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Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Auf dieser Seite stellen wir das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor. Was müssen Unternehmen wissen? Welche Maßnahmen müssen erfüllt werden? Welche Fristen gibt es? Und wie können Strafen durch Missachtung der hier vorgestellten Regeln vermieden werden? Alle Antworten und umfangreiche Informationen zum Energiedienstleistungsgesetz können auf dieser Seite nachgelesen werden.

Für unsere Schnellleser

Die wichtigsten Informationen kurz und kompakt: Das Energiedienstleistungsgesetz, kurz EDL-G, wurde am 06. März 2015 vom Bundesrat beschlossen und legt unter anderem fest, welche Unternehmen Energieaudits durchführen müssen. Von dem Energiedientstleistungsgesetz betroffene Unternehmen müssen den Energieaudit DIN EN 16247-1 bis zum 05. Dezember 2015 durchgeführt haben. Auch die ISO 50001-Zertifizierung spielt im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes eine wichtige Rolle.

Der nachfolgende Text gibt Antwort auf die Fragen: Worauf müssen Sie unbedingt achten um kostspielige Fehler zu vermeiden? Welche Wege sind jetzt für Sie wichtig? Welche Unternehmen sind überhaupt von dem Gesetz betroffen? An wen kann ich mich kostenlos bei Fragen wenden? Wann sollte ich spätestens einen Energieberater für den Energieaudit?

In über 3.000 Wörtern erhalten Sie auf dieser Seite umfangreiche Informationen zum Energiedienstleistungsgesetz direkt vom Experten und haben die Möglichkeit direkt über diese Seite kostenlos einen Energieberater der Cornelius Ober GmbH – Cornelius Ober GmbH zu beauftragen, alle notwendigen Schritte im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetz für Ihr Unternehmen durchführen zu lassen.

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Worum geht es beim EDL-G?

Am 06. März 2015 hat der Bundesrat den „Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ angenommen und beschlossen. Dieses Energiedienstleistungsgesetz legt unter anderem fest, welche Unternehmen Energieaudits durchführen müssen, wer ein solches Audit vornehmen darf und welche Informationen der erstellte Bericht enthalten muss. Besonders wichtig ist, dass die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) EMAS bis zum 05. Dezember 2015 erfolgt sein muss. Auch die Zertifizierung nach ISO 50001 sollte bis zu diesem Stichtag vollständig oder aber zumindest in Teilen – auf die im Folgenden noch näher eingegangen wird – abgeschlossen. In diesem Fall muss die Zertifizierung bis spätestens zum 31. Dezember 2016 erfolgreich durchgeführt werden. Mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDG-L) wird die europäische Richtlinie 2012/27/EU in deutsches Recht umgesetzt.

Welchen Anforderungen muss ein Energieaudit standhalten?

Mit der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sollen innerhalb der Europäischen Union einheitliche energetische Standards geschaffen werden. Diese sollen dafür sorgen, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2020 um insgesamt 20 Prozent zu senken. Entsprechend der europäischen Norm EN 16247-1 ist es beispielsweise vorgesehen, Energiedaten nicht nur durch Messungen, sondern auch durch zugelassene Schätzungen zu gewinnen. Dies ist in bestimmten Anwendungsfeldern möglich. Insgesamt sollten mindestens 90 Prozent des gesamten Verbrauchs den jeweiligen Anlagen und Geräten, die im Unternehmen betrieben werden, zuzuordnen sein. Dies ist in § 8 a Absatz 1 EDL-G geregelt.

Für welche Unternehmen gilt das Gesetz?

Das Energiedienstleistungsgesetz gilt

  • Für Großunternehmen (Nicht-KMU),
  • Für KMU, die mit Großunternehmen eng verflochten oder von diesen abhängig sind,
  • Auch für Filialunternehmen.

Die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems beziehungsweise die Durchführung eines Energieaudits ist für alle Nicht-KMU vorgeschrieben. Zur Erinnerung: Als KMU zählen Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Allein die Erreichung respektive Überschreitung einer dieser von der EU festgelegten Kriterien ist bereits maßgebend, um als Nicht-KMU zu gelten.

