BAFA kündigt Stichproben an und überprüft Energieaudits
Der Hintergrund solch einer Überprüfung liegt darin, dass alle sogenannten Nicht-KMU nach §§ 8 ff. des EDL-G dazu gesetzlich verpflichtet sind, bis zum Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und danach jeweils alle vier Jahre. Dabei gelten diejenigen Unternehmen als Nicht-KMU, die nicht der Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kleinstunternehmen angehören. Diejenigen Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem oder ein Energiemanagementsystem eingerichtet haben, sind von der Pflicht des Energieaudits befreit.
#Energieaudits – #BAFA #Stichprobenkontrolle: Heute wurden verschiedene Unternehmen aufgefordert, ihr Energieaudit gegenüber dem BAFA nachzuweisen.
— BAFA Bund (@BAFA_Bund) 4. Mai 2018
Hohe Strafen bei Missachtung des Energiedienstleistungsgesetz
Wenn Sie keinem dieser Unternehmen angehören, die von der Pflicht befreit sind, sollten Sie sich professionelle Beratung und Unterstützung holen. Achten Sie dabei vor allem auf den folgenden Punkt: Wer nicht korrekt sein Energieaudit durchführt, der handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft. Die Durchführung eines Energieaudits sollte somit auf keinen Fall vernachlässigt werden, was ja auch die Stichprobenkontrolle des BAFA einmal wieder verdeutlicht.
Weitere Informationen zu der Energieauditpflicht finden Sie bei der BAFA im Merkblatt für Energieaudits auf der Webseite des BAFA. Ansonsten nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unserem qualifizierten Energieberatern beraten. Falls Sie an weiteren News zu dem Thema interessiert sind, abonnieren Sie gerne unseren kostenlosen Newsletter (jetzt abonnieren).
Riskieren Sie nichts! Machen Sie den Test!
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