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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Bundeskabinett billigt die steuerliche Förderung energetischer Gebäude...
22. Oktober 2019/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Bundeskabinett billigt die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Energiepolitik Deutschland

Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen wurde am 16.10.2019 vom Bundeskabinett gebilligt. Durch die steuerliche Förderung sollen die bestehenden, investiven Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzt werden. Eine Übersicht.

Logo BundesregierungDies ist ein weiterer wichtiger Schritt der Bundesregierung zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Laut dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist das ein großer Schritt für den Klimaschutz im Gebäudesektor, denn steuerliche Anreize sind sowohl für Arbeitsplätze vor Ort als auch für den Klimaschutz wichtig.

Steuerliche Absetzung in Höhe von bis zu 20 Prozent

Sanierung der Fassade

Die Kosten für die Sanierung der Fassade und Erneuerung der Fenster kann nach aktuell Gesetzesentwurf steuerlich abgesetzt werden, da diese Maßnahmen als energetische Gebäudesanierung einzuordnen sind (Symbolbild).

Wie der Gesetzesentwurf vorsieht, sollen die Einzelmaßnahmen zum Heizen mit erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz steuerlich gefördert werden. Das kann z. B. die Dämmung von Dächern und Außenwänden, der Einbau neuer Fenster oder ein Heizungstausch sein. Künftig sollen die Kosten solcher Maßnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren mit bis zu 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.

Dank der progressionsunabhängigen Ausgestaltung können von der steuerlichen Förderung Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen profitieren, solange es sich beim geförderten Gebäude um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden.

Sanierungswillige haben die Wahl, die Einzelmaßnahmen entweder steuerlich abzuschreiben oder Investitionszuschüsse über die etablierten Programme zu beantragen, wie z. B. das Marktanreizprogramm (MAP) für Wärme aus erneuerbaren Energien, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder das Heizungsoptimierungsprogramm. Das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 sieht in diesen Programmen weitere Vorteile für Sanierungswillige vor, denn zukünftig sollen die Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowohl für Komplettsanierungen als auch für Einzelmaßnahmen um zehn Prozentpunkte steigen.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wärmenetze genauso wichtig

Für das Erreichen der Klimaziele im Wärmebereich sei die beschlossene steuerliche Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen sowie diejenige von Modernisierungen von Heizungsanlagen besonders wichtig.

» Mehr News zur Wärmewende finden Sie hier

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Fern- und Nahwärmenetze sei aber genauso wichtig, denn diese sind gerade in urbanen Räumen ein effizientes Mittel zur Dekarbonisierung des Wärmesektors und zur Integration der erneuerbaren Energien. Daher sollte auch die Fernwärme eine größere Rolle in den klimapolitischen Erwägungen der Bundesregierung spielen.

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Schlagworte: Energiewende, Wärmewende
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