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Bundeswirtschaftsministerium:

Diese Änderungen bei Förderprogrammen für energetische Haussanierung stehen bevor

Autor:Cornelius Ober|Veröffentlicht am:9. August 2022|In der Kategorie:Förderung News|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Bundeswirtschaftsministerium: Diese Änderungen bei Förderprogrammen für energetische Haussanierung stehen bevor

Schon länger gibt es für die energetische Haussanierung Geld vom Staat dazu, und zwar durch entsprechende Förderprogramme. Jetzt gab das Bundeswirtschaftsministerium einige Änderungen bekannt, die spätestens nächste Woche gelten. Welche dies sind, erfahren Sie hier.

Kostenfreies Auftaktgespräch

Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Energieeffizienzoptimierung oder erneuerbaren Energien speziell zu Ihrem individuellen Vorhaben jetzt unverbindlich beraten lassen.

Umbauten im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt. Dies gilt für Maßnahmen, die der Energieeinsparung dienen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem der Austausch der alten Heizungsanlage und eine neue Wärmedämmung. Auf dieses Programm kann man bei einer energetischen Vollsanierung, bei einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen und beim Neubau eines Hauses zurückgreifen. Je nach Vorhaben wird die Förderung als Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit angeboten (wir empfehlen Ihnen hier unsere Fördermittelberatung zu nutzen).

Neuerungen

Alte Fenster

Für den Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffizientere Fenstermodelle stehen im Zuge einer energetischen Sanierung zahlreiche verschiedene Fördermittel zur Verfügung. Die Fördermittelberatung von einem qualifiziertem Energieberater bringt hier für Unternehmen und private Immobilienbesitzer Klarheit in den Fördermittel-Dschungel (Symbolbild).

Ende Juli hat das Bundeswirtschaftsministerium die Neuaufstellung der Förderung mitgeteilt. Zukünftig liege der Fokus weniger auf dem Neubau, sondern mehr auf der energetischen Sanierung. Dafür sind jährlich 12 bis 13 Milliarden Euro vorgesehen. Dieser Betrag wurde also deutlich angehoben. Gleichzeitig entschloss man sich aber dazu, die einzelnen Fördersätze zu senken. Pro Maßnahme wird es also weniger Geld geben. Dafür sollen die Mittel einer breiteren Masse zur Verfügung stehen. Oftmals waren die Fördertöpfe dem Ansturm früher nicht gewachsen und wer seine Anträge zu spät einreichte, hatte das Nachsehen.

Einige Maßnahmen sind jetzt von der Förderung ganz ausgeschlossen. Dazu gehören Heizungsanlagen und Kochgelegenheiten, die mit Gas arbeiten. Die Förderung für das Effizienzhaus 100 wurde ebenfalls beendet.

Die Fördersätze selbst sinken um 5 bis 10 Prozentpunkte. Bekam man bisher zum Beispiel für den Wärmepumpeneinbau eine maximale Förderung von 50 Prozent der Kosten oder bis zu 30.000 Euro, so sind es jetzt nur noch maximal 40 Prozent oder 24.000 Euro. Der Fördersatz für den Austausch von Fenstern sinkt von 25 auf 20 Prozent. Bisher bekam man einen Zuschuss von etwa 15.000 Euro, jetzt sind es nur noch 12.000 Euro.

Hintergründe

Etwa 16 Prozent der CO2-Emissionen Deutschlands fallen auf den Gebäudesektor. Angaben der Bundesregierung zufolge wurden von den etwa 22 Millionen Gebäuden mehr als 50 Prozent (genauer gesagt etwa 12,5 Millionen) vor 1977 erbaut. Deshalb gebe es durch eine energetische Sanierung erhebliche Einsparpotenziale. Deshalb wurde den die Förderprogramme 2020 verabschiedet.

Beantragt werden kann die Förderung entweder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei einer Komplettsanierung oder einem Neubau ist die KfW für die Kreditvergabe zuständig. Zuschüsse, beispielsweise für den Einbau einer Wärmepumpe, den Austausch von Fenstern und Türen etc. müssen beim BAFA beantragt werden. Der Antrag kann sowohl selbst als auch durch einen Energieberater gestellt werden. Dieser fertigt auch eine Technische Projektbeschreibung, die dem Antrag beigefügt ist.

In vielen Fällen ist die Hinzuziehung eines Energieberaters verpflichtend. Diese sind beispielsweise für die Qualitätssicherung zuständig. Sie bestätigen zudem die Einhaltung der Anforderungen. Für den Austausch einer Heizung ist keine Beauftragung eines Energieberaters notwendig. Die Energieberaterkosten sind ebenfalls förderfähig und liegen oftmals zwischen 350 und 600 Euro. Erstellt der Energieberater einen Sanierungsfahrplan, fallen die Kosten etwas höher aus.

Sie interessieren sich für eine energetische Sanierung und suchen einen Energieberater, der Sie von Beginn an neutral zu allen Möglichkeiten rund um Förderungen, Gebäudetechnik, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien berät? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

+49 (0) 3691 – 889 21 94 | kontakt@c-ober.de | Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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