Wärmewende: Bundesregierung fördert den Einbau effizienter Brennstoffzellen-Heizgeräte
Ein großen Anteil am Verbrauch der Endenergie haben die Gewinnung von Heizwärme und Warmwasseraufbereitung. Die Bundesregierung fördert mit den Einbau effizienter Brennstoffzellen-Heizgeräte. Wir haben diese Förderung einmal genauer angeschaut und zeigen außerdem weitere Möglichkeiten mit KWK finanzielle Vorteile zu erhalten.
In Deutschland werden etwa 40 Prozent der Endenergie im Gebäudesektor verbraucht. Davon entfallen wiederum ungefähr 85 Prozent auf die Gewinnung von Heizwärme und die Warmwasseraufbereitung. Bislang sind sowohl auf dem privaten als auch im öffentlichen Sektor noch viele alte Heizkessel in Betrieb, die nicht mehr effizient arbeiten. Würden diese durch neue Brennstoffzellen-Heizgeräte oder andere Anlagen ausgetauscht, könnte nicht nur viel Energie eingespart, sondern auch der CO2-Ausstoß deutlich reduziert werden. In Thüringen zum Beispiel bilden die Energieeffizienzoptimierung von Heizungsanlagen die größten Schwerpunkt der Wärmewende.

Staatlich gefördert: Der Einbau eine Wärmepumpe für Luft und Wasser.
In der gesamten Bundesrepublik wurden im Jahr 2015 710.000 Wärmeerzeuger verkauft, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 4 Prozent entspricht. Um den Markt noch weiter anzukurbeln, hat die Bundesregierung entsprechende Förderprogramme aufgelegt (wir berichteten..). So fördert sie den Einbau moderner Gas-, Holz- und Pelletheizungen, von Wärmepumpen, Mikrokraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (mehr zum Thema KWK..) und von Brennstoffzellen (Mini-KWK). Je höher die Energieeinsparung liegt, umso höher die Fördersumme.
Beantragt und ausgezahlt werden die Mittel durch die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die KfW-Bank. Aber auch die Hinzuziehung eines Energieberaters wird durch die BAFA bezuschusst.
Mini-KWK mehrfach förderfähig
Energieberater und TGA-Fachplaner hinzuziehen:
Cornelius Ober
ESA-Energieberatung – Cornelius Ober GmbH
Eisenach /Thüringen
Vom Grundsatz her sind Brennstoffzellen-Heizgeräte (Mini-KWK) mehrfach förderfähig. Wer einen KWK-Anlage, die eine elektrische Leistung von bis zu 20 kW erbringt, erwirbt, erhält auf Antrag durch die BAFA einen einmaligen Investitionszuschuss, der zwischen 1.900 und 3.500 Euro liegt. Voraussetzung für die Förderung ist aber, dass die Heizungsanlage in der „BAFA-Liste für förderfähige KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW“ eingetragen ist. Vor der Anschaffung kann hier die Beratung durch einen Energieberater oder TGA-Fachplaner sehr hilfreich sein.
Für Brennstoffzellen hat die KfW-Bank unter der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle – Zuschuss – 433“ ein eigenes Förderprogramm konzipiert. Mit diesem Programm wird die Installation von Brennstoffzellen gefördert, deren Leistung zwischen 0,25 kW und 5,0 kW liegt. Hier wird je angefangener 100 Watt Leistung ein Zuschuss von 450 Euro gezahlt. Dieser Zuschuss ist aber nicht mit dem Investionskostenzuschuss für Anlagen mit bis zu 20 kW Leistung kumulierbar.
Weitere finanzielle Vorteile
Die Betreiber der KWK-Anlagen erhalten auch Zuschläge im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Diese Zuschläge werden vom Netzbetreiber für die Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz gezahlt.
Betreiber von KWK-Anlagen, die ihren Strom zu 2/3 selbst verbrauchen und den Rest ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten zudem eine Einspeisevergütung, die in etwa den marktüblichen Handelspreisen entspricht. Die Höhe des KWK-Zuschlags und der möglichen Einspeisevergütung hängt unter anderem von der Leistung der Anlage ab.
Oftmals ist es also vorab ein Rechenspiel und mit professioneller Planung eine gewinnbringende Investition. Gern informiert Sie unser der KfW-zertifzierten Experten der ESA-Energieberater in einem ausführlichen Gespräch über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und berät Sie bei der Auswahl der passenden Heizungsanlage für Ihre Immobilie.