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Wärmewende:

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist erst der Start für eine große Aufholjagd

Autor:Cornelius Ober|Veröffentlicht am:15. Juli 2024|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Das neue Gebäudeenergiegesetz ist erst der Start für eine große Aufholjagd

Die Fatalität der deutschen Abhängigkeit von Gas und Öl kommt insbesondere im Gebäudesektor zum Vorschein. Der Anteil an erneuerbaren Energien in deutschen Kellern stagniert schon seit Jahren bei ungefähr 15 %. Ein wichtiger Fortschritt ist allerdings, dass die energetischen Vorgaben verschärft werden, wodurch der Markt etwas stärker in Richtung Klimaneutralität gelenkt wird.

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Branchenvertreter fordern Förderungen von Wärmepumpen

Ein erster Entwurf der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde Ende April veröffentlicht. Mit der Novelle wird klar: Gas- und Ölheizungen waren gestern und Wärmepumpen sind die Zukunft, um den Anteil an erneuerbarer Energie bis zum Jahr 2023 auf 65 % zu steigern. Damit wäre die aktuelle Benachteiligung von Großwärmepumpen nun beendet, denn bislang wurde Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen massiv bevorzugt im Gegensatz zur grünen Fernwärme.

Der Primärenergiefaktor des Wärmenetzes verhinderte in der Praxis den Umstieg auf Großwärmepumpen, weil sich dieser dadurch gesamt verschlechtert. Mit der Gesetzesnovelle würde der Primärenergiefaktor für den netzbezogenen Strom beim Betrieb von Großraumpumpen jedoch von 1,8 auf 1,2 gesenkt.

Wärmepumpe Neubau

Die Wärmepumpe zählt zu den beliebtesten Heizsystemen vor allem im Privatsektor. Staatliche Fördermittel und gezielte Kampagnen seitens der Politik müssen Wärmepumpen noch weiter fördern, um die Ziele der Energiewende auch im privaten Gebäudesektor zu erreichen (Symbolbild).

Branchenvertreter sind der Meinung, dass neben dem Neubau jetzt auch in den Gebäudebestand mehr Bewegung kommen und die Förderkulisse konkret auf Renovierungen mit Wärmepumpen zugeschnitten werden müsste. Der Gebäudebestand bleibt weiterhin das Sorgenkind bei der Energieeffizienz. Daher sollte der Fokus vielmehr auf Effizienz in der Anlagentechnik, den effizienten Gebäudebetrieb sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäude liegen.

Auf der anderen Seite ist ein unmittelbarer Förderstopp für fossile Heizungen notwendig, denn neuere Wärmepumpen, die höhere Vorlauftemperaturen schaffen, sind ideal für energetische Sanierungen geeignet. Da inzwischen jedes Haus einen Stromanschluss hat, gibt es auch keine Rechtfertigung mehr, fossile Heizungen zu installieren und zu nutzen.

Weitere Maßnahmen müssen möglichst schnell folgen

Damit diese Aufholjagd gelingt, müssen neben der laufenden GEG-Novelle auch weitere Maßnahmen möglichst schnell folgen. So hatte noch im März die Ampelkoalition ein Nutzungsgebot angekündigt, bei dem neu eingebaute Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden sollen.

Die Wärmepumpen-Offensive und das beschlossene Austauschprogramm für Gasheizungen muss aber noch gesetzlich geregelt werden. Dazu müsste auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet werden. Während die GEG-Novelle noch vor der Sommerpause 2022 verabschiedet werden soll, soll das GEG 2.0 im Januar 2023 in Kraft treten. Über weitere News zum Thema berichten wir auch zukünftig im Blog der Cornelius Ober GmbH. Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie kostenlos auf dem Laufenden (hier abonnieren).

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