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Wussten Sie schon?

„Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ verpflichtet zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen

Autor:Cornelius Ober|Veröffentlicht am:14. Dezember 2022|In der Kategorie:Wussten Sie schon?|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ verpflichtet zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen

Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ besteht seit Ende August und legt eine Reihe an kurz- und mittelfristigen Maßnahmen fest, die sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude und öffentliche Räume betreffen und die verpflichtend umgesetzt werden müssen.

Seit Monaten sind Fragen zur Energieversorgung, zum Energiesparen usw. fast täglich in den Medien vertreten. Gleichzeitig ändern sich die Förderungen für Bauen und Sanieren häufig und insbesondere im Bereich des nachhaltigen Bauens und Sanierens werden neue Schwerpunkte gesetzt (dazu erfahren Sie in Kürze mehr in unserem Blog; abonnieren Sie gerne unseren kostenlosen Newsletter).

Das Bundesministerium der Justiz hat im Spätsommer eine Verordnung erlassen, in der zahlreiche, zum Teil verpflichtende Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung festgelegt sind. Diese betreffen sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude und sind dementsprechend für Unternehmen sowie Städte und Kommunen von besonderer Bedeutung. Eine Zusammenfassung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen finden Sie hier* (PDF, 190 Kb; öffnet in neuem Fenster).

Viele Vorteile bei einer Beratung

Da dieses Thema viele Fragen u.a. zur Umsetzbarkeit, Rahmenbedingungen, möglichen Fördermitteln und deren Beantragung aufwirft, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und einen Termin für ein erstes, kostenfreies Auftaktgespräch zu vereinbaren, denn viele Fördermittel, die vielleicht für Sie in Frage kommen, setzen eine vorangegangene Energieberatung bzw. die Zusammenarbeit mit einer KfW-qualifizierten Energieberatung voraus. Zögern Sie also nicht und nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zum Thema nachhaltiges Bauen und Sanieren erhalten Sie in Kürze auf der Website der Cornelius Ober GmbH und hier im Blog.

+49 (0) 3691 – 889 21 94 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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* Hinweis zum Download: Das Dokument darf zur eigenen Verwendung heruntergeladen werden. Bei kommerzieller Verwendung ist die Cornelius Ober GmbH als Copyright-Inhaber zu erwähnen und – bei digitaler Verwendung – von der verwendeten Website ein Link zur Cornelius Ober GmbH zu setzen (z.B. in der Nähe des Download-Links oder am Seitenende der URL). Es wird außerdem darum gebeten uns per E-Mail zu informieren, wie das Dokument im gewerblichen Umfeld eingesetzt wird).

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