Insgesamt geht die Bundesregierung laut Informationen zum Gesetzentwurf von etwa 18.000 Großunternehmen aus, für die die Einführung eines Managementsystems verbindlich ist. Es wird zudem geschätzt, dass etwa 32.000 klein- und mittelständische Unternehmen mit Großunternehmen verflochten oder von diesen abhängig sind und aus diesem Grund ebenfalls einen Energieaudit durchführen oder ein Energie- respektive Umweltmanagementsystem installieren lassen müssen. Bei diesen Zahlungen handelt es sich allerdings nur um Schätzungen, die sowohl nach oben als auch nach unten abweichen können.

Da die Befürchtung im Raum steht, dass die Kapazitäten bei den Auditoren nicht ausreichen, sollten sich Unternehmen frühzeitig zur Durchführung eines Energie-Audits oder die Installation eines Energie- respektive Umweltschutzmanagementsystems entschließen.

Kosten

Die Kosten für die Durchführung einer solchen Überprüfung belaufen sich – nach Schätzungen der EU – auf zwischen 2.800 und 8.000 Euro. Im Mittel wird hier ein Wert von 4.000 Euro angenommen, auf den sich auch die Bundesregierung beruft. Da die Zertifizierung spätestens aller vier Jahre neu vorgenommen werden muss, geht man davon aus, dass sich die Kosten für die Wirtschaft bei jährlich 12.000 zu zertifizierenden Unternehmen auf insgesamt etwa 50 Millionen Euro jährlich belaufen. Als Grundlage hierfür wird standardmäßig eine Unternehmensgröße von 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen, die einen jährlichen Umsatz von 50 Millionen Euro erwirtschaften. Natürlich hängen die anfallenden Kosten aber auch von der Anzahl der Unternehmensstandorte, der Unternehmensgröße, der technischen Ausstattung und des Verbrauchsprofils ab.

Das Gesetz gilt im Übrigen nicht nur für das produzierende Gewerbe, sondern auch für alle anderen Branchen. So müssen beispielsweise auch

  • Kreditinstitute,
  • Versicherungsassekuranzen,
  • Behörden,
  • Kommunale Unternehmen (mit mehr als 25-prozentiger Beteiligung der Kommunen),
  • Dienstleistungsunternehmen,
  • Krankenhäuser,
  • Krankenkassen,
  • Handelsunternehmen (inklusive ihrer Filialen),
  • Größere Gemeinschaftspraxen

mit mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder 250 Angestellten und dergleichen mehr ein Energieaudit vornehmen oder ein Energie- respektive Umweltmanagementsystem einführen. Aber auch in Unternehmen, die die jeweilige Mitarbeiter- oder Umsatzzahl nur gering unterschreiten, ist es durchaus sinnvoll, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Managementsystem installieren zu lassen, um so von deutlichen Kostensenkungen zu profitieren.

Für welches Managementsystem sich das Unternehmen entscheidet, bleibt ihm überlassen. Hier ist es sinnvoll, sich über die verschiedenen Managementsysteme durch den Energieberater umfassend informieren zu lassen. Dieser verschafft sich nicht nur einen Überblick über die gesamte technische Ausstattung Ihres Unternehmens, sondern auch über den Gebäudezustand und das Verbrauchsprofil Ihres Unternehmens.

Die Einführung des Systems wird durch die BAFA stichprobenartig überprüft.

