- Sachsen: Anträge für Stall- und Melktechnik nur bis 31.08.2026
- NRW-AFP: zweite und letzte Antragsrunde 2026 endet am 16.09.
- Tierwohl-Investitionen: bis 40 % Zuschuss in Sachsen, 35 % in NRW
- FNR-Bundesprogramm plant Wiedereröffnung zum Jahresende 2026
- Ohne Investitionskonzept keine Bewilligung – Vorlauf jetzt einplanen
Für Agrarbetriebe, die in Stall-, Melk- oder Energietechnik investieren wollen, verdichten sich die Termine: In Sachsen endet die Antragsfrist der Investitionsförderung am 31. August 2026, in Nordrhein-Westfalen schließt am 16. September das Fenster der letzten AFP-Runde des Jahres. Parallel kündigt sich beim wichtigsten Bundesprogramm für Energieeffizienz in der Landwirtschaft ein Comeback an. Wer Zuschüsse von bis zu 40 Prozent sichern will, muss jetzt priorisieren.
Sachsen bis 31. August, NRW bis 16. September
Der sächsische Förderaufruf 01/2026 nach der FRL LIE/2023 (Teil C I) läuft seit dem 1. April und endet am 31. August 2026. Gefördert werden unter anderem Tierwohl-Stallbauten einschließlich Melktechnik und anderer baugebundener Technik sowie Investitionen in Klima- und Umweltschutz und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen – jeweils mit 40 Prozent Zuschuss, in benachteiligten Gebieten und für Ökobetriebe mit Zuschlägen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 20.000 Euro betragen; Anträge laufen digital über das IAF-Portal, das erforderliche Investitionskonzept stellt das LfULG (Referat 31) auf Anfrage bereit. In NRW endet die zweite Antragsphase des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) am 16. September 2026, das Punkteranking folgt am 29. Oktober. Tierwohl-Stallbauten erhalten 35 Prozent Zuschuss – ab 2026 einheitlich für alle Tierarten –, Melktechnik ohne gleichzeitigen Stallbau 20 Prozent; Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozent, maximal 20.000 Euro.
| Programm | Förderfähig (Auswahl) | Zuschuss | Frist / Status |
|---|---|---|---|
| ILU 2023 (Thüringen) | Stallbau, Technik der Innenwirtschaft inkl. Software | 20 % Basis, 30–40 % Tierwohl bzw. Ressourcenschutz | Sammelstichtag Teile A–D: 31.03.2027 |
| FRL LIE/2023, Teil C I (Sachsen) | Tierwohl-Stallbau inkl. Melktechnik, Klima- und Umweltschutz, Digitalisierung | bis 40 % zzgl. Zuschläge | Anträge bis 31.08.2026 |
| AFP Nordrhein-Westfalen, 2. Antragsphase | Tierwohl-Stallbau; Melktechnik ohne Stallbau | 35 % bzw. 20 %, Junglandwirte +10 % | Anträge bis 16.09.2026, Ranking 29.10.2026 |
| FNR-Bundesprogramm Energieeffizienz (bundesweit) | u. a. Milchvorkühlung, Wärmerückgewinnung, Steuerungs- und Regelungstechnik | je nach Maßnahme | Antragsstopp; Wiedereröffnung Ende 2026 geplant |
FNR-Bundesprogramm: Comeback zum Jahresende vorbereiten
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau nimmt seit Ende Mai 2026 keine Anträge mehr an – nach über 3.500 Anträgen waren die Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft. Die FNR stellt jedoch eine Wiedereröffnung zum Jahresende 2026 in Aussicht; neue Bewilligungen soll es ab 2027 geben, vorbehaltlich des Bundeshaushalts. Nach dem FNR-Förderstopp im Frühjahr ist das die zweite Chance des Jahres – und sie dürfte nach unserer Einschätzung schnell überzeichnet sein. Betriebe, die Maßnahmen wie Milchvorkühlung, Wärmerückgewinnung oder moderne Steuerungs- und Regelungstechnik planen, sollten Verbrauchsdaten und Konzept jetzt erarbeiten, um am ersten Tag einreichen zu können.
Über alle Programme hinweg gilt dasselbe Muster: Ohne belastbares Investitionskonzept gibt es keine Bewilligung, und in Auswahlverfahren mit Punkteranking entscheidet die Qualität der Unterlagen über die Reihenfolge. Als Ingenieurteam sehen wir dabei einen oft unterschätzten Hebel: Wer den Energieverbrauch seiner Anlagen misst und dokumentiert, kann Einspareffekte belegen – und verbessert damit sowohl die Punktzahl als auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Ein Energieaudit oder eine qualifizierte Energieberatung liefert genau diese Grundlage.
Der Blick nach vorn: In Thüringen läuft die ILU-Investitionsförderung der Thüringer Aufbaubank mit eigenen Stichtagen je Programmteil weiter, weitere AFP-Runden anderer Länder folgen im Frühjahr 2027. Betriebe, die 2026 keine Frist mehr erreichen, sollten den Herbst für Konzept und Antragsvorbereitung nutzen – dann beginnt das Förderjahr 2027 nicht bei null.
Quellen & weiterführende Informationen
- Förderportal Sachsen: FRL LIE/2023 Teil C I – Aufruf 01/2026 (01.04.–31.08.2026)
- Landwirtschaftskammer NRW: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023–2027
- FNR-Pressemitteilung: Bundesprogramm Energieeffizienz – Fördermittel für 2026 ausgeschöpft
- Thüringer Aufbaubank: ILU 2023 – Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen
Der Blick nach vorn: In Thüringen läuft die ILU-Investitionsförderung der Thüringer Aufbaubank weiter – für die Teile A bis D gilt nach unserer aktuellen Fördermittel-Recherche der Sammelstichtag 31. März 2027. Damit haben Betriebe im Heimatmarkt unserer qualifizierten Energieberater den längsten Vorlauf aller hier genannten Programme, weitere AFP-Runden anderer Länder folgen im Frühjahr 2027. Wer 2026 keine Frist mehr erreicht, sollte den Herbst für Konzept und Antragsvorbereitung nutzen – dann beginnt das Förderjahr 2027 nicht bei null.





