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Du bist hier: Startseite1 / Blog2 / Energiepolitik Deutschland3 / Energielabelpflicht gilt nun auch für alte Heizungsanlagen
11. Januar 2017/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Energielabelpflicht gilt nun auch für alte Heizungsanlagen

Energiepolitik Deutschland

Seit 01.01.2017 sind Energielabel auch an allen bestehenden Heizungsanlagen Pflicht. Dabei gibt es einiges zu beachten. Sin findet zum Beispiel eine Nachetikettierung durch den Schornsteinfeger statt. Außerdem gibt es eine wichtige Vorgabe, wo das Energielabel an die Heizungsanlage angebracht werden muss. Eine bestimmte Gruppe von Heizungsanlagen ist von der Energielabelpflicht ausgeschlossen.

Bis Ende 2016 war das Energielabel nur für neue Heizungsanlagen vorgeschrieben, seit dem 01. Januar 2017 ist das für alle bestehenden Heizungsanlagen ein Muss. Die alten Heizungsanlagen werden Zug um Zug nachetikettiert.

Die Nachetikettierung der alten Heizungsanlagen erfolgt durch den zuständigen Schornsteinfeger, wenn die Anlage entsprechend überprüft wurde. Das Etikett muss dabei deutlich sichtbar an der Heizungsanlage angebracht werden. Hauseigentümern entstehen durch die Nachetikettierung selbst keine Kosten. Das Etikett wird bis zum Jahr 2024 stufenweise eingeführt, 2017 wird es für Geräte vergeben, die vor 1992 installiert wurden.

Was steht auf dem Label? Auf dem Label selbst sind nur Angaben zur Effizienz des Gerätetyps und zum Baujahr vermerkt, Hinweise zu den Heizkosten, zur Funktionsweise der Anlage und ob sie für die Immobilie geeignet ist, finden sich hingegen nicht.

Förderung energetischer Maßnahmen

Hausbesitzern, die sich umfassender über den Zustand ihrer Heizungsanlage informieren möchten, empfehlen wir eine Gebäudeenergieberatung, die auch zu den Dienstleistungen unserer ESA-Energieberatung gehört und deutschlandweit in Anspruch genommen werden kann. Ist eine Heizungsanlage älter als 20 Jahre, lohnt sich meist sogar der komplette Austausch. Durch die neuen Anlagen und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs können bis zu 30 Prozent an Energie in Ein- oder Zweifamilienhäusern eingespart werden. Eine aktuelle dena-Studie brachte zutage, dass neue oder sanierte Wohnhäuser, welche mit Gas, Öl, Fernwärme oder mit Holz beheizt werden, gegenüber dem Durchschnitt etwa 60 Prozent weniger Endenergie verbrauchen.

Zugleich fördert die KfW-Bank im Auftrag des Bundes energetische Maßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Ob sich der Austausch einer Heizung rechnet und welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, zeigt ebenfalls die vorhergehende Energieberatung auf, deren Kosten ebenfalls bis zu 80 Prozent förderfähig sind.

Kennzeichnung nur für Altgeräte

Energielabel

Energielabel sind seit 01.01.2017 auch an alten Heizungsanlagen Pflicht.

Die Aufmachung des Etiketts gleicht denen von Kühlschränken, Waschmaschinen und Wäschetrocknern. Die Energieeffizienzklassen beginnen bei A++ und gehen bis G, welches die schlechteste Einstufung darstellt. Ab 2019 wird die Klasse A+++ dazukommen, während die Klasse G entfällt. In die Klassen A++ und A+ werden Heizungsanlagen eingestuft, die mit der Kraft-Wärme-Kopplung oder der Nutzung erneuerbarer Energien Wärme herstellen, so Gerhard Freier, Mitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. In den Klassen A bis G werden konventionelle Heizkessel, die Öl oder Erdgas nutzen, eingestuft.

Von der Kennzeichnungspflicht sind Geräte betroffen, welche älter als 15 Jahr sind. Von der Labelpflicht vorläufig noch ausgenommen sind Heizungsanlagen, die Holz, Bioöl oder Biogas nutzen. Für Niedertemperaturgeräte bedeutet die Neuregelung das Aus, denn sie erhalten keine CE-Zulassung mehr.

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Schlagworte: Energieeffizient Heizen
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