Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?
Das aktualisierte KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)“ steht Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und Behörden offen, die in Photovoltaikanlagen investieren oder bestehende Anlagen modernisieren möchten. Ihr Energieberater informiert Sie über Möglichkeiten der Umrüstung, geeignete Photovoltaikanlagen für Ihr Dach und die genaue Höhe der Förderung. Unsere KfW-Energieberater unterstützen Sie gerne bei der Planung und späteren Überwachung Ihrer Anlage.
Die Konditionen
Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet attraktive Finanzierungsmöglichkeiten mit einem Kreditvolumen von bis zu 25 Millionen Euro. Die Rückzahlungskonditionen sind günstig, inklusive tilgungsfreier Anlaufjahre. Der Kredit muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bereitstellung in Anspruch genommen werden, um Bereitstellungszinsen zu vermeiden. Teilzahlungen sind möglich, was die Begleichung von Rechnungen während der Installationsphase erleichtert. Den genauen Zinssatz teilt Ihr Bankberater mit.
Wichtige Hinweise
Eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits ist möglich, kann jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich ziehen. Details hierzu erfahren Sie von Ihrem Bankberater. Der Kredit für Energiespeicher kann mit anderen KfW- und Landesförderprogrammen kombiniert werden, wie beispielsweise dem „Erneuerbare Energien – Speicher – 275“ für die Finanzierung von Speichersystemen.
Baubegleitung durch einen qualifizierten Energie- oder Bauberater wird empfohlen. Unsere Firma bietet diese Dienstleistungen an, und die KfW-Bank übernimmt 50% der Kosten, wenn Sie einen Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung – 431“ beantragen.