Wir sind Ihr KfW-Energieberater und Fördermittelplaner

KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik – Kredit 274

Auch wenn die Bundesregierung die Förderung von Photovoltaikanlagen erheblich reduziert hat, stellen diese trotz alledem ein probates Mittel zur Energiegewinnung dar. Während ein Teil der gewonnenen Sonnenenergie beispielsweise mittels Batterien gespeichert werden kann, wird der andere Teil in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Förderung durch die KfW-Bank. Gerade bei neu erbauten Passivhäusern wird auf eine eigene Strom- und Heizwärmegewinnung gesetzt, wobei der Photovoltaikanlage durchaus eine gewichtige Rolle zukommt. Aber nicht nur Besitzer oder Bewohner von Neubauten können von einer solchen Anlage profitieren.

Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?

Das Förderprogramm kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen, Organisationen und Behörden in Anspruch genommen werden, die in eine Photovoltaikanlage investieren oder ihre alte Anlage umbauen möchten. Ob ein solcher Umbau möglich ist, welche Anlage auf Ihrem Dach zum Einsatz kommen kann und wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt – all diese Fragen kann Ihnen Ihr Energieberater beantworten. Vielleicht nutzen Sie die Möglichkeit und engagieren unser Unternehmen mit der Planung, aber auch der späteren Kontrolle der errichteten Anlage beziehungsweise deren Umbaus.

Die Konditionen

Mit dem Kredit Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik sind Fördermittel in Höhe von maximal 25 Millionen Euro verbunden, die zu sehr günstigen Konditionen zurückgezahlt werden können. Zudem profitieren Nutzer von tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen nur die Zinsen erstattet werden müssen.

Innerhalb von zwölf Monaten nach Bereitstellung muss der Kredit für die Photovoltaikanlage in Anspruch genommen werden. Für jeden weiteren Monat werden sonst Bereitstellungszinsen fällig. Der Kredit selbst kann in einer Summe, aber auch in Teilbeträgen abgerufen werden. Letzteres ermöglicht die fristgerechte Begleichung bereits vor Ende der Installationsarbeiten eingehender Rechnungen des beauftragten Unternehmens.

Der für den Antragsteller gültige Zinssatz wird vom hinzugezogenen Bankberater übermittelt. Über die finanzierende Bank läuft auch die Rückzahlung des Darlehens.

Beachtenswertes

Wer den Kredit schneller zurückzahlen möchte, hat selbstverständlich die Möglichkeit dazu. In diesem Fall berechnet die KfW-Bank allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ausfällt, erfahren Sie ebenfalls bei Ihrem Bankberater.

Der Kredit für einen notwendigen Speicher kann auch in Kombination mit anderen Förderprodukten der KfW-Bank, aber auch der Länderfinanzinstitute in Anspruch genommen werden. So werden Sie für die Speicherung der Energie ein entsprechendes Speichersystem benötigen, dessen Anschaffung und Installation durch den Kredit „Erneuerbare Energien – Speicher – 275“ mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert wird.

Zugleich können Sie auch von einer Baubegleitung profitieren. Beauftragen Sie für diesen Fall einen Energie- oder Bauberater, der sowohl die Planungsarbeiten übernimmt, die Installation überwacht und später die Anlage gemeinsam mit Ihnen und dem beauftragten Unternehmen abnimmt. Sehr gern können Sie unser Unternehmen mit der Erbringung dieser Dienstleistungen beauftragen. Die durch unsere Hinzuziehung entstehenden Kosten werden zu 50 Prozent von der KfW-Bank übernommen, sofern Sie einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung – 431“ beantragen.