Was wird gefördert?
Das Programm fördert die energetische Sanierung von Immobilien, einschließlich Einzelmaßnahmen wie Dämmung der Außenwände, des Daches, der Geschossdecken und der Kellerwände, sowie den Einbau oder die Verbesserung der Heizungsanlage und Lüftungsanlage, und den Austausch von Fenstern und Außentüren. Diese Maßnahmen müssen Mindestvorgaben erfüllen, über die unser Energieberater Sie gern informiert.
Förderfähige Kosten
Zu den förderfähigen Kosten gehören die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, die Sanierung von Baudenkmälern, die Umwidmung von Nicht-Wohnflächen zu Wohngebäuden und der Kauf von saniertem Wohnraum. Die förderfähigen Kosten sind auf 120.000 Euro begrenzt, wobei der maximale Zuschuss 48.000 Euro pro Wohneinheit beträgt.
Förderberechtigte
Gefördert werden Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen und energetisch sanieren möchten. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können für Sanierungsmaßnahmen Förderungen erhalten. Der Antrag wird in diesem Fall durch den Verwalter gestellt.
Voraussetzungen
Gewerblich genutzte Immobilien, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Photovoltaik-Anlagen fallen nicht unter dieses Programm.
Konditionen
Die Konditionen des KfW-Programms sind unkompliziert. Für jede förderfähige Maßnahme erhalten Sie einen entsprechenden Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Umfang der Sanierung und dem erzielten Ergebnis ab.
Rolle des Energieberaters
Unser Energieberater hilft Ihnen, den Überblick über die Sanierungsmöglichkeiten zu gewinnen und informiert über weitere Fördermöglichkeiten. Zudem unterstützt er bei der Einreichung der notwendigen Unterlagen. Ein Zuschuss für die Inanspruchnahme unseres Energieberaters kann ebenfalls beantragt werden.