- Das neue KfW-Programm 570 „Erneuerbare Energien – Plus“ schließt die Finanzierungslücke für Großprojekte außerhalb des EEG.
- Unternehmen, Contractor und Stadtwerke erhalten bis zu 150 Millionen Euro Kreditvolumen bei einer 100-Prozent-Finanzierung.
- Gefördert werden zukunftweisende Sektoren wie PV-Großanlagen, Windenergie, gewerbliche Stromspeicher und Großwärmepumpen.
- Der Kredit fungiert als europarechtliche Beihilfevariante (AGVO / De-minimis) mit attraktiven, subventionierten Zinskonditionen.
- Ein striktes Kumulierungsverbot untersagt die gleichzeitige Inanspruchnahme gesetzlicher Marktprämien oder Einspeisevergütungen.
Finanzierungs-Gamechanger: Mehr Unabhängigkeit für Industrie und Kommunen
Die Energiewende in Deutschland erreicht eine neue Reifephase. Immer mehr Industrieunternehmen, Stadtwerke und Kommunen setzen auf eine wirtschaftliche Eigenversorgung, Direktvermarktung oder marktabhängige Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs). Genau für diese Akteure hat die KfW eine entscheidende regulatorische Lücke geschlossen: Seit dem 18. Juni 2026 steht das neue Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Plus“ (Programmnummer 570) bereit. Während das etablierte Standard-Programm 270 beihilfefrei ausgestaltet ist, fungiert die neue 570er-Variante als gezielte Beihilfe. Sie bietet hochsubventionierte, zinsgünstige Konditionen für Investitionen, die vollständig außerhalb des klassischen EEG-Regimes agieren.
Für den industriellen Mittelstand sowie kommunale Betriebe ergeben sich hieraus massive wirtschaftliche und strategische Vorteile. Das Programm ermöglicht eine bis zu 100-prozentige Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten mit einem maximalen Kreditvolumen von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Angesichts anhaltend volatiler Energiemärkte erlaubt dieser zinsgünstige Hebel – bei flexiblen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren und integrierten tilgungsfreien Anlaufjahren –, Großprojekte bankenunabhängig und langfristig kalkulierbar zu realisieren. Besonders attraktiv für grenzübergreifende Kooperationen: Der Investitionsort ist nicht auf Deutschland beschränkt, sondern umfasst die gesamte Europäische Union sowie Norwegen und das Vereinigte Königreich.
Technologie-Matrix: Was wird wie gefördert?
Das Spektrum der förderfähigen Technologien ist optimal auf die Dekarbonisierung von Nichtwohngebäuden, Wärmenetzen und industriellen Prozessen abgestimmt. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben die Experten der Cornelius Ober GmbH die förderfähigen Anlagen nach ihren technologischen Kernbereichen (Strom, Wärme und Speicher) gebündelt und die wichtigsten regulatorischen Leitplanken zusammengefasst:
| Technologie-Sektor | Förderfähige Anlagen & Systeme | Wichtige Kriterien & Praxis-Hinweise |
|---|---|---|
| Stromerzeugung (EE) |
| Keine spezifischen technischen Sonderanforderungen in den Richtlinien genannt. Praxis-Tipp: Perfekt geeignet für großvolumige Industrie-PPAs oder den werksinternen Eigenverbrauch. |
| Sektorenkopplung & Speicher |
| Mindestens 75 % des gespeicherten Stroms bzw. der Wärme müssen aus direkt angeschlossenen EE-Anlagen stammen. Wasserstoffspeicher sind exklusiv für grünen (erneuerbaren) Wasserstoff zulässig. |
| Wärme- & Kälteerzeugung |
| Wärmepumpen: Müssen SCOP ≥ 2,5 aufweisen und die F-Gas-Verordnung erfüllen. Biomasse: Strikte Einhaltung der Nachhaltigkeits- und THG-Kriterien nach EU-Richtlinie 2018/2001. Wasserstoff: Ausschließlich erneuerbarer H₂ erlaubt. |
Regulatorische Weichenstellung: Das Kumulierungsverbot im Blick
Die enorme finanzielle Flexibilität des KfW-Kredits 570 verlangt von kommunalen und industriellen Entscheidern höchste Aufmerksamkeit im Vorfeld. Da das Programm als Beihilfe nach der europäischen De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ausgestaltet ist, greift ein striktes Kumulierungsverbot. Das bedeutet konkret: Für den mit den geförderten Anlagen erzeugten Strom darf keine gesetzlich fixierte Einspeisevergütung oder Marktprämie nach dem EEG, dem KWKG oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Anspruch genommen werden.
Das Programm erzwingt somit den Pfad der echten marktwirtschaftlichen Integration abseits staatlicher Dauersubventionen. Genau an dieser Schnittstelle ist eine qualifizierte Energieberatung unabdingbar. Nur durch eine präzise Simulation der Lastprofile, eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung von Eigenverbrauchskonzepten und eine saubere Prüfung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich teure Fallstricke vermeiden und das maximale Potenzial der 150-Millionen-Euro-Förderung ausschöpfen.
Quellen & weiterführende Informationen
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