisch eine zusätzliche Erlösoption – eine fundierte Lastganganalyse ist dafür die Grundlage. Unsere qualifizierten Energieberater beobachten die Ausgestaltung der Ausschreibungen fortlaufend.
Der Ausblick: Ab 2032 soll ein umfassender Kapazitätsmarkt die Bedarfe decken; die Regelungen dafür will das BMWE 2027 vorlegen. Das Ministerium zeigt sich zuversichtlich, dass die EU-Genehmigung rechtzeitig vor dem ersten Gebotstermin im September eintrifft – sicher ist das jedoch nicht. Entscheider sollten die kommenden Monate nutzen, um Strombeschaffung, Lastmanagement und Eigenerzeugung auf das neue Marktdesign auszurichten.
Quellen & weiterführende Informationen
Kapazitätsmarkt, volatile Börsenpreise, neue Erlösoptionen für flexible Lasten – das Strommarktdesign verändert sich grundlegend. Unsere qualifizierten Energieberater entwickeln daraus eine belastbare Beschaffungs- und Flexibilitätsstrategie für Ihr Unternehmen. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.



