Neues Bundesprogramm fördert Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Landwirtschaft und Gartenbau
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) haben jetzt offiziell das neue „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ gestartet. Wer von der Förderung jetzt profitieren kann, welche Leistungen die neue Förderung enthält und was zu tun ist um die Förderung zu beantragen wird in diesem Beitrag zusammengefasst dargestellt.
Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) informieren, wurde jetzt das neue „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ offiziell gestartet. Das berichtet das BLE auf seiner Website.
Solche Vorhaben, die erneuerbare Energien ausbauen und zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen sollen, wurden aber auch bisher gefördert. Nun können auch Gartenbau- und Landwirtschafts-Unternehmen aus der Primärproduktion im Rahmen des Bundesprogramms Fördergelder beantragen.
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CO2-Emissionen aus der Energienutzung im Fokus

Neue und bereits etablierte staatliche Förderungen ermöglichen es Unternehmen der Landwirtschaft und im Gartenbau erneuerbare Energien und Optimierungen ihrer Energieeffizienz zu lukrativen Konditionen umzusetzen (Symbolbild).
Wie auch das BMEL auf seiner Website erläuterte, hat sich das neue „Bundesprogramm Energieeffizienz“ als Teil der Maßnahmen zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung von einem Energieeinsparprogramm für Betriebe zu einem energiebezogenen CO2-Einsparprogramm entwickelt.
Während die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern in den Fokus rückt, orientiert sich die Förderung nun an den CO2-Emissionen, die bei der Energienutzung und -erzeugung entstehen. Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium kann damit jetzt die ganze Bandbreite klimafreundlicher Energieerzeugung in gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Betrieben gedeckt werden.
Zum Bestandteil des Förderprogramms gehören neben Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung auch die Errichtung neuer Anlagen zur CO2-Emissionsminderung sowie die Modernisierung bestehender Anlagen. Die Förderung von Maschinen und mobilen Geräten, die erneuerbare Energien nutzen sowie selbst erzeugter erneuerbarer Energie zur betrieblichen Eigennutzung wurden neu im Bundesprogramm Energieeffizienz aufgenommen.
Förderprogramm richtet sich an KMU
Das Bundesprogramm Energieeffizienz wird aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert, wobei insgesamt 156 Millionen Euro mittelfristig bis zum Jahr 2023 eingeplant sind. Das Programm soll aber auch nach 2023 fortgeführt werden. Anträge auf Fördergelder können neben kleinen und mittleren Unternehmen auch Kleinstunternehmen der Primärproduktion stellen, so die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.
Anträge für Energieberatungen zur Entwicklung von gesamtbetrieblichen CO2-Einsparkonzepten können ab sofort gestellt werden, während ab dem 1. November auch Anträge zur Förderung von Investitionen in technische Maßnahmen gestellt werden können. Interessierte Betriebe aus Gartenbau und Landwirtschaft können zugelassene Energieberater über das neu eingerichtete Sachverständigenregister der BLE finden.
Diese ist nach wie zuvor für die Durchführung des Förderprogramms verantwortlich, während die Anträge auf Fördergelder an die Bundesanstalt zu richten sind. Die Höhe der Zuwendung berechnet sich nach der Fördereffizienz und es werden bis zu 40 Prozent der Ausgaben bezuschusst – je nachdem, wie hoch das CO2-Einsparpotenzial des jeweiligen Vorhabens ist.
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