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KfW 134 Förderung: Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (Kredit)

Diese Seite enthält alle wichtigen Informationen zur Förderung Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (KfW-Kredit 134). Die am häufigsten gestellten Fragen werden von unserem Experten für KfW-Förderung beantwortet. Am Ende des Artikels haben Sie die Möglichkeit einen Termin mit unserem KfW-zertifizierten Berater zu vereinbaren. Eine Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich.

Fördergelder für erneuerbare Energien für private Immobilienbesitzer.

Häuser werden nicht nur von Privatpersonen und öffentlichen Bauherren, sondern auch von Genossenschaften errichtet. Um eine solche genossenschaftliche Wohnung nutzen zu können, müssen unter Umständen Genossenschaftsanteile erworben werden. Dazu dient der hier vorgestellte KfW-Kredit 134 – Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile.

Das Darlehen kann von Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbst genutzten Wohnraum erwerben möchten, in Anspruch genommen werden. Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 50.000 Euro pro Vorhaben. Im Gegensatz zu vielen anderen KfW-Darlehen ist eine kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich. Auch Sonderzahlungen sind möglich, hierfür muss dann ein Mindestbetrag von 1.000 Euro aufgewandt werden.

Das Darlehen wird für einen Zeitraum von 4 bis 20 Jahren vergeben. Kreditnehmer können dabei zwischen einer 5- und einer 10-jährigen Zinsbindung wählen. Bei der 10-jährigen Zinsbindung wird ein etwas höherer Zinssatz angerechnet als bei einer 5-jährigen Zinsbindungsphase. Kurz vor Ablauf der Zinsbindung unterbreitet die KfW ein neues Angebot. Zugleich können Kreditnehmer von einer bis zu dreijährigen tilgungsfreien Anlaufzeit profitieren. Deren genaue Dauer wird im Kreditvertrag festgelegt, den Sie über Ihre Hausbank mit der KfW abschließen.

Der Darlehensbetrag kann in einer Summe, aber auch in Teilbeträgen binnen 12 Monaten abgerufen werden. Allerdings fällt 4 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage des Darlehens eine Bereitstellungsgebühr von derzeit monatlich 0,25 Prozent auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag an.

Wer möchte, kann das Darlehen auch als endfälligen Kredit in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind während der Vertragslaufzeit, die zwischen 4 und 10 Jahren betragen kann, nur die anfallenden Zinsen zu entrichten. Die gesamte Darlehenssumme wird dann zum Ende der Kreditlaufzeit fällig. Eine solche Variante ist unter Umständen dann sinnvoll, wenn eine größere Erbschaft in Aussicht gestellt wurde oder aber die Möglichkeit besteht, das Geld selbst anzusparen.

Generell ist es sinnvoll, sich einen finanziellen Puffer zu schaffen, um auch unvorhergesehene Ausgaben abfedern zu können. Deshalb ist es unter Umständen ratsam, den Kreditbetrag etwas höher zu wählen, sofern die dann zu zahlenden Raten Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigen.