Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermöglicht Stichproben beim Blower-Door-Test in größeren Laubenganghäusern
Bei einem Blower-Door-Test mussten bislang Messungen bei allen einzelnen Wohnungen in Laubenganghäusern durchgeführt werden, um einen öffentlich-rechtlichen Nachweis der Luftdichtheit zu bekommen. Dieses Unterfangen war aufgrund dessen bei neuen Laubenganghäusern aufwendig und kostspielig, sodass Betroffene dieses Verfahren eher gescheut haben. Nun wird das Messen zumindest für größere Laubenganghäuser einfacher und kostengünstiger.
Mit dem neuen GEG wird einiges leichter
![Wir bieten Blower-Door-Tests für Laubenganghäuser Laubenganghaus](https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2021/03/laubenganghaus_blower-door-test-400x310.jpg)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht Stichproben in einzelnen Wohnungen von Laubenganghäusern möglich und reduziert so die Kosten für Besitzer der Gebäude. Bisher musst in allen Wohnungen der Blower-Door-Test durchgeführt werden (Bild ©
Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. – FLIB).
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Laubenganghäuser nicht mehr vollständig gemessen werden, sondern es reichen Stichproben aus. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass solches Messen mindestens zwölf Wohnungen umfasst. Damit gelten die neuen Regelungen nur für größere Laubenganghäuser und schließen kleine Gebäude davon aus. Nichtsdestotrotz wäre diese neue Regelung für alle Betroffenen eine Erleichterung, die einen Luftdichtheitstest aus Kostengründen bislang nicht durchführen ließen und daher bei der energetischen Gebäudebilanzierung auf eine verminderte Luftwechselrate verzichten mussten.
Messnorm gibt Vorgaben
Bisher war es nicht zulässig, in Stichproben zu messen und die Ergebnisse aufs Gesamtgebäude zu übertragen. Das neue GEG ermöglicht es nun, Gebäude in ganz bestimmten Fällen nur teilweise zu messen. Die Durchführung der Stichprobenmessung ist jedoch ein anspruchsvolles Verfahren. Klare Vorgaben für die Auswahl der Stichprobe und das Auswerten der Ergebnisse gibt das Gebäudeenergiegesetz daher über die Messnorm DIN EN ISO 9972. Dies wäre sowohl für die Betroffenen als auch für die Messenden eine große Hilfe, so der Verbandsgeschäftsführer.
Die Auswahl der Wohnungen und zusätzliches Messen
Die zu prüfenden Wohnungen müssen auf eine bestimmte Weise auf den einzelnen Etagen verteilt sein. Außerdem ist genau festgelegt, wie viel Prozent des zu untersuchenden Gebäudes für die Stichprobe notwendig sind. Eine zusätzliche Messung muss bei Nutzeinheiten durchgeführt werden, die über Flure oder Treppen zugänglich sind und anders genutzt werden, jedoch innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche liegen.
Nicht provisorisch abdecken
Provisorisches Abdecken der internen Leckagen während des Tests ist verboten, da dies die Ergebnisse beeinflussen könnte. Der Norm-Anhang NB für Stichprobenmessungen erlaubt allerdings die Durchführung der Stichprobenmessung unter sogenanntem Schutzdruck. Dabei werden die Druckverhältnisse angeglichen und Luftströmungen durch Undichtigkeiten verhindert.
Wir sind Ihr Ansprechpartner zum Thema Blower-Door-Test
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