Bundesregierung verfehlt ihre eigenen Klimaziele im Bereich der energetischen Gebäudesanierung
Der Bund hat laut eigener Auskunft noch keine Maßnahme an den 2.200 Liegenschaften abgeschlossen, sodass auch die selbstgesteckten Klimaziele im Bereich der energetischen Gebäudesanierung nicht erfüllt wurden. Der Wärmebedarf sollte bis 2020 um 20% reduziert werden. Davon sei man meilenweit entfernt. Die Bundesregierung nannte für das Scheitern auch Gründe.
Die anvisierte Treibhausgasreduzierung im Gebäudebereich kann aufgrund der derzeitigen Angstregungen im Bereich der Energieeffizienz nicht erreicht werden. Für eine umfassende Wärmewende ist sowohl energieeffiziente Sanierung als auch die Anwendung innovativer Techniken und Geschäftsmodellen notwendig. Bei der Energiewende handelt es sich zudem um ein gesellschaftspolitisches Projekt, das die Menschen für klimafreundliches und umweltschonendes Bauen und Sanieren begeistern soll. Leider gelang es dem Bund nicht, seine eigenen Klimaziele zu erfüllen.
Planungen und Energiekonzepte beanspruchen viel Zeit
Sie müssen heutzutage möglichst energieeffizient sanieren oder bauen und sich an die Energieeinsparverordnung EnEV halten, weil an einem satten Anteil von CO2-Ausstoß gerade der Gebäudesektor hauptverantwortlich ist. Deswegen sollte da der Bund selbst mit einer großen Anzahl an Liegenschaften wegweisend voranschreiten und gleichzeitig zeigen, wie in einem wirtschaftlichen Rahmen energetische Sanierung sinnvoll umgesetzt und am Ende viel Energie eingespart werden kann.
Doch bisher wurde kein einziges von den 2.200 Liegenschaften des Bundes energetisch saniert und die Bundesregierung hat bisher auf keinem einzigen Grundstück die geplanten Sanierungen abgeschlossen. Die Zuständigen des Innenministeriums begründeten die erfolglose Umsetzung in der Angabe, dass Planungen und Energiekonzepte viel Zeit beanspruchen, weshalb bisher noch keine Sanierungsmaßnahme abgeschlossen wurde. Für Privatpersonen stehen für die energetische Gebäudesanierung zahlreiche Fördermittel zur Verfügung.
Wärmewende kommt nicht voran
Zeitlich ist das Reduzierungsziel des Wärmebedarfs um 20 % bis zum Jahr 2020 nicht zu realisieren, obwohl noch 2015 von der damaligen Umweltministerin Barbara Hendricks im Vergleich zu 2010 eine Heizenergiebedarfsreduzierung um 20 % bis 2020 ankündigte. Zudem solle der Primärenergiebedarf der Bundesliegenschaften bis zum Jahr 2050 gar um 80 % gesenkt werden. Die damalige Bauministerin erläuterte die Wichtigkeit der Modernisierung von Heizungsanlagen in der überwiegenden Mehrzahl der Bundesbauten. Im Entwurf des „Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften“ hatte die Regierung die Ziele festgelegt, aber das Innenministerium betont nun in seiner Antwort, dass der Sanierungsfahrplan ESB von der Bundesregierung noch nicht beschlossen wurde. Eine gute Sache findet man hier dennoch – die ESB Einsparziele bestehen fort. Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag vorgenommen, den ESB zu beschließen und ihn konsequent im Rahmen der Finanzplanung umzusetzen. Eine Übersicht der Entwicklungen zum Voranschreiten der Wärmewende kann hier nachgelesen werden.
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Sanierungsquote kann nicht eingesehen werden
Zusammengefasst lässt sich sagen die Bundesregierung scheiterte bislang völlig an den selbst gesetzten energiepolitischen Zielen. Damit kann die Bundesregierung bei eigenen Liegenschaften das eigene Ziel von 20 % weniger Wärmebedarf bis zum Jahr 2020 nicht einhalten. Die Bemühungen der Bundesregierung seien bis jetzt insgesamt enttäuschend, da keine einzige Maßnahme im Bereich der Gebäudesanierung abgeschlossen wurde. Außerdem besteht keine Übersicht bzw. Einsicht über die Sanierungsquote.
Obwohl sich in der Steuerkasse viel Geld befindet, passiert immer noch nichts. Wenn aber schon heute in die energetische Sanierung in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen investiert wird, ließe sich viel Geld in Zukunft einsparen. Über den weiteren Ablauf zu diesem Thema halten wir Sie auf unserem Blog oder auch per Newsletter auf dem Laufenden (hier zum Newsletter anmelden).
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