Austausch alter Heizungsanlagen erfährt breitere finanzielle Förderung
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes wurde jetzt seitens der Bundesregierung die Fördersumme auf über 300 Millionen Euro aufgestockt. Ziel ist es neben den Privatpersonen auch gewerbliche Hausbesitzer und Unternehmen (KMU und Großunternehmen) mit deutlich höheren Zuschüssen von bis zu 50% der Kosten, für die Optimierung ihrer Heizsysteme und begleitenden Investitionen, zu unterstützen.

Die Moderniesierung der Heizungsanlage wird im Rahmen des MAP mit bis zu 50% der Kosten gefördert (Bild © freemimages.com).
Obwohl sich ein Austausch alter Heizungsanlagen auch heute schon lohnt und die entstehenden Kosten sich innerhalb weniger Jahre amortisieren, werden diese baulichen Maßnahmen nur schleppend in Angriff genommen. Deshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, weitere interessante finanzielle Anreize zu schaffen. Wer seine alte Öl- oder Gasheizung austauscht und hier insbesondere den Heizkessel entsorgt, kommt in den Genuss einer sogenannten Abwrackprämie. Zugleich hat die Bundesregierung die Zuschüsse für Biomasse-, Solar- und Wärmepumpenanlagen deutlich erhöht und die Kriterien für die Inanspruchnahme dieser Zuschüsse weiter gefasst.
Höhere Zuschüsse für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen
Bereits seit einigen Jahren existiert das sogenannte Marktanreizprogramm (MAP), welches die Energiewende auf dem Wärmemarkt begleitet. Dieses Programm wurde auf eine Fördersumme von über 300 Millionen Euro aufgestockt und neu geschnürt. Privatpersonen, aber auch Unternehmen, profitieren von deutlich attraktiveren Förderbedingungen.
Bislang war das MAP in der Hauptsache auf private Haushalte ausgerichtet, die ihre Heizungsanlage austauschen und auf erneuerbare Energien umsteigen möchten. Mit der Novelle des Programmes ist es nun auch gewerblichen Hausbesitzern möglich, diese Förderung in Anspruch zu nehmen. Nicht nur deutlich höhere Zuschüsse für Wärmepumpen-, Solar- und Biomasseanlagen werden gewährt, sondern auch begleitende Investitionen, die das vorhandene Heizsystem effektiver machen.
Unternehmen nunmehr ebenfalls anspruchsberechtigt
Durch die Novelle des MAP sind seit diesem Jahr auch KMU sowie Großunternehmen anspruchsberechtigt, die in den Austausch alter oder die Optimierung neuer Heizungsanlagen investieren möchten. Generell muss es sich bei den neuen oder den nachträglich zu optimierenden Heizungen um Anlagen handeln, die auf der Basis erneuerbarer Energien arbeiten.
Die Investitionszuschüsse können bei bis zu 50 Prozent liegen und werden sowohl bei Sanierungsmaßnahmen als auch bei Neubauten gewährt. Durch die deutliche Steigerung der Zuschüsse soll eine größere Begeisterung der Unternehmen für die Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden. Diese profitieren im Zuge des Heizungsaustausches zudem von wesentlich niedrigeren Energie- und Heizungskosten, vor allem dann, wenn weitere energetische Maßnahmen in Anspruch genommen werden, die teilweise ebenfalls förderfähig sind. Über die Details dieser Förderungen berät Sie wie gewohnt Ihr ESA-Energieberater gern (Kontakt | 03691 – 24902-0).
Anträge können beim BAFA eingereicht werden
Für die Bewilligung der Zuschüsse zeichnet das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) zuständig. Hier richtet man sich für die nächsten Wochen und Monate mit einem deutlich steigenden Antragsvolumen ein. Der Präsident des BAFA, Dr. Arnold Wallraff, gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass nun das dringend benötigte Startsignal zum Aufbruch gegeben ist. Durch die bessere finanzielle Ausstattung des MAP wird dem Wärmemarkt endlich eine steigende Bedeutung zugebilligt, macht doch allein der Bedarf an Heizenergie und Warmwasser etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und ein Drittel aller Kohlenstoffdioxidemissionen aus.
Welche Heizungsanlage für Ihren Haushalt oder Ihr Unternehmen besonders effektiv ist, welche Möglichkeiten der Wärmegewinnung und –speicherung zusätzlich bestehen, wo in Ihren Gebäuden Investitionsbedarf besteht und welche finanziellen Förderungen und zinsgünstigen Darlehen in Anspruch genommen werden können – darüber berät Sie unser ESA-Energieberatung gern während eines persönlichen Gespräches oder eines vereinbarten ersten Vor-Ort-Termins. Schreiben Sie uns dazu einfach eine Nachricht, stellen Sie eine unverbindliche Terminanfrage oder rufen Sie uns an: 03691 – 24902-0. Wir sind gerne für Sie da.
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