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29. März 2021/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermöglicht Stichproben beim Blower-Door-Test in größeren Laubenganghäusern

Energiepolitik Deutschland

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat auch Auswirkungen auf den Blower-Door-Test. So macht das GEG Stichproben in größeren Laubenganghäusern möglich und baut so die hohen Barrieren, die für Aufwand und Kosten solcher Gebäude bisher notwendig waren, für die Besitzer ab. Wir stellen die Änderungen vor.

Bei einem Blower-Door-Test mussten bislang Messungen bei allen einzelnen Wohnungen in Laubenganghäusern durchgeführt werden, um einen öffentlich-rechtlichen Nachweis der Luftdichtheit zu bekommen. Dieses Unterfangen war aufgrund dessen bei neuen Laubenganghäusern aufwendig und kostspielig, sodass Betroffene dieses Verfahren eher gescheut haben. Nun wird das Messen zumindest für größere Laubenganghäuser einfacher und kostengünstiger.

Mit dem neuen GEG wird einiges leichter

Laubenganghaus

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht Stichproben in einzelnen Wohnungen von Laubenganghäusern möglich und reduziert so die Kosten für Besitzer der Gebäude. Bisher musst in allen Wohnungen der Blower-Door-Test durchgeführt werden (Bild ©
Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. – FLIB).

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Laubenganghäuser nicht mehr vollständig gemessen werden, sondern es reichen Stichproben aus. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass solches Messen mindestens zwölf Wohnungen umfasst. Damit gelten die neuen Regelungen nur für größere Laubenganghäuser und schließen kleine Gebäude davon aus. Nichtsdestotrotz wäre diese neue Regelung für alle Betroffenen eine Erleichterung, die einen Luftdichtheitstest aus Kostengründen bislang nicht durchführen ließen und daher bei der energetischen Gebäudebilanzierung auf eine verminderte Luftwechselrate verzichten mussten.

Messnorm gibt Vorgaben

Bisher war es nicht zulässig, in Stichproben zu messen und die Ergebnisse aufs Gesamtgebäude zu übertragen. Das neue GEG ermöglicht es nun, Gebäude in ganz bestimmten Fällen nur teilweise zu messen. Die Durchführung der Stichprobenmessung ist jedoch ein anspruchsvolles Verfahren. Klare Vorgaben für die Auswahl der Stichprobe und das Auswerten der Ergebnisse gibt das Gebäudeenergiegesetz daher über die Messnorm DIN EN ISO 9972. Dies wäre sowohl für die Betroffenen als auch für die Messenden eine große Hilfe, so der Verbandsgeschäftsführer.

Die Auswahl der Wohnungen und zusätzliches Messen

Die zu prüfenden Wohnungen müssen auf eine bestimmte Weise auf den einzelnen Etagen verteilt sein. Außerdem ist genau festgelegt, wie viel Prozent des zu untersuchenden Gebäudes für die Stichprobe notwendig sind. Eine zusätzliche Messung muss bei Nutzeinheiten durchgeführt werden, die über Flure oder Treppen zugänglich sind und anders genutzt werden, jedoch innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche liegen.

Nicht provisorisch abdecken

Provisorisches Abdecken der internen Leckagen während des Tests ist verboten, da dies die Ergebnisse beeinflussen könnte. Der Norm-Anhang NB für Stichprobenmessungen erlaubt allerdings die Durchführung der Stichprobenmessung unter sogenanntem Schutzdruck. Dabei werden die Druckverhältnisse angeglichen und Luftströmungen durch Undichtigkeiten verhindert.

Wir sind Ihr Ansprechpartner zum Thema Blower-Door-Test

Seit 2009 bietet das Full-Service-Energieberatungsunternehmen Cornelius Ober GmbH kleinen und mittelständischen Unternehmen, Privatpersonen und Städte/Kommunen in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hessen und Nordbayern umfangreiche Leistungen zu Messtechnik und Energieeffizienzoptimierung an. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie und für alle Ihre Fragen oder Terminvereinbarung zum Blower-Door-Test. Wir sind gerne persönlich für Sie da.

+49 3691 8892194
kontakt@c-ober.de

Kontakt zum Thema Blower-Door-Test
Foto von Cornelius Ober

Herr Cornelius Ober ist Ihr Ansprechpartner und Experte zum Blower-Door-Test.

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Schlagworte: Energiewende
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