BAFA überarbeitet Leitfaden zur Erstellung von Energieaudits nach DIN EN 16247
In diesem Jahr startet für große Unternehmen die nächste Verpflichtungsperiode zur Durchführung von Energieaudits (wir berichteten). An der Erstzertifizierung, die bis zum 05. Dezember 2015 erfolgt sein musste, hatten sich zahlreiche Unternehmen beteiligt, die nun vor der Re-Zertifizierung stehen. Das jetzt in überarbeiteter Version vorgestellte Merkblatt erläutert die Grundlagen und geht auf allgemeine Fragen ein. Wesentlich umfangreicher sind die Änderungen, die im Leitfaden aufgeführt werden.
Wie die BAFA in einer Pressemitteilung schreibt, enthält das Merkblatt gleich zu Beginn eine Auflistung sämtlicher Änderungen gegenüber der Fassung vom 04.10.2016. Die Regelungen, welche das Berichtswesen und die Umsetzung der EN 16247-1 beinhalten, wurden aus dem Merkblatt extrahiert und in den Leitfaden überführt. Grundsätzlich gilt aber weiterhin die Verpflichtung der Unternehmen, eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Energieaudit 16247:
Für viele klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) zählen die Energiekosten mit zu den größten Kostenpunkten. Deshalb sollte einer effektiveren Ausnutzung dieser wichtigen Ressourcen noch größeres Augenmerk geschenkt werden, können so doch die Produktionskosten sinken oder zumindest auf gleichem Niveau verbleiben. Einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz leistet ein Energieaudit nach DIN 16247 bzw. 16247-1.
Regelungen im Detail
Um die Repräsentativität eines Energieaudits festzustellen, reicht es nicht mehr aus, für Gebäudeteilbereiche nur einen bedarfsbasierten Energieausweis vorzulegen. Diesem müssen sämtliche Unterlagen und auch die EnEV-Bilanzierungsergebnisse beigefügt werden.
Verschärfungen gibt es bei dem Multi-Site-Verfahren. Hier ist der Gesamtenergieverbrauch des entsprechenden Unternehmens zu ermitteln, in diese Berechnungen muss also der Energieverbrauch aller Unternehmensstandorte einfließen. Des Weiteren müssen die Berichte auf alle zu einem Cluster gehörenden Standorte übertragbar sein, sobald diese strukturell und auch energetisch vergleichbar sind. Als Beispiele seien hier Discounter aufgeführt. Krankenhäuser und Produktionsstätten wurden als Beispiele aufgeführt, für die diese Regelungen nicht gelten.
Bei etwa 20 Prozent aller zertifizierten Unternehmen sind Stichprobenkontrollen geplant. Werden die Regelungen der DIN EN 16247-1, der Leitfaden und die Vorgaben des Merkblatts nur unvollständig erfüllt, ist die Verpflichtung weiterhin gegeben. Sind die Berichte mangelhaft, kann das BAFA verlangen, den Energieauditor zu wechseln. Letzterer Punkt scheint ein Ergebnis einer BAFA-Studie zu sein, die vermutlich deutliche Unterschiede bei den Zertifizierungen aufzeigte.
Völlig neuerstellt wurde der „Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten“. Dieser konkretisiert die georderten Inhalte und die durch die Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) festgeschriebenen Dokumentationspflichten. Der Ablauf des Audits wird hier detailliert beschrieben, gleichzeitig werden die Form der Dokumentation sowie die Berechnungsformeln bestimmt. Mittlerweile ist beispielsweise die Durchführung eines detaillierten Auftaktgespräches Pflicht, genauso die Ergebnispräsentation. Zahlreiche Beispiele und Grafiken zeigen dabei auf, was gewünscht wird.
Fazit
Besonders der Leitfaden sorgt für Klarheit und wird für eine Verbesserung und Standardisierung des Berichtswesens sorgen. Auch die Unternehmen werden vom Energieaudit einen deutlich messbaren Mehrwert haben.
Natürlich hat sich die Cornelius Ober GmbH bisher schon streng an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, was sich auch in der Zufriedenheit unserer Kunden zeigt. Gleichwohl begrüßen wir die Überarbeitung des Merkblattes sowie den neuen Leitfaden, die zu einem besseren Vergleich der einzelnen Zertifizierungen beitragen werden. Steht in Ihrem Unternehmen ein Re-Audit oder auch ein Erstaudit an, so bitten wir Sie, rechtzeitig mit uns einen ersten Termin zu vereinbaren.
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Ihr Experte auf dem Gebiet der Energiemanagementsysteme, Herr Cornelius Ober.
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