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Zusätzlicher Tilgungszuschuss bis 15 % möglich:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 01. Januar 2023 angepasst

Autor:Cornelius Ober|Veröffentlicht am:15. Dezember 2022|In der Kategorie:KfW-Förderprogramme|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Zusätzlicher Tilgungszuschuss bis 15 % möglich: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 01. Januar 2023 angepasst

Einer Mitteilung der KfW zufolge wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum 01.01.2023 bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderbedingungen für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus anpassen. Neu ist hier, dass es bei einer „seriellen Sanierung“ einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent geben wird. Bei einer seriellen Sanierung müssen vorgefertigte Bauelemente, so beispielsweise für die Fassade oder das Dach, verwendet werden.

Kostenfreies Auftaktgespräch

Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu allen möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder rund um erneuerbare Energien jetzt unverbindlich von unseren Experten beraten lassen.

Unsaniertes und saniertes Gebäude nebeneinander

Ein unsaniertes und ein teilweise energetische saniertes Gebäude nebeneinander (Symbolbild)

Diese Änderungen gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Für die Sanierung der „Worst Performing Buildings“ (WPB) wird der Tilgungszuschuss auf 10 Prozent erhöht. Gleichzeitig wird das Programm um die Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse erweitert. Unter dem Begriff „Worst Performing Building“ versteht man ein Gebäude, das bezüglich seines energetischen Sanierungszustands zu den 25 Prozent der schlechtesten Gebäude in Deutschland gehört.

Bei den Eigenleistungen gelten ab dem 01. Januar 2023 auch die Materialkosten als förderfähig. Um die Erneuerbare-Energien-Klasse zu erreichen, muss der Anteil an erneuerbaren Energien jetzt bei 65 Prozent liegen. Anlagen zur Stromversorgung wie beispielsweise Photovoltaik, Windkraft und Stromspeicher werden im Rahmen der BEG nicht mehr mitgefördert. Hierfür stehen andere Förderprogramme bereit, beispielsweise das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard – Kredit 270“.

Sie planen eine energetische Sanierung? Sie suchen einen KfW- und BAFA-qualifizierten Energieberater, der Sie zu allen möglichen Maßnahmen und Förderungen informiert? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir sind gerne für Sie da.

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Themen in diesem Beitrag:Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Energetische Sanierung, Energiewende, KfW-Bank

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