Neue Verbrauchsgrenze im Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) führt zu Entlastungen von 2.800 Unternehmen
Die wichtigsten Änderungen
Es wurde unter anderem eine Verschärfung der Power-to-X-Lösungen zurückgenommen. In der Begründung heißt es dazu: „Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, nach Beratung mit den Stakeholdern einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von „Power to X“ insgesamt gestaltet werden können“. Auch das Thema Mieterstrom wurde thematisiert, da die dort gesteckten Ziele bislang nicht erreicht wurden.
Seit dem Jahr 2015 ist für Unternehmen die Durchführung von Energieaudits gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen im Abstand von vier Jahren wiederholt werden. Die ersten Erfahrungen zeigten nun, dass es notwendig ist, die Unternehmen zu entlasten, für die sich ein Energieaudit bezüglich der Kosten nicht rechnet.
Weitere Änderungen
Gleichzeitig werden im Gesetz die Anforderungen an das Energieaudit verschärft. Energieberater sind zur Teilnahme an Fortbildungen nunmehr gesetzlich verpflichtet. Ein weiteres Ziel sei, das ganze Vorgehen transparenter zu gestalten. Hochrechnungen ergaben, dass etwa 2.800 Unternehmen freigestellt werden könnten. Von den Regelungen sind insgesamt etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland ansässige Unternehmen betroffen, die nicht zu den klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) gehören. Durch die neue Verbrauchsgrenze soll die Wirtschaft jährlich um 4,5 Millionen Euro entlastet werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Verbrauchsgrenze von 400.000 kWh vorgeschlagen, auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie diese Grenze aber dann auf 500.000 kWh erhöht.
Haben Sie Fragen zur Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), so können Sie sich gern an den anerkannten Energieberater der Cornelius Ober GmbH wenden. Herr Ober ist von der KfW und der BAFA qualifizierter Energieberater, besucht regelmäßig Fortbildungen und berät Unternehmen seit 2009 deutschlandweit zu diesem Thema.
Ihre Fragen zum Energiedienstleistungsgesetz hier stellen!
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an! Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen oder besprechen Ihr Vorhaben in einem kostenlosen und unverbindlichen Auftaktgespräch.
+49 (0) 3691 – 24902-0
kontakt@c-ober.de
![Cornelius Ober – Experte zum Energiedienstleistungsgesetz Foto von Cornelius Ober](https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2014/09/cornelius_ober-esa_energieberatung.jpg)
Ihr Ansprechpartner und Experte zu allen Fragen rund um das EDL-G für Unternehmen in Deutschland.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!