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BAFA Förderung: Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)

Das BAFA-Förderprogramm Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) eignet sich für alle, die ihre Heizungsanlage modernisieren wollen und dabei auf erneuerbaren Energien offen gegenüber stehen.

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Mit dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), ein Förderprogramm der BAFA, soll die Modernisierung von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien unterstützt werden.  Für den Austausch besonders ineffektiver Heizungsanlagen oder auch die Integration einer Solarthermieanlage, die die Heizung unterstützt, können Zuschüsse und Fördermittel beantragt werden. Zusätzlich muss hier aber eine Optimierung des gesamten Heizsystems erfolgen. Eine Antragstellung ist nach den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (Marktanreizprogramm) möglich.

Im Rahmen des Anreizprogrammes wird der Umstieg auf moderne Heizungsanlagen, die auf der Basis erneuerbarer Energien arbeiten, stärker und vor allem auch umfassender gefördert. Wer unter Inanspruchnahme des Anreizprogrammes die bislang genutzte besonders ineffiziente Heizungsanlage austauschen oder sie mit einer Solarthermieanlage kombinieren möchte, hat die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung, wenn das gesamte Heizungssystem – inklusive der Heizkörper und der Rohrleitungen – optimiert wird. Mit der Optimierung Ihrer Heizungsanlage können Sie unseren Cornelius Ober GmbH beauftragen.

Wer ist antragsberechtigt?

Wer im Rahmen des Marktanreizprogrammes (MAP) über eine Antragsberechtigung verfügt, kann entsprechend der geltenden Richtlinien einen Förderantrag einreichen. Wer für MAP-Förderungen berechtigt ist, kann hier eingesehen werden (für Schnellleser: Privatpersonen, Städte/ Kommunen und Unternehmen können Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm beantragen).

Was wird gefördert?

In den Genuss des APEE-Zusatzbonus können Sie kommen, sobald sie eine oder auch mehrere äußerst ineffiziente Anlagen durch eine effiziente Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage austauschen oder die bereits vorhandene Heizungsanlage um eine heizungsunterstützende Solarthermieanlage ergänzen. Hier muss allerdings die gesamte Heizungsanlage optimiert werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist auch, dass die bisherige Anlage ohne Brennwerttechnik arbeitet.

Um in den Genuss des APEE-Zusatzbonus zu kommen, ist die Bewilligung eines Investitionszuschusses entsprechend dem Marktanreizprogramm Voraussetzung.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Wenn Sie sich für die Ersetzung oder auch die solarthermische Modernisierung der besonders ineffizienten Heizungsanlage entscheiden, erhalten Sie im Rahmen des Marktanreizprogrammes für den Einbau einer neuen Anlage einen Zuschuss von 20 Prozent des im Marktanreizprogramms bewilligten Gesamtförderbetrags. Für gleichzeitig durchgeführte Optimierungsmaßnahmen erhalten Sie hier allerdings keinen Zuschuss.

Des weiteren wird ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz am Heizungssystem selbst gewährt. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass die Zusatzförderung im Rahmen des APEE nicht mit dem im Marktanreizprogramm festgesetzten Optimierungsbonus kumulierbar ist.

Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden?

Die auszutauschende bzw. zu modernisierende Heizanlage muss bis jetzt mit fossilen Energien, zu denen beispielsweise Erdgas und Erdöl gehören, betrieben worden sein. Zugleich darf in dieser Anlage keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie verbaut worden sein. Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass keine gesetzliche Austauschpflicht entsprechend § 10 der EnEV (Energieeinsparverordnung) vorliegt. Zu den ineffizienten Altanlagen gehören natürlich auch Elektrospeicherheizungen (sogenannte Nachtspeicheröfen).

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss das gesamte Heizsystem optimiert werden. Dabei werden unter anderem folgende Schritte vorgenommen:

  • Bestandsaufnahme inklusive Analyse des Ist-Zustandes des vorhandenen Heizungssystems (unter anderem nach DIN EN 15378),
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs,
  • Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen, um so zur Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Heizungssystems beizutragen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die Optimierung der Heizkurve, eine Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung sowie die Verwendung von Einzelraumreglern (Thermostaten).

Auf Wunsch übernimmt der Cornelius Ober GmbH sowohl die Bestandsaufnahme inklusive Analyse des Ist-Zustandes, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Wie kann die Förderung beantragt werden und was gilt es zu beachten?

Für die Beantragung des APEE-Bonus gibt es kein separates Formular. Der Bonus kann direkt mit den Antragsformularen Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe beantragt werden. Die dazugehörigen Formulare wurden angepasst und können beispielsweise über die Webseite der BAFA heruntergeladen werden.

Um in den Genuss des APEE-Bonus zu kommen, müssen auch noch zwei weitere Bedingungen erfüllt sein. So ist eine Inbetriebnahme der Anlage ab dem 01. Januar 2016 vorgeschrieben. Anlagen, die noch im Jahr 2015 optimiert bzw. neu installiert wurden, sind nicht förderfähig. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass der Förderantrag (Marktanreizprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“) erst ab dem 01. Januar 2016 beim BAFA eingeht.