Ab Januar 2024
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Heizungsoptimierung oder dem Austausch von Heizsystemen unverbindlich vom qualifizierten KfW-Energieberater beraten lassen.
Ab Januar 2024
Bis zum Januar 2024 plant die Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien bei Heizsystemen auf 65 Prozent zu erhöhen. Zum Erreichen der Ziele zur Wärmewende legte die Bundesregierung jetzt ein Konzept vor, das in Deutschland ab 2024 die Heizungsoptimierung zur Pflicht macht und sich jetzt in der Diskussion befindet. Auch ein Heizungsaustausch ist noch möglich und wird staatlich mit lukrativen Fördermitteln gefördert.
Kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen und zu möglichen Fördermitteln, zur Heizungsoptimierung oder dem Austausch von Heizsystemen unverbindlich vom qualifizierten KfW-Energieberater beraten lassen.
Hausbesitzer*innen, Unternehmen und Behörden werden nun durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK im Rahmen des Energiesicherungspakets Vorgaben zur Heizungsoptimierung gemacht. Mieter*innen sollen zudem keine Mindesttemperatur mehr einhalten müssen. Allerdings gibt es aktuell kaum neue Vorschläge für Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung von Gebäudehüllen beitragen.
Das Ministerium hat sowohl für Unternehmen als auch für private Hausbesitzer im Rahmen des hier vorgestellten Konzeptes (den Link mit der Mitteilung vom BMWK finden Sie am Ende des Beitrags) Vorschläge dazu unterbreitet, wie sie den Energieverbrauch reduzieren können. Die Unternehmen, welche bereits ein Energie- und Umweltmanagement installiert haben, sollen jetzt Energieeinsparmaßnahmen realisieren, welche sich in einem Zeitraum von zwei Jahren amortisieren bzw. wirtschaftlich rechnen. Vor allem große Unternehmen mit Energieverbräuchen von mehr als 10 GWh wären hiervon betroffen. Diese nehmen auch gesetzliche Privilegien beim Spitzenausgleich, bei der Stromsteuer oder bei der Verhinderung von Carbon-Leakage in Anspruch.
Für Eigentümer*innen von Häusern mit Gasheizungen soll der Heizungscheck verpflichtend werden. Hierzu haben Gespräche mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (SVSHK) begonnen. Für Wärmepumpen ist ein Heizungscheck nicht angedacht.
Um den Energieverbrauch zu senken, sei es ratsam, Räumlichkeiten wie Flure, Foyers, große Hallen, Technikräume etc. nicht mehr zu heizen. Es sei denn, hierfür gibt es sicherheitstechnische Anforderungen, so der Vorschlag aus dem Ministerium. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude soll dies in entsprechenden Verordnungen geregelt werden. Die Laufzeit dieser Maßnahmen ist erst einmal auf 6 Monate festgelegt. Gleichzeitig will das BMWK zusammen mit dem Arbeitsministerium und mit Sozialpartnern über weitere Möglichkeiten, Energie im Arbeits- und Betriebsbereich einzusparen, sprechen.
Zusätzlich ist angedacht, dass Mieter*innen bei der Beheizung ihrer Wohnräume vorübergehend mehr Spielraum erhalten und keine Mindesttemperatur einhalten müssen. Mieter*innen könnten dann, um Energie zu sparen, die Heizung weiter runterdrehen. Nach Expertenmeinung kann dies aber zu Feuchte und Schimmelbildung führen.
Eine Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich wird ebenfalls kommen. Zu diesem sollen Eigentümer*innen von Häusern mit zentraler Wärmeversorgung, meist also Mehrfamilienhäuser, verpflichtet werden, sofern der Abgleich nicht schon in den letzten Jahren erfolgte. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich tragen die Eigentümer bzw. Vermieter. Gleichzeitig soll für Gebäude, die eine zentrale Wärmeversorgung haben, der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen vorgeschrieben werden. Über alle Details sowie den Möglichkeiten zur Förderung solcher Maßnahmen berät Sie unser Energieberater in einem ersten, kostenlosen Auftaktgespräch.
Das komplette Konzept steht unter diesem Link zum Download (PDF, 406 Kb; öffnet in neuem Fenster) bereit.
Sie interessieren sich für die Heizungsoptimierung, den Austausch Ihres Heizsystems oder eine Fördermittelberatung zur Finanzierung all dieser Maßnahmen? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenfreien Auftaktgespräch für Privatpersonen, Unternehmen und Städte/Kommunen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
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