Fristen für die Einführung des Managementsystems

Generell ist entsprechend der EU-Richtlinie 2012/27/EU (EED) und nach § 8 Absatz 1 EDG-L vorgesehen, dass die Zertifizierung bis zum 05. Dezember 2015 abgeschlossen sein muss. Da dies aufgrund der Menge an Unternehmen wahrscheinlich nicht schaffbar ist, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Frist für die Installierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 beziehungsweise EMAS bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Hierfür gilt es allerdings, einige Aspekte zu beachten. So müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Durch die Unternehmensleitung respektive Geschäftsführung muss bis spätestens 05. Dezember 2015 ein entsprechender schriftlicher oder elektronischer Nachweis gegenüber der BAFA eingereicht werden, der glaubhaft macht, dass mit der Einführung eines Managementsystems bereits begonnen wurde. In dieser Erklärung verpflichtet sich das Unternehmen, ein Managementsystem nach ISO 50001 respektive EMAS zu installieren.
  • In diesem Nachweis muss dargelegt werden, dass bei der geplanten Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 zumindest die energetische Bewertung bereits vorgenommen wurde. Bei der geplanten Installation eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ist bis zum Stichtag 05. Dezember 2015 zumindest die Erfassung, Dokumentation und Analyse der bislang eingesetzten Energieträger zwingend erforderlich. Diese Analyse muss auch eine Bestandsaufnahme der Energieträger, Energieströme und wichtiger Kennziffern enthalten. Entsprechende Nachweise über die energetische Bewertung und die Erfassung, Dokumentation und Analyse der Energieträger müssen natürlich beigefügt werden.
  • Unterscheidet sich ein Unternehmen für die Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1, so muss dieses bis zum 05. Dezember 2015 vollständig abgeschlossen sein und die notwendigen Unterlagen bei der BAFA vorliegen.

Unternehmen, die an mehreren Standorten vertreten sind, können auch das sogenannten Multi-Site-Verfahren nutzen. Dabei handelt es sich um Energieaudits, die bei gleich gelagerten Produktionsstandorten zusammen durchgeführt werden können. Hier können beispielsweise Cluster von Standorten, die mit nahezu identischen und zumindest vergleichbaren Verbrauchsprofilen aufwarten, gebildet werden. Durch eine Zusammenlegung der Testung sparen Unternehmen Kosten, zugleich sind die so gewonnenen Mess- und Verbrauchsdaten aber auch unternehmensintern vergleich- und auswertbar.

Die notwendigen Unterlagen müssen so rechtzeitig zur Post gegeben werden, dass diese spätestens zum Stichtag 05.12.2015 bei der BAFA eingetroffen sind. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sofort mit der Einführung eines Managementsystems oder der Durchführung eines Energieaudits zu beginnen, um schon eher Modernisierungsmaßnahmen veranlassen und von Kostenersparnissen durch einen niedrigeren Verbrauch profitieren zu können. Gerade in der Anfangszeit hat unser Energieberater noch ausreichend zeitliche Kapazitäten, um gemeinsam mit Ihrer Firma die Zertifizierung in Angriff zu nehmen. Gerade für Filialunternehmen oder Firmen mit umfangreicher technischer Ausstattung ist es wichtig, genügend Zeit für die Zertifizierung einzuplanen. Nehmen Sie dazu am besten noch heute Kontakt mit unserem Energieberater auf. Dieser berät Sie zudem auch gern über die verschiedenen Förderprogramme der KfW-Bank und der BAFA , die auch für Ihr Unternehmen in Frage kommen könnten, und Ihnen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei der Realisierung der vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen ermöglichen.

Einige KMU sind zudem mit größeren Unternehmen verflochten. Daraus ergibt sich für diese Unternehmen die Notwendigkeit, ebenfalls ein Managementsystem zu installieren. Ob dies für Ihre Firma zutrifft, kann Ihnen unser Energieberater nach Einsicht der entsprechenden Unterlagen und bei einem Vor-Ort-Termin mitteilen.

Welche Unternehmen sind nicht zertifizierungspflichtig?

Nicht zertifizierungspflichtig sind die meisten klein- und mittelständische Unternehmen (KMU). Aber auch für diese Unternehmen kann die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems respektive die Durchführung eines Energieaudits finanzielle Vorteile erbringen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, einen Energieberater mit der energetischen Überprüfung der technischen Anlagen und der Durchsicht entsprechender Rechnungen und anderweitiger Unterlagen, die Daten über den aktuellen Stromverbrauch enthalten, zu betrauen und gleichzeitig um eine Stellungnahme zu bitten, ob die Einführung eines solchen Managementsystems oder die Durchführung eines Energieaudits auch für Ihr Unternehmen zweckmäßig und sinnvoll ist. Durch die Nutzung eines solchen Systems kann Ihr Unternehmen größere Energieeinsparungen erzielen, die Sie dann wiederum in Form sinkender oder stabiler Preise an Ihre Kunden weitergeben können. Zugleich ermöglichen Sie durch die frei werdenden finanziellen Mittel auch weitere Investitionen in Ihr Unternehmen.

