
50 Milliarden für Kliniken: Warum „energetische Sanierung“ kein Fördertatbestand ist
Bis zu 50 Milliarden Euro fließen bis 2035 in die Krankenhausstrukturen. Die Förderrichtlinie vom 26. August 2026 kennt acht Fördertatbestände – energetische Sanierung ist keiner davon. Der Zugang für Gebäudetechnik führt über das Strukturvorhaben.


















