Was wird gefördert?
Die KfW-Bank fördert mit diesem Programm die energetische Sanierung von Immobilien, die dann dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen. Der ursprüngliche Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige der Immobilie muss vor dem 01.01.1995 gestellt worden sein.
Wenn die Erreichung eines KfW-Effienzhaus Standards nicht vorgesehen oder nicht möglich ist, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert. Dazu gehören beispielsweise
- Die Dämmung der Außenwände,
- Die Dämmung des Daches, der Geschossdecken und der Kellerwände,
- Der Einbau oder die Verbesserung der Heizungsanlage,
- Die Installation oder Optimierung der bereits vorhandenen Lüftungsanlage,
- Der Austausch von Fenstern und Außentüren.
Um für diese Einzelmaßnahmen eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestvorgaben eingehalten werden, über die Sie unser Energieberater gern bei einem persönlichen Gespräch informiert.
Bei der Instandsetzung eines Hauses treten natürlich noch weitere Kosten auf. Dazu gehören beispielsweise die Baunebenkosten wie Gebühren von Architekten, Ingenieuren und Behörden, aber auch Planungs- und Beratungskosten, beispielsweise durch den hinzugezogenen Bauberater. Auch diese Kosten sind förderfähig.
Wenn beispielsweise neue Fenster eingesetzt oder eine neue Außendämmung aufgetragen wird, muss auch ein erneuter Putz aufgebracht werden. Diese Kosten können ebenfalls bezuschusst werden.
Möchten Sie an einem Baudenkmal Sanierungsmaßnahmen vornehmen lassen, so sind auch diese förderfähig. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.
Auch die Umnutzung von Nicht-Wohngebäuden, zu denen beispielsweise Scheunen oder Garagen gehören können, fördert die KfW-Bank mit diesem Programm. Gleichzeitig kann hier das Programm „Energieeffizient Bauen – Kredit“ eingesetzt werden.
Ebenfalls gefördert wird der Kauf energetisch sanierten Wohnraums. Bedingung ist allerdings, dass die Kosten für die Sanierung im Kaufvertrag separat aufgeführt sind.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Gefördert werden Privatpersonen, die ein Haus mit maximal zwei Wohneinheiten besitzen und diese energetisch sanieren möchten. Auch die Sanierung einer Eigentumswohnung ist förderfähig. Ist der Kauf einer gerade sanierten Immobilie oder Wohnung geplant, so ist auch diese förderfähig. Allerdings nur unter der Prämisse, dass die Kosten der Sanierung im Kaufvertrag separat aufgeführt werden.
Wird das Haus von einer Wohnungseigentümergemeinschaft genutzt, die aus mehreren Privatpersonen besteht, so können die Kosten der Sanierung ebenfalls bezuschusst werden. Der Antrag wird dann beispielsweise durch den Verwalter gestellt.
Warum sollte ein Energieberater hinzugezogen werden?
Der Energieberater verschafft sich einen genauen Überblick über den Zustand des Gebäudes, aber auch über die vorhandene Heizungsanlage. Er wird Ihnen sodann detaillierte Sanierungsvorschläge unterbreiten. Auch wenn nicht alle Maßnahmen auf einmal realisiert werden können, so wird er Ihnen aufzeigen, welche Arbeiten die meisten Einsparungen mit sich bringen. Sehr gern übernimmt unser Energieberater, der auf eine langjährige Berufserfahrung zurückblicken kann, diese Dienstleistung für Sie.
Zugleich weist unser Energieberater Sie auch auf die verschiedenen weiteren Fördermöglichkeiten der KfW-Bank und der BAFA hin und reicht die notwendigen Unterlagen bei diesen beiden Behörden ein. Übrigens erhalten Sie auch für die Inanspruchnahme unseres Energieberaters einen Zuschuss von der KfW-Bank.