Wussten Sie schon?
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Wussten Sie schon?
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ besteht seit Ende August und legt eine Reihe an kurz- und mittelfristigen Maßnahmen fest, die sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude und öffentliche Räume betreffen und die verpflichtend umgesetzt werden müssen.
Seit Monaten sind Fragen zur Energieversorgung, zum Energiesparen usw. fast täglich in den Medien vertreten. Gleichzeitig ändern sich die Förderungen für Bauen und Sanieren häufig und insbesondere im Bereich des nachhaltigen Bauens und Sanierens werden neue Schwerpunkte gesetzt (dazu erfahren Sie in Kürze mehr in unserem Blog; abonnieren Sie gerne unseren kostenlosen Newsletter).
Das Bundesministerium der Justiz hat im Spätsommer eine Verordnung erlassen, in der zahlreiche, zum Teil verpflichtende Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung festgelegt sind. Diese betreffen sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude und sind dementsprechend für Unternehmen sowie Städte und Kommunen von besonderer Bedeutung. Eine Zusammenfassung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen finden Sie hier* (PDF, 190 Kb; öffnet in neuem Fenster).
Da dieses Thema viele Fragen u.a. zur Umsetzbarkeit, Rahmenbedingungen, möglichen Fördermitteln und deren Beantragung aufwirft, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und einen Termin für ein erstes, kostenfreies Auftaktgespräch zu vereinbaren, denn viele Fördermittel, die vielleicht für Sie in Frage kommen, setzen eine vorangegangene Energieberatung bzw. die Zusammenarbeit mit einer KfW-qualifizierten Energieberatung voraus. Zögern Sie also nicht und nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zum Thema nachhaltiges Bauen und Sanieren erhalten Sie in Kürze auf der Website der Cornelius Ober GmbH und hier im Blog.
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Die Cornelius Ober GmbH bietet seit 2009 bundesweit staatlich geförderte Energie- und Fördermittelberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Privatpersonen sowie Städte und Kommunen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde im Gebäudeenergiegesetz (GEG) das primärenergetische Neubauniveau von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent verschärft. Hierbei handelt es sich um die Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs. Bei den Anforderungen an die Wärmedämmung ändert sich nichts. Des Weiteren erfuhren die Regelungen zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien Änderungen. Eine Übersicht der geplanten GEG-Novelle 2023.
Eine aktuelle Analyse von KfW Research hat gezeigt, dass sich die jährlichen Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im privaten Gebäudesektor noch einmal verdoppeln müssen, um das im Klimaschutzgesetz definierte Sektorziel für das Jahr 2030 erreichen zu können. Auf Privathaushalte entfällt mehr als ein Viertel des Energieverbrauchs in Deutschland. In unserem Blog-Beitrag zeigen wir wo die meiste Energie im Privatsektor verbraucht wird und welche Energiequellen dafür zum Einsatz kommen. Außerdem wir gezeigt, was private Immobilienbesitzer jetzt tun können, um ihren Gebäudebestand energetisch zu sanieren und welche Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.
Einer Mitteilung der KfW zufolge wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum 01.01.2023 bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderbedingungen für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus anpassen. Neu ist hier, dass es bei einer „seriellen Sanierung“ einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent geben wird.
Ein weiterer Meilenstein für die Cornelius Ober GmbH. Herr Cornelius Ober ist jetzt zertifizierter Fachingenieur TGA und VDI. Damit ergeben sich für die Kunden in ganz Deutschland weitere lukrative Vorteile.
Zum 31. Dezember dieses Jahres läuft die aktuelle KfW-Förderung im Bereich Neubauten aus, so bisherige Planungen. Jetzt berichtete der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen (vdw), dass es einen Neustart der Förderung wohl frühestens im März wieder gäbe. Wir fassen alle wichtigen Informationen zu der Förderung in diesem Beitrag zusammen.
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