Lüftungsanlagen sorgen für eine hygienische Frischluftzufuhr im ganzen Objekt, indem ein Wärmetauscher die abgesaugte Luft erwärmt und diese wieder ins Gebäude einführt. Auf diese Weise muss die Luft nicht von einer Heizanlage wieder erwärmt werden, was die Lüftung durch die Wärmerückgewinnung energieeffizient macht. Lüftungsanlagen mit einem von Spezialisten entwickelten Lüftungskonzept erhöhen die Energieeffizienz im Gebäude und sparen Strom- sowie Heizkosten.
Vor allem bei Neubau gilt die Energieeffizienz als ausschlaggebend für das Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland. Zum Errichten eines Energieeffizienzgebäudes sind klimaschonende Maßnahmen in der Anlagentechnik erforderlich, weshalb effiziente Wärmestrahler, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingesetzt werden.
Investitionen Erfolg bringend durch neue Fördermittel

Größere Investitionen sind für Unternehmen mit komplizierten Lüftungsverhältnissen absolut lohnenswert. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es seit März dieses Jahres eine neue Richtlinie, die durch attraktive Förderbedingungen neue Anreize für Haus- und Wohnungsbesitzer schafft.
Die Investitionsanreize vom BAFA kommen gerade während der globalen Corona-Krise recht. Die Corona-Krise hat nicht nur Umsatzeinbußen verursacht, sondern auch ein positives Umdenken bei der Bevölkerung bezüglich der Verantwortung gegenüber unserer Umwelt bewirkt. Aufgrund dessen sind umweltfreundliche und nachhaltige Technologien gefragter denn je. Für viele Hausbesitzer sowie zahlreiche Unternehmen sind die neuen BAFA-Fördermittel ein Grund mehr, um in Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu investieren.
Bis zu 45 % der förderfähigen Kosten
Bei Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung in Kombination mit einer Wärmepumpenanlage gibt es vom BAFA bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung bezieht sich nicht nur auf zahlreiche Lüftungsgeräte, sondern auch auf das Luftverteil-System und das Zubehör. Gefördert werden nur Komponenten, die regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden. Voraussetzung für die 45 % der förderfähigen Kosten ist die Ablösung einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe. Andernfalls gibt es die Förderung in Höhe von bis zu 30 %, wobei Neu- und Umbauten gleichermaßen gefördert werden.
Diese neue Förderrichtlinie von BAFA ist ein zusätzlicher Anreiz für Hausbesitzer, die bei Investitionen in Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung mit einer Wärmepumpe energiesparende Technologien einsetzen wollen. BAFA hat im „Merkblatt zu den förderfähigen Kosten, Heizen mit Erneuerbaren Energien“ die Luft/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpenanlage in Kombination mit Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung unter dem Punkt „Wärmeerzeuger“ aufgenommen.