Wenn bereits ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS installiert oder ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchgeführt wurde, so ist eine erneute Zertifizierung erst wieder zum Ablauf der Gültigkeitsfrist notwendig. Eine zwischenzeitliche Neuzertifizierung aufgrund des hier zur Sprache gekommenen EDG-L ist nicht notwendig. Allerdings muss die Zertifizierung zwischen dem 04. Dezember 2012 (Tag des Inkrafttretens der EU-Richtlinie 2012/27/EU) und dem 05. Dezember 2015 erfolgt sein.

Zertifizierung nach ISO 14001 ist nicht ausreichend

Wurde allerdings ein Managementsystem nach ISO 14001 installiert, muss eine weitere Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS in Angriff genommen werden, sofern Ihre Firma nicht zu den klein- oder mittelständischen Unternehmen gehört. Eine erneute Zertifizierung ist deshalb notwendig, da ISO 14001 keinen energetischen Teil beinhaltet. Für KMU, die den Spitzenlastausgleich nicht in Anspruch nehmen möchten und deshalb keine Zertifizierung nach ISO 50001 respektive EMAS anstreben, kann eine Zertifizierung nach ISO 14001 durchaus von Vorteil sein. Auch hierüber berät Sie unser Energieberater gern in aller Ausführlichkeit während eines persönlichen Gesprächs.

Hilfestellungen durch die BAFA

Durch die Bundesregierung wurde die BAFA – welche die Dienstleistungen einer Bundesstelle für Energieeffizienz erbringt – beauftragt, Anwendungshilfen zu veröffentlichen. Sobald diese verfügbar sind, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren. Weitere Informationen dazu finden Sie aber auch auf der Internetpräsenz der BAFA.

Die BAFA führt zudem eine Energieauditorenliste, in der sämtliche Energieberater aufgeführt werden, die eine entsprechende Qualifizierung nachweisen konnten und die Eintragung in das Register beantragt haben. Es können aber auch nicht registrierte Auditoren beziehungsweise Energieberater tätig werden. Diese müssen dann – bei einer stichprobenartigen Kontrolle durch die BAFA – Nachweise über ihre Eignung erbringen. Selbstverständlich ist unser Energieberater in der Energieauditorenliste registriert und hat seine Sachkunde nachgewiesen. Damit Sie die Zertifizierung aber fristgerecht bis zum 05. Dezember 2015 abschließen können, empfehlen wir Ihnen schon jetzt, sich mit ihm in Verbindung zu setzen und einen ersten Besprechungstermin zu vereinbaren.

Unberechtigte Einforderungen von Nachweisen

Wird Ihr Unternehmen um Nachweise zur Einführung eines Managementsystems gebeten, ohne dass es zur Installation verpflichtet ist, so haben Sie eine Selbsterklärung abzugeben, welche beinhaltet, dass es sich bei Ihrem Betrieb um kein Unternehmen nach § 1 Nr. 4 des EDG-L handelt (KMU-Regelung).

Wie oft werden Nachweise kontrolliert?

Es ist vorgesehen, dass die BAFA jedes Jahr etwa 20 Prozent aller eingereichten Anträge respektive Nachweise kontrolliert. Somit ist davon auszugehen, dass in jedem vierjährigen Zeitintervall, etwa 80 Prozent aller eingereichten Nachweise kontrolliert werden. Auch deshalb ist es dringend notwendig, die Unterlagen auf Anforderung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters der BAFA jederzeit zur Kontrolle zur Verfügung stellen zu können. Die Kosten für die Kontrollen durch die BAFA werden auf jährlich etwa 10.000 Euro – die natürlich durch den Staatshaushalt zu tragen sind – geschätzt. Auf genauere Zahlen wird man innerhalb Deutschlands spätestens nach Ablauf des 31. Dezember 2016 zurückgreifen können.

Was geschieht bei Nichteinführung eines Managementsystems oder Energieaudits?

