Neue Verordnung vorgestellt:
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Neue Verordnung vorgestellt:
Im Rahmen einer Verbändeanhörung stellte die Bundesregierung jetzt Entwürfe für Verordnungen zur Sicherung der mittel- und kurzfristigen Energieversorgung vor. Dazu sollen verpflichtende Heizungschecks gehören die unter anderem die Optimierung aller mit Erdgas betriebenen Heizanlagen zur Pflicht machen.
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.
Der Heizungscheck macht es möglich Optimierungspotenziale aufzudecken und führt mit vergleichsweise geringen Mitteln zu mehr Energieeffizienz und geringerem Erdgasverbrauch (Symbolbild).
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ legt nach derzeitigem Stand unter anderem fest, dass bei Anlagen, die zur Wärmeerzeugung für Heizung oder Heizung und Wasser Erdgas benötigen, eine Prüfung der Heizungsanlage durchzuführen ist. Dabei soll dann auch die Heizungsanlage optimiert werden.
Geprüft wird hierbei unter anderem, ob die Heizung hinsichtlich ihrer Energieeffizienz optimiert ist, ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist, ob im Heizsystem effiziente Heizungspumpen im Einsatz sind, ob an Armaturen und Rohren Dämmmaßnahmen durchzuführen sind.
Zur Optimierung einer Heizung sind die Absenkung der Vorlauftemperatur, die Optimierung der Heizkurve, die Aktivierung der Nachtabsenkung, weitere Absenkungen, die dem Nutzungsprofil und der Umgebungstemperatur angepasst sind, eine Optimierung des Zirkulationsbetriebs, die Absenkung der Warmwasser- und der Heizgrenztemperatur (Außentemperatur), um so die Heizperiode und die Heiztage zu kürzen.
Diese Pflicht gilt allerdings nur für Gasheizungen.
Die Prüfung kann im Rahmen der Inspektion durch den Schornsteinfeger, bei der Heizungswartung durch ein Fachunternehmen oder durch Energieberater*innen erfolgen. Hydraulisch abzugleichen sind Gaszentralheizungen, für Ölheizungen ist dies bis jetzt nicht angedacht.
Anlagen in Nichtwohngebäuden, die unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen und eine beheizte Fläche ab 1.000 m² aufweisen, sowie Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten, müssen bis zum 30.09.2023 hydraulisch abgeglichen werden. Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten endet die Frist am 15.09.2024.
Im Rahmen des hydraulischen Abgleichs müssen unter anderem folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen erbracht werden:
Der Austausch von Heizungspumpen ist in manchen Fällen förderfähig. Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Fördermittelberatung und erfahren Sie von unseren qualifizierten Energieberatern mehr über Ihren Förderstatus.
Auch die Anforderungen an Unternehmen steigen. So sollen Firmen zu einem Energieaudit verpflichtet werden, wenn ihr durchschnittlicher Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei Jahren 10 Gigawattstunden überschritten hatte.
Mieter*innen müssen nun keine Mindesttemperaturen in den Wohnungen einhalten. Schäden an der Gebäudesubstanz müssen sie allerdings weiterhin verhindern. Dazu müssen sie regelmäßig lüften. Fachleute empfehlen dringend, maßnahmenbegleitende „einfache Gebäudechecks“ verpflichtend zu machen. Diese sollten sich nicht auf die Heizungsanlage beschränken, sondern das gesamte Gebäude einbeziehen.
Bei öffentlichen Einrichtungen sind Höchstgrenzen von 12 bis 18 Grad Lufttemperatur angedacht, abhängig von körperlicher oder sitzender Tätigkeit. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Schulen und Kindertagesstätten sind ausgenommen.
Gasversorger müssen Eigentümern von Wohngebäuden, die das Gas leitungsgebunden erhalten, über die Kostensteigerungen und Einsparmöglichkeiten bis zum 30.09.2022 informieren. Diese haben dann wiederum bis zum 31.10.2022 Zeit, ihre Mieter zu informieren.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und bleiben Sie zu allen Themen informiert.
Sollten Sie auf der Suche sein nach einem KfW- und BAFA-qualifizierten Energieberater zur Optimierung oder Erneuerung Ihre Heizungsanlagen, dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Die Experten der Cornelius Ober GmbH bieten Ihre Leistungen bundesweit und freuen sich auf Ihren Kontakt.
Ähnliche Beiträge:
Ähnliche Beiträge:
Die Cornelius Ober GmbH bietet seit 2009 bundesweit staatlich geförderte Energie- und Fördermittelberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Privatpersonen sowie Städte und Kommunen.
Das neue KfW-Förderprogramm aus dem Bereich des klimafreundlichen Bauens startet zum 01. März. Ab dem Zeitpunkt können Interessierte die Förderungen beantragen. Wie hoch das Budget ist und was Sie dazu sonst noch wissen müssen, haben wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal kurz und übersichtlich zusammengestellt.
Der Begriff Dekarbonisierung taucht in den letzten Jahren zunehmend in der Berichterstattung zum Klimawandel auf und viele Unternehmen beschäftigen sich mit der Dekarbonisierung, wenn es darum geht, das Unternehmen klimafreundlicher zu gestalten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was sich hinter dem Begriff verbirgt und warum Sie ihn hier in Zukunft regelmäßig finden werden.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde im Gebäudeenergiegesetz (GEG) das primärenergetische Neubauniveau von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent verschärft. Hierbei handelt es sich um die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs. Bei den Anforderungen an die Wärmedämmung ändert sich nichts. Des Weiteren erfuhren die Regelungen zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien Änderungen. Eine Übersicht der geplanten GEG-Novelle 2023.
Eine aktuelle Analyse von KfW Research hat gezeigt, dass sich die jährlichen Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im privaten Gebäudesektor noch einmal verdoppeln müssen, um das im Klimaschutzgesetz definierte Sektorziel für das Jahr 2030 erreichen zu können. Auf Privathaushalte entfällt mehr als ein Viertel des Energieverbrauchs in Deutschland. In unserem Blog-Beitrag zeigen wir wo die meiste Energie im Privatsektor verbraucht wird und welche Energiequellen dafür zum Einsatz kommen. Außerdem wir gezeigt, was private Immobilienbesitzer jetzt tun können, um ihren Gebäudebestand energetisch zu sanieren und welche Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.
Einer Mitteilung der KfW zufolge wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum 01.01.2023 bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderbedingungen für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus anpassen. Neu ist hier, dass es bei einer „seriellen Sanierung“ einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent geben wird.
Seit 2009 © Cornelius Ober GmbH
Impressum Datenschutzerklärung AGB Sitemap
Eine Website der JONGO Webagentur
Bundesweite Energieberatung, Energieeffizienzanalyse, Fördermittelberatung und TGA-Fachplanung.
Ähnliche Beiträge:
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!