Bundesrat verabschiedet neues Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Das große Klimapaket der Bundesregierung war im vergangenen Monat in aller Munde. Im Bundesrat stand unter anderem das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen zur Abstimmung, das gleich zu Beginn der Sitzung grünes Licht erhielt.
Das vorliegende Gesetz umfasst die Vereinfachung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu den verpflichtenden Energieaudits, mit den folgenden Kernpunkten:
- Einführung einer Online-Erklärung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Basis ausgewählter Eckdaten aus dem Bericht zum Energieaudit.
- Reduzierung der Pflichten von Nicht-KMU und Unternehmen mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger. Diese Unternehmen müssen kein vollständiges Audit mehr durchführen, sondern können beim BAFA per vereinfachter Online-Erklärung (sog. vereinfachtes Audit) Angaben zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten melden.
- Für Energieberater besteht Fortbildungspflicht.
- Für Unternehmen, welche ihr vereinfachtes bzw. reguläres Energieaudit bis zum 31.12.2019 durchführen müssen, wird die Übergangsfrist für die erste Online-Erklärung bis zum 31. März 2020 verlängert.
- Die Änderungen gelten nicht für Wiederholungsaudits, die vor dem Inkrafttreten des novellierten EDL-G fällig sind.
- Es müssen auch diejenigen Unternehmen keine Online-Erklärung abgeben, die EMAS oder 50001 eingeführt haben.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen vom Wiederholungsaudit 2019 betroffen ist bzw. das EnergieAudit noch ansteht, dann nehmen Sie für ein kostenloses Auftaktgespräch Kontakt zu uns auf. Sie werden von den Experten der Cornelius Ober GmbH fachkompetent beraten und von Beginn an zu Ihrem erfolgreichen EnergieAudit geführt.
Zugehörige Unterlagen und weiterführende Informationen:
- Stellungnahme Bundeswirtschaftsministerium
- BT 383/19 Grunddrucksache (PDF, 300KB; öffnet in neuem Fenster)
- BR 383/19(B) Beschlussdrucksache (PDF, 76KB; öffnet in neuem Fenster)
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