Wir sind Ihr KfW-Energieberater und Fördermittelplaner

KfW 430 Förderung Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Entdecken Sie die umfassenden Vorteile der KfW-Förderung ‚Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss‘ mit der Cornelius Ober GmbH. Wir bieten Ihnen eine Full-Service-Energieberatung, die Sie durch den gesamten Prozess der Beantragung und Umsetzung führt. Profitieren Sie von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard, und nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Immobilie energieeffizient und zukunftssicher zu gestalten. Bei uns erhalten Sie nicht nur Informationen zu förderfähigen Maßnahmen, sondern auch individuelle Beratung und Unterstützung, um das Maximale aus dieser Förderung herauszuholen.

Sanierung von einem Gebäude mit Gerüst

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst

  1. Maximaler Zuschuss: Bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard.
  2. Förderfähige Maßnahmen: Einschließlich energetischer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Fenster- und Türenaustausch, sowie Sanierung von Baudenkmälern.
  3. Zielgruppe: Privatpersonen, die Eigentümer einer Immobilie sind, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
  4. Ausschlüsse: Gewerblich genutzte Immobilien, Ferienhäuser/-wohnungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Sanierungen sind nicht förderfähig.
  5. Einfache Konditionen: Unkomplizierte Beantragung des Zuschusses für förderfähige Maßnahmen, basierend auf den Sanierungskosten.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die energetische Sanierung von Immobilien, einschließlich Einzelmaßnahmen wie Dämmung der Außenwände, des Daches, der Geschossdecken und der Kellerwände, sowie den Einbau oder die Verbesserung der Heizungsanlage und Lüftungsanlage, und den Austausch von Fenstern und Außentüren. Diese Maßnahmen müssen Mindestvorgaben erfüllen, über die unser Energieberater Sie gern informiert.

Förderfähige Kosten

Zu den förderfähigen Kosten gehören die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, die Sanierung von Baudenkmälern, die Umwidmung von Nicht-Wohnflächen zu Wohngebäuden und der Kauf von saniertem Wohnraum. Die förderfähigen Kosten sind auf 120.000 Euro begrenzt, wobei der maximale Zuschuss 48.000 Euro pro Wohneinheit beträgt​​.

Förderberechtigte

Gefördert werden Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen und energetisch sanieren möchten. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können für Sanierungsmaßnahmen Förderungen erhalten. Der Antrag wird in diesem Fall durch den Verwalter gestellt.

Voraussetzungen

Gewerblich genutzte Immobilien, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Photovoltaik-Anlagen fallen nicht unter dieses Programm​​.

Konditionen

Die Konditionen des KfW-Programms sind unkompliziert. Für jede förderfähige Maßnahme erhalten Sie einen entsprechenden Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Umfang der Sanierung und dem erzielten Ergebnis ab​​.

Rolle des Energieberaters

Unser Energieberater hilft Ihnen, den Überblick über die Sanierungsmöglichkeiten zu gewinnen und informiert über weitere Fördermöglichkeiten. Zudem unterstützt er bei der Einreichung der notwendigen Unterlagen. Ein Zuschuss für die Inanspruchnahme unseres Energieberaters kann ebenfalls beantragt werden.