Wird kein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt und kein Energieaudit vorgenommen, obwohl es sich bei dem Unternehmen um ein Nicht-KMU oder um ein mit einem solchen Unternehmen verbundenes klein oder mittelständisches Unternehmen handelt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Nach § 12 Absatz 2 des EDG-L wird diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Natürlich ist auch dann noch die nachträgliche Installation eines Energiemanagementsystems durchzuführen.

Ein Bußgeld in gleicher Höhe kann auch verhängt werden, wenn das Managementsystem nicht bis zum 31. Dezember 2016 erfolgreich eingeführt wurde.

Kosten für die Durchführung weiterer Audits beziehungsweise Zertifizierungen

Natürlich entstehen auch nach den vier Jahren bei der Durchführung der weiteren Audits respektive der Zertifizierungen zusätzliche Kosten. Da die Basisdaten aber bereits erhoben und im Rahmen der ISO 50001-Zertifizierung auch im Laufe der Jahre abgeglichen wurden, kann die Datenerhebung wesentlich schneller erfolgen, was wiederum geringe Kosten zur Folge hat. Diese sind zudem in einen Vergleich zu den eingesparten Energiekosten zu setzen. Die EU geht davon aus, dass die Energiekosten durch die Einführung eines solchen Energiemanagementsystems um bis zu 20 Prozent sinken können. In Deutschland geht die Wirtschaft eher von einem niedrigeren Prozentsatz aus, da hier schon verschiedenste Möglichkeiten zur Einsparung von Energie genutzt werden. Diese Einsparungen sollen allein durch die Optimierung der technischen Anlagen und nur durch geringe zusätzliche Investitionen erreichbar sein. Haben Sie in Ihrem Unternehmen bislang noch keine Zertifizierung oder Auditierung durchführen lassen, dürften die Einsparungen aber doch bei um die 20 Prozent liegen, vor allen Dingen dann, wenn nicht nur in die technische Ausstattung, sondern auch in die Verbesserung der Gebäudesubstanz – und hier vor allem in die Wärmedämmung – investiert wird. Auch durch die Nutzung von erneuerbaren Energien können Sie in Ihrem Unternehmen enorme Einsparungen erzielen. Unser Energieberater informiert Sie gern über die zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Vorteile: Warum sollte Ihr Unternehmen ein Managementsystem einführen?

Hier gilt es, verschiedene Punkte aufzuzählen. Zum Beispiel achten viele Behörden bei der Vergabe von Aufträgen darauf, dass das betreffende Unternehmen ein Energie-Audit oder die Installation eines Managementsystems erfolgreich abgeschlossen hat. Es ist also als ein wichtiges Kriterium bei der Auftragsvergabe anzusehen. Viele Unternehmen werben mittlerweile auch mit der Information, dass sie eine entsprechende Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen haben.

Im Weiteren spart Ihr Unternehmen durch die Erhöhung der Energieeffizienz, die bessere technische Auslastung der Anlagen, der Nutzung von Abwärme et cetera eine deutliche Kostensumme. Diese Einsparungen können entweder durch niedrigere oder stabile Preise an Endkunden weitergereicht, aber auch in betriebliche Investitionen gesteckt werden. Vielleicht möchten Sie aber auch einen Teil der eingesparten Summe durch Gehaltserhöhungen oder die Zahlung von Erfolgsprämien an Ihre Mitarbeiter weiterreichen? Dies könnte beispielsweise zur Folge haben, dass sich Mitarbeiter weitere Gedanken über Kosteneinsparungen machen und diese mit Vorschlägen untermauern.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Unser Energieberater unterstützt Sie sowohl bei der Auswahl des passenden Energie- respektive Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 als auch bei der Durchführung des Energieaudits nach EN 16247-1. Zu unseren Angeboten gehören unter anderem

  • Ein für Ihr Unternehmen kostenloses Orientierungsgespräch,
  • Die Durchführung eines Statuschecks,
  • Planung und Begleitung bei der Einführung eines Energieaudits,
  • Planung und Begleitung bei der Einführung des Energie- oder Umweltmanagementsystems,
  • Die Nutzung und gegebenenfalls Zurverfügungstellung von verschiedenen Mess-Systemen,
  • Erstellung der Abschlussberichte und Einreichung bei der BAFA respektive der KfW-Bank (als Grundlage für die Beantragung von zinsgünstigen Darlehen) und Tilgungszuschüssen,
  • Begleitung bei der Neuzertifizierung nach spätestens vier Jahren,
  • Überprüfung und Kontrolle der Erreichung von Zielsetzungen während des Vier-Jahres-Zeitraumes.

Im Orientierungsgespräch teilen Sie uns Ihre Anforderungen und Wünsche mit. Auf dieser Basis erarbeiten wir Vorschläge für das weitere gemeinsame Vorgehen.

Im Rahmen des Statuschecks ermitteln wir die aktuelle Situation Ihres Unternehmens. In dieser Analyse sind eine Beurteilung und eine Kostenabschätzung enthalten, aus der Sie ableiten können, welche Variante sich für Ihr Unternehmen am besten eignet.

Sowohl bei der Einführung eines Energieaudits als auch bei der Installation eines Energie- und Umweltmanagementsystems begleiten wir Ihr Unternehmen. Welche Dienstleistungen dazu gehören, können Sie in den spezifischen Artikeln zu den einzelnen Systemen entnehmen.

Weitere wichtige Aspekte

Auch wenn Sie sich für das Programm „Energieberatung Mittelstand“, das ursprünglich von  der KfW-Bank aufgelegt und nun durch die BAFA durchgeführt wird, entscheiden, müssen Sie eine Zertifizierung nach EN 16247-1 oder ISO 50001 nachweisen. Bislang haben sich viele Unternehmen für eine Zertifizierung nach ISO 14001 entschieden, da diese weniger arbeitsintensiv erscheint und nach Abschluss vielfach keine weiteren Arbeiten notwendig sind. Diese Zertifizierung enthält allerdings keinen energetischen Teil, sodass sie nicht als Äquivalent zur Einführung eines Managementsystems nach ISO 50001 oder EMAS beziehungsweise die Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1 anzusehen ist. Auch die KfW-Bank wird die Förderung der „Energieberatung Mittelstand“ zukünftig von der Auditierung nach EN 16247-1 beziehungsweise der Einführung eines Managementsystems nach ISO 50001/50002 ausrichten. Die „Energieberatung Mittelstand“ wird seit dem 01.01.2015 aber nicht mehr durch die KfW-Bank, sondern durch die BAFA gefördert. Auch diese richtet sich bei der Förderung selbstverständlich nach den gleichen Vorgaben.

Um in den Genuss zinsgünstiger Kredite – die im Rahmen der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen benötigt werden – zu gelangen, ist die Einführung eines Managementsystems oder die Durchführung eines Energie-Audits ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Nur wenn diese Richtlinien konsequent eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen im Analysebericht detailliert aufgeführt werden, ist eine Gewährung zinsgünstiger Kredite – dann wiederum durch die KfW-Bank – möglich.

Auch für Unternehmen, die vom Spitzenlastenausgleich profitieren möchten, ist eine Zertifizierung nach DIN EN 16247-1 vorgeschrieben. Nur bei erfolgreicher Durchführung dieser Maßnahmen profitieren die Unternehmen von Kostenersparnissen im Rahmen des Lastenausgleichs. Im Jahr 2014 wurde übrigens die ISO 50002 veröffentlicht. Diese wartet mit nahezu identischen Rahmenbedingungen und Vorgaben auf wie die nationale Norm DIN EN 16247, weshalb davon auszugehen ist, dass die nationale Norm irgendwann in naher Zukunft abgelöst wird und nur noch eine Auditierung nach ISO 50002 anstelle EN 16247 erfolgt.

Möchten Sie sich schon einmal vorab über die Rahmenbedingungen der ISO 50002 Norm informieren, so gibt Ihnen unser Energieberater gern jedwede Auskunft. Auch mit allen weiteren Fragen können Sie gern auf ihn zukommen. Warten Sie aber nicht allzu lange mit der Beauftragung, denn jetzt bestehen noch genügend zeitliche Kapazitäten, was sich erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres schnell ändern wird, da zumindest ein Teil der Maßnahmen bis zum 05. Dezember 2015 abgeschlossen und die Unterlagen bei der BAFA vorliegen müssen.