KfW-Förderprogramm für Solarspeichersysteme läuft wieder an
Nachdem im letzten Jahr bereits im September das KfW-Förderprogramm für die Nutzung von Solarspeichern aufgebraucht wurde, kann mit dem 01.01.2017 die Förderung wieder beantragt werden. Wir zeigen was zu beachten ist.
Seit Anfang dieses Jahres bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder die Förderung für die Nutzung von Solarspeichern. Im Jahr 2016 waren die Fördermittel bereits im September aufgebraucht, was zu einem zwischenzeitlichen Stopp des Programmes führte. Seit dem 02. Januar 2017 können nun wieder Fördermittel aus dem Programm „275 – Erneuerbare Energien – Speicher – Kredit“ beantragt werden, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer sich in diesem Jahr dazu entscheidet, auf dem Dach seines Hauses eine Solarstromanlage zusammen mit einem Batteriespeichersystem zu installieren, kann dafür einen Zuschuss der KfW-Bank erhalten. Dies gilt auch für Altanlagen, die erst jetzt mit einer Batterie nachgerüstet werden, sofern die Anlagen selbst nach dem 31.12.2012 ihren Betrieb aufnahmen. Zwischen der Inbetriebnahme der Fotovoltaikanlage und des Batteriespeichersystems muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Förderung selbst besteht aus zwei Teilen – einem zinsgünstigen KfW-Kredit und einem Tilgungszuschuss, der aktuell bei 19 Prozent liegt. Dieser wird aus Mitteln es Bundeswirtschaftsministeriums gewährt. Sowohl die Laufzeit des Kredites als auch die Zinsbindung können auf maximal 20 Jahre festgelegt werden.
Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel:
- Leistung der Fotovoltaikanlage, die um ein Batteriespeichersystem ergänzt wird, darf nur bei maximal 30 kWp liegen.
- Es ist nur ein Batteriespeichersystem pro Fotovoltaikanlage förderfähig.
- Batteriespeichersystem wird vom Antragsteller mindestens 5 Jahre lang betrieben und befindet sich in Deutschland.
- Ein Teil der erzeugten Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Der Kredit kann für die kombinierte Anlage beantragt werden. Der Tilgungszuschuss wird allerdings nur für das Batteriespeichersystem gewährt.
Die Fördermittel können sowohl von Privatpersonen, gemeinnützigen Antragstellern, Freiberuflern, in- und ausländische Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und von Unternehmen, an denen Kommunen, karitative Organisationen oder Kirchen beteiligt sind, in Anspruch genommen werden. Kommunen, der Bund, die Bundesländer, in bestimmten Fällen Unternehmen in Schwierigkeiten sowie die Hersteller von Batteriespeichern sind von der Förderung ausgeschlossen.
Da davon auszugehen ist, dass auch in diesem Jahr wieder eine hohe Nachfrage besteht, sollten Sie die Beantragung der Fördermittel schnell in die Wege leiten. Gern ist Ihnen die ESA-Energieberatung dabei behilflich. Einer unserer KfW-zertifizierten Energieberater begleitet Sie von der kostenlosen Erst-Beratung bis hin zur Beantragung aller notwendigen Dokumente sowie der Auswahl, Installation und Nachbereitungen für Solaranlage und Batteriespeichersystem.
Ansprechpartner: Herr Cornelius Ober +49 3691 889 21 94 | kontakt@c-ober.de | Kontaktformular
Hoffen wir mal, dass durch diese Förderprogramm auch wieder die deutsche Solarwirtschaft etwas belebt wird. In den letzten Jahren ist ja viel den Bach runter gegangen.
Hallo Peter,
das hängt weniger von den Förderprogrammen ab als von der Einkaufspolitik der Installateure, Preisgestaltung und Qualität der Module deutscher Hersteller, usw.
Viele Grüße,
Marcel