Wussten Sie schon?
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Wussten Sie schon?
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ besteht seit Ende August und legt eine Reihe an kurz- und mittelfristigen Maßnahmen fest, die sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude und öffentliche Räume betreffen und die verpflichtend umgesetzt werden müssen.
Seit Monaten sind Fragen zur Energieversorgung, zum Energiesparen usw. fast täglich in den Medien vertreten. Gleichzeitig ändern sich die Förderungen für Bauen und Sanieren häufig und insbesondere im Bereich des nachhaltigen Bauens und Sanierens werden neue Schwerpunkte gesetzt (dazu erfahren Sie in Kürze mehr in unserem Blog; abonnieren Sie gerne unseren kostenlosen Newsletter).
Das Bundesministerium der Justiz hat im Spätsommer eine Verordnung erlassen, in der zahlreiche, zum Teil verpflichtende Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung festgelegt sind. Diese betreffen sowohl Wohn- als auch Nicht-Wohngebäude und sind dementsprechend für Unternehmen sowie Städte und Kommunen von besonderer Bedeutung. Eine Zusammenfassung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen finden Sie hier* (PDF, 190 Kb; öffnet in neuem Fenster).
Da dieses Thema viele Fragen u.a. zur Umsetzbarkeit, Rahmenbedingungen, möglichen Fördermitteln und deren Beantragung aufwirft, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und einen Termin für ein erstes, kostenfreies Auftaktgespräch zu vereinbaren, denn viele Fördermittel, die vielleicht für Sie in Frage kommen, setzen eine vorangegangene Energieberatung bzw. die Zusammenarbeit mit einer KfW-qualifizierten Energieberatung voraus. Zögern Sie also nicht und nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zum Thema nachhaltiges Bauen und Sanieren erhalten Sie in Kürze auf der Website der Cornelius Ober GmbH und hier im Blog.
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Die Cornelius Ober GmbH bietet seit 2009 bundesweit staatlich geförderte Energie- und Fördermittelberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Privatpersonen sowie Städte und Kommunen.
Die Preisdifferenz zwischen energieeffizienten und ineffizienten Wohngebäuden steigt, wobei Wohnungen der Energieeffizienzklassen G und H durchschnittlich 28% günstiger sind. Dieser Trend wird durch den starken Anstieg der Energiepreise 2022 und die zunehmende Bedeutung der Energieeffizienz für Investoren und Bauherren beschleunigt.
Die Bundesregierung hat das Ziel für Neubauwohnungen im Jahr 2022 deutlich verfehlt, was den Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie (BVZi) dazu veranlasst hat, einen „Marshall-Plan“ für den Wohnungsbau zu fordern. Die gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Fehlen von Planungssicherheit könnten zu einem weiteren Rückgang der Bautätigkeit führen. Experten schlagen daher vor, große Sondervermögen für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen bereitzustellen.
Deutschland weist einen starken Aufschwung in der Solarenergie auf, mit über 3 Millionen installierten Solaranlagen, die 10% des Strombedarfs decken. Die Bundesregierung plant, diesen Anteil in den nächsten zehn Jahren auf 30% zu erhöhen, und erwartet bis 2024 vier Millionen Anlagen.
Das neue KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien – Kredit 300“ unterstützt finanzschwächere Familien und Alleinerziehende beim Neubau oder Kauf von klimafreundlichen Häusern. Mit strengen Klima- und Energieeffizienzvorgaben setzt es dabei auf nachhaltiges Bauen und bietet zinsverbilligte Kredite, die deutlich unter dem aktuellen Marktniveau liegen.
Die IEA prognostiziert für 2023 höhere Investitionen in Solarenergie als in Ölförderung, trotz einer Zunahme der Finanzierung fossiler Brennstoffe. Der Anstieg in kohlenstofffreien Technologien wird von Energie- und Klimakrise angetrieben. Jedoch ist die Dominanz einiger Volkswirtschaften in der Solarinvestition trotz Zunahme in anderen Teilen der Welt weiterhin besorgniserregend